Bundesverfassungsgericht EZB-Kritiker klagen in Karlsruhe gegen Corona-Nothilfe-Programm

Die Corona-Nothilfen gingen zu weit sagen Kritiker und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die EZB habe kein Mandat, zur Rettung der Euro-Zone.

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Das höchste Deutsche Gericht wird sich mit den Corona-Nothilfen der Europäischen Zentralbank auseinandersetzen. Quelle: dpa

Eine Gruppe von Unternehmern und Professoren um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber klagt in Karlsruhe gegen die gewaltigen Corona-Nothilfen der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Verfassungsbeschwerde sei am Montag eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag (Az. 2 BvR 420/21). Davor hatte die Zeitung „Die Welt“ darüber berichtet.

Angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte die EZB im März 2020 ein Notkaufprogramm für Staatsanleihen und Wertpapiere von Unternehmen aufgelegt. Das „Pandemic Emergency Purchase Programme“ (PEPP) soll so lange laufen, bis der EZB-Rat die Krise für bewältigt hält.

Zuletzt wurde das Volumen Mitte Dezember um 500 Milliarden Euro auf 1,85 Billionen Euro aufgestockt und die Mindestlaufzeit um neun Monate bis Ende März 2022 verlängert. Um für die Käufe mehr Spielraum zu haben, ist die Notenbank auch bereit, ihre selbst gesetzten Grenzen aufzuweichen.

Wegen PEPP ist auch schon eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion in Karlsruhe anhängig. Kerber sagte der „Welt“, mit dem Nothilfe-Programm breche die Notenbank endgültig aus ihrem Kompetenzrahmen aus. Es sei eine wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahme zur Stabilisierung oder gar Rettung der Euro-Zone. „Die EZB hat aber gar nicht das Mandat, die Euro-Zone zusammenzuhalten.“

Mit anderen Klägern hatte Kerber im vergangenen Jahr auch das Urteil des Verfassungsgerichts zum Staatsanleihenkaufprogramm PSPP der EZB erstritten. Damals ging es um 2015 begonnene Käufe zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur in Billionenhöhe. Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats hatten den Klagen überwiegend stattgegeben. Bei der Urteilsverkündung im Mai hatte der inzwischen ausgeschiedene Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betont, dass die Corona-Hilfen nicht Gegenstand der Entscheidung waren.

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