Blick hinter die Zahlen #12 – Steuern im Alter Zahlen Pensionäre wirklich mehr Steuern als Rentner?

Von der Pension ehemaliger Staatsdiener können die allermeisten Rentner nur träumen. Dafür unterstützten Pensionäre den Staat auch viel stärker in Form von Steuern, argumentieren sie. Aber stimmt das wirklich?

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Pensionäre in Deutschland bekommen deutlich mehr Geld als Rentner: Während Staatsdiener im Ruhestand sich im Schnitt über knapp 3000 Euro im Monat freuen können, sind es bei Rentnern selbst nach 35 Beitragsjahren nur 1360 Euro bei Männern und etwa 1000 Euro bei Frauen.

Nun sind beide Summen nur bedingt miteinander vergleichbar, wie gerade Pensionäre immer wieder betonen. So sind Rentner meist gesetzlich versichert, während die meisten Pensionäre privatversichert sind – und damit von ihrer Pension noch Krankenversicherungsbeiträge abführen müssen. Zudem würden Pensionen viel stärker durch Steuern geschmälert als Renten. Aber stimmt das?

Ein Blick in den Datensatz des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gibt Aufschluss. Pensionäre werden dort unter der Oberkategorie Empfänger von Versorgungsbezügen geführt. 2015 zahlten Empfänger von Versorgungsbezügen demnach knapp 16 Milliarden Euro an Einkommensteuer. Bei Rentnern waren es knapp 35 Milliarden Euro. Die derzeit aktuellsten Werte stammen deshalb aus dem Jahr 2015, weil Steuerpflichtige ja vier Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben.

Nun gibt es natürlich auch deutlich mehr Rentner als Pensionäre: 2015 standen 1,2 Millionen Pensionären knapp 18 Millionen Altersrentner gegenüber. Die allermeisten Rentner sind dabei jedoch nicht steuerpflichtig. Nur 4,8 Millionen Rentner mussten 2015 Einkommensteuer zahlen – gegenüber 2,6 Millionen Empfängern von Versorgungsbezügen. Damit zahlte jeder steuerzahlende Rentner rein rechnerisch im Schnitt 7300 Euro Einkommensteuer, während es bei Empfängern von Versorgungsbezügen 6000 Euro waren.

Ein erster kurzer Blick auf die Statistik lässt damit vermuten: Die These, dass Pensionäre mehr Steuern zahlen, ist falsch.

Steuerpflichtige mit Einkünften aus Rente bzw. Versorgungsbezügen im Jahr 2015 und ihre Einkommensteuer

Doch die Wahrheit ist deutlich komplizierter. Zu den Empfängern von Versorgungsbezügen zählen gemäß §19 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes nämlich nicht nur Pensionäre, sondern vor allem auch Empfänger betrieblicher Altersvorsorge.

Zudem umfasst die erwähnte Steuerlast nicht nur Steuern auf Alterseinkommen, sondern die Einkommensteuern insgesamt. Hat ein Ruheständler also Nebeneinkünfte, etwa aus Kapital oder Vermietung, so fließen sie mit ein, ohne einzeln aufgeführt zu werden. Die Steuerlast allein auf Renten und Versorgungsbezüge weist die deutsche Statistik hingegen leider nicht aus.

Doch es gibt Näherungswerte. Neben den reinen Empfängern von Alterseinkommen führt Destatis auch jene Steuerpflichtigen, die vorwiegend oder sogar ausschließlich diese Form von Alterseinkommen beziehen. Dies lässt bei den Versorgungsempfängern zumindest das Gros der Betriebsrenten außen vor, die in der Regel ja nicht den größten Anteil der Alterseinkünfte ausmachen.

Betrachtet man nur jene Ruheständler, die vorwiegend von ihren Alterseinkünften leben, so dreht sich das Bild: Gut 1,5 Millionen Beziehern von Versorgungsbezügen steht nun knapp eine Million Rentner gegenüber. Während erstere gut sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer zahlen, sind es bei den Rentnern nur etwa eine Milliarde Euro. Das macht eine durchschnittliche Steuerlast pro Kopf von 4800 Euro gegenüber etwa 1000 Euro.

