Bonussparen Verbraucherschützer scheitern gegen Sparkasse

Im Streit um die Kündigung langlaufender Sparverträge hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor Gericht eine Niederlage kassiert. Ob die Kündigungen aber auch rechtens sind, ist eine andere Frage.

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Kunden der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld haben gegen die Kündigung langfristiger Sparverträge geklagt. Auch Verbraucherschützer gingen juristisch gegen das Geldhaus vor, sie bekamen aber nicht recht. Quelle: dpa

Frankfurt Seit einem Jahr ringen die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und die Kreissparkasse Bitterfeld um die Kündigung langlaufender Bonussparverträge. Die Sparkasse hat hunderte Kündigungen solcher Sparverträge ausgesprochen. Das Geldhaus geht davon aus, dass es die Verträge mit einer Frist von drei Monaten beenden darf. Kunden erhielten Alternativangebote.

Die Verbraucherschützer sehen das anders. Sie meinen, dass die Verträge eine Mindestlaufzeit von 15 oder sogar 25 Jahren haben und deshalb nicht vorzeitig gekündigt werden können. Durch ihre Klage wollten sie der Sparkasse untersagen, sich weiterhin auf ein Kündigungsrecht mit Dreimonatsfrist zu berufen.

Diese Klage hat das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag abgewiesen. Der Sparkasse könne es nicht verwehrt werden, „im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder –verteidigung eine bestimmte Rechtsansicht zu vertreten“, so das Gericht. Vielmehr seien Einzelfallprüfungen erforderlich.

Genau dazu könnte es auch noch kommen. Mehrere Sparkassenkunden haben gegen die Kündigung ihrer Sparverträge geklagt. Die Verhandlungstermine sind für Januar und Februar vorgesehen – wenn es nicht vorher eine Einigung gibt. In einigen weiteren Fällen haben sich Sparkasse und Anleger geeinigt, bevor die erste Verhandlung stattfand.

In der Auseinandersetzung geht es um Verträge mit dem Namen „Prämiensparen flexibel“. Sie haben meist keine feste Laufzeit, aber der Bonus steigt mit der Zeit. Neben den Zinsen erhalten die Sparer einen jährlichen Bonus. Der kann nach 15 Jahren beispielsweise 50 Prozent betragen. Das heißt: Zahlt der Kunde im Laufe des fünfzehnten Jahres 1000 Euro ein, erhält er einen Bonus von 500 Euro. Laut Verbraucherzentrale gibt es Fälle, in denen die Sparverträge eine Zinsstaffel für 15 Jahre vorsehen, die Sparkasse kündige aber nach beispielsweise neun Jahren.


Auch Kunden der Sparkassen haben geklagt

Die Sparkasse, die ihren Sitz in Bitterfeld-Wolfen hat, argumentiert so: Die gekündigten Verträge hätten grundsätzlich mindestens einmal die höchste Prämie erreicht. In der Begründung für den Schritt verwies sie vergangenes Jahr auf die niedrigen Zinsen. In den Büchern befänden sich eine Vielzahl von Ratenverträgen mit unbestimmter Laufzeit. „Ohne zeitliche Fixierung des Vertragsendes ist aber auch der Sparprozess unbefristet und damit in einer anhaltenden Niedrigzinsphase aufgrund des andauernden Verlustes betriebswirtschaftlich für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nicht länger vertretbar.“

Das aktuelle Urteil betrachtet die Sparkasse als Rückenwind: „Wir sehen unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Sparkassenchef Markus Klatte.

Die Verbraucherzentrale bedauerte, „dass das Landgericht unseren Argumenten nicht gefolgt ist“. Sie hält aber an ihrer Ansicht fest, dass die Sparkasse „ihre langjährigen Sparer nicht so einfach aus deren Altersvorsorgeverträgen herauskündigen kann, nur weil es der Kreissparkasse inzwischen zu teuer geworden ist“. Die Verbraucherschützer haben noch nicht entschieden, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen.

Der Fall erinnert an einen anderen Streit um Sparverträge: Die Sparkasse Ulm hatte Tausende Kunden aus sogenannten Scala-Sparverträgen gedrängt, ihr Vorgehen kam zumindest einer Kündigungsdrohung gleich. Doch einige Sparer bestehen auf den Verträgen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass die Sparkasse Ulm die Verträge nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 25 Jahren kündigen darf. Die Sparkasse und die Kunden einigten sich später in einem Vergleich.

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