BGH Urteil Facebook muss ab jetzt Nutzer informieren bevor es Beiträge löscht

Der Bundesgerichtshof macht der Social Media Plattform in Deutschland nun neue Vorgaben. Das Netzwerk muss vor oder nach einer Löschung Bescheid geben.

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Nicht alles, was Facebook löscht, ist in Deutschland strafbar. Quelle: dpa

Facebook darf bei Verstößen gegen die eigenen Plattform-Regeln in Deutschland grundsätzlich weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren. Die Betroffenen sind künftig aber zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Netzwerk mit zwei Urteilen vom Donnerstag verpflichtet.

Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden „Gemeinschaftsstandards“, mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern will. Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar.

In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Facebook muss die Beiträge nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Denn zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte die damaligen Nutzungsbedingungen in diesem Punkt deshalb für unwirksam.

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