Bundesverfassungsgericht Spaniens Notenbankchef: Karlsruher Urteil beeinflusst Geldpolitik nicht

Laut de Cos beeinflusst das Urteil keine EZB-Entscheidungen. Die Richter hatten die Verfassungsmäßigkeit des PSPP-Programms infrage gestