Bundesgerichtshof Miesbacher Sparkassenaffäre muss teils neu verhandelt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich das Landgericht München II erneut mit dem Fall befassen muss. Es geht um Geldgeschenke und teure Reisen.

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Die Affäre rund um die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee ist juristisch noch nicht vorbei. Quelle: Raphael Knipping/dpa

Kein Schlussstrich unter der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre: Das Landgericht München II muss einzelne Aspekte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen noch einmal verhandeln. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (Az.: 1 StR 144/20). Je nach Ausgang könnte sich dann auch das Strafmaß ändern, erklärte eine BGH-Sprecherin.

Das Gericht hatte den Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und den früheren CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl im April 2019 zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Bromme und die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen fordert, möchte Bromme eine geringere Strafe.

Unter Bromme als Vorstandschef soll die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. In einem Fall gab es auch Geld für einen Schießstand in Tirol. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt.

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