Börsenpflichtmitteilungen Bafin brummt JP Morgan Strafe über 1,8 Millionen Euro auf

Die Großbank hat mehrere Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben. Dafür hat die Bafin ein Bußgeld über 1,83 Millionen Euro verhängt.

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1,83 Millionen Euro soll die Bank zahlen. Quelle: Polaris/laif

Die Bafin hat der US-Bank JP Morgan eine Millionenstrafe aufgebrummt wegen zu spät abgegebener Börsenpflichtmitteilungen. Weil mehrere Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, muss JP Morgan eine Geldbuße von 1,83 Millionen Euro bezahlen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. JP Morgan kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Von Seiten der Bank war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Eine Strafe in dieser Größenordnung verhängt die Bafin selten. 2015 verlangte sie vom weltgrößten Vermögensverwalter Blackrock 3,25 Millionen Euro für fehlerhafte oder zu spät abgegebene Pflichtmitteilungen - es war die höchste jemals verhängte Geldbuße.

Laut dem Wertpapierhandelsgesetz sind Anleger verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese bestimmte Schwellen erreichen, über- oder unterschreiten. Außerdem muss gemeldet werden, wenn bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können, gehalten werden. Die Bafin will damit sicherstellen, dass Anleger für Kauf- oder Verkaufentscheidungen genügend Informationen haben. Stimmrechtsmitteilungen müssen spätestens innerhalb von vier Handelstagen vorgenommen werden.

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