BGH-Gebührenurteil Bafin drängt Banken zu Konsequenzen

Im Streit um unzulässige Gebührenerhöhungen gewannen die Verbraucher. Jetzt pocht die BaFin auf eine schnelle Umsetzung des Urteils.

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Ein Sieg für die Kunden war das BGH-Urteil über unzulässige Gebührenerhöhungen. Quelle: Reuters

Die Bafin lässt nach dem höchstricherlichen Urteil zu unzulässigen Gebührenerhöhungen bei deutschen Banken nicht locker. Die Aufsicht werde „ein wachsames Auge“ auf die Anpassungen nach dem Urteilsspruch haben; ob es auch zu Maßnahmen der Bafin kommen könne, werde noch geprüft.

Die deutschen Banken müssen nach Ansicht der Bafin ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem April „zeitnah“ umsetzen, mit welchem Gebührenerhöhungen für unzulässig erklärt wurden, wenn die Kunden diesen nicht explizit zugestimmt haben, sagte eine Sprecherin der Behörde.

„Es ist zuallererst an den Kreditinstituten selbst, die BGH-Entscheidung umzusetzen und sich zeitnah um ihre AGB-Änderungsmechanismen zu kümmern“, so die Behörde. „Wir als Aufsicht haben darauf selbstverständlich ein wachsames Auge.“

Das Urteil des BGH - in einem Fall gegen die Postbank-Tochter der Deutsche Bank AG - hatte Schockwellen durch den Bankensektor geschickt. Die Entscheidung dürfte es Kunden ermöglichen, Gebühren aus früheren Jahren zurückzufordern, und sie erschwert es den Kreditinstituten zudem, in Zukunft Gebühren auf einfache Weise zu erhöhen.

Die Bafin selbst schätzt das Volumen der möglichen Rückzahlungen im schlimmsten Fall auf bis zu einen halben Jahresgewinn des gesamten Sektors. Doch in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase sind die Folgen für zukünftige Gebührenerhöhungen für die Geldhäuser ein mindestens ebenso großes Problem.

Die Deutsche Bank hatte erklärt, sie sehe Rückstellungen und Ertragseinbußen von insgesamt rund 300 Millionen Euro im 2. und 3. Quartal. Die Commerzbank wird im zweiten Quartal eine Rückstellung im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich buchen.

Eine Allgemeinverfügung der Bafin könnte die Kosten noch weiter in die Höhe treiben, da dann mehr Kunden Rückzahlungen erhalten könnten, als wenn diese die Entschädigung jeweils einzeln beantragen müssten. Nach Aussage der Sprecherin sei noch keine Entscheidung zu diesem Schritt gefallen.

Die Ratingagentur Fitch hatte kürzlich in einer Einschätzung geschrieben: „Neben den unmittelbaren Erstattungskosten und den damit verbundenen Verwaltungskosten stellt sich die Frage nach der Fähigkeit deutscher Banken, die Gebühren weiter zu erhöhen, um die schleichende Erosion ihres Zinsüberschusses auszugleichen.“

Mehr: Nach dem BGH-Urteil zu Bankgebühren: Finanzlobby hofft auf Unterstützung durch die Bundesregierung

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