Steuerpflichtige mit Einkünften überwiegend aus Rente bzw. Versorgungsbezügen im Jahr 2015 und ihre Einkommensteuer

Wer vornehmlich Versorgungsbezüge empfängt, zahlt also deutlich mehr Steuern als ein vergleichbarer Rentner. Noch krasser wird der Unterschied, wenn man nur jene Ruheständler betrachtet, die ausschließlich von ihren Alterseinkünften leben.

Nun schrumpft die Anzahl derer, die Einkommensteuer zahlen, auf knapp 330.000 Bezieher von Versorgungsbezügen und knapp 340.000 Rentner – wiederum beides im Jahr 2015.

So ähnlich die Zahl die Zahl der Steuerzahlenden, so unterschiedlich ist hier die Höhe ihrer Steuern. Während Rentner mit ausschließlich Renteneinkünften im Schnitt knapp 390 Euro an Steuern zahlen, sind es bei den Ruheständlern mit Versorgungsbezügen gut 2800 Euro – also mehr als das Siebenfache.

Wer allein von seiner Rente lebt, muss also in den seltensten Fällen Steuern zahlen. Wer nur von Versorgungsbezügen lebt, zahlt hingegen deutlich mehr Steuern. Das liegt freilich an der Höhe der Bezüge: Die meisten Pensionäre bekommen Summen, von denen Rentner nur träumen können.

So ist die durchschnittliche Pension von 3000 Euro in der gesetzlichen Rente kaum möglich: Selbst wer über 40 Jahre lang oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit gut 80.000 Euro im Jahr verdient und Beiträge gezahlt hat, kommt über eine Rente von gut 2700 Euro nicht hinaus.

Steuerpflichtige mit Einkünften ausschließlich aus Rente bzw. Versorgungsbezügen im Jahr 2015 und ihre Einkommensteuer

Wie viel Steuern Rentner und Pensionäre auf ihre Altersbezüge zahlen müssen, wird übrigens nicht gleich bemessen. Renten wurden im Gegensatz zu Pensionen ursprünglich nur zur Hälfte besteuert. Seit 2005 steigt dieser Anteil schrittweise an, bis ab dem Jahr 2040 die komplette Rente besteuert wird. Der Anteil der Rente, der steuerfrei ist, wird dabei einmal zum Renteneintritt festgelegt und bleibt ab dann konstant.

Auch deshalb sprechen Pensionärs-Vertreter oft von der höheren Steuerlast für Pensionäre: Viele heutige Rentner sind vor 2005 in Rente gegangen und zahlen deshalb nur für 50 Prozent ihrer ursprünglichen Rente Steuern, wenn überhaupt.

Doch auch Pensionäre müssen nicht auf 100 Prozent ihrer Pension Steuern zahlen. Abgesehen von der Werbungskosten-Pauschale, die Rentner auch absetzen können, fällt bei Pensionären ein Versorgungsfreibetrag an. Ähnlich wie bei Rentnern auch, ist dessen Höhe abhängig von dem Zeitpunkt, wann jemand seinen Ruhestand antritt. Auch der Versorgungsfreibetrag sinkt seit dem Jahr 2005, bis er im Jahr 2040 bei null liegen wird.

Vorher lag der Freibetrag bei 40 Prozent, also gar nicht so viel geringer als bei Rentnern. Dafür war er jedoch bei 3000 Euro gedeckelt, was einer Gesamtpension von 7500 Euro entspräche. Hinzu kommt ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der ebenfalls steuerfrei bleibt und bis 2005 bei 900 Euro lag.

Damit käme ein Beamter, der bis 2005 in den Ruhestand gegangen ist, bei einer Pension von 7500 Euro auf ein zu versteuerndes Einkommen von 3600 Euro abzüglich Werbungskosten-Pauschale. Bei einem vergleichbaren Rentner wären es 3750 Euro – also mehr. Läge die Pension unter gleichen Bedingungen bei 13.000 Euro, müssten 9100 Euro davon versteuert werden. Beim Rentner indes nur 6500 Euro.

Es stimmt also, dass Pensionäre bei höheren Einkommen tendenziell mehr Steuern zahlen als Rentner. Dieser Unterschied wird sich jedoch in den kommenden Jahren mehr und mehr abschwächen.

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Die Rubrik „Blick hinter die Zahlen“ entsteht mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Für die Inhalte der Beiträge ist ausschließlich die WirtschaftsWoche verantwortlich.

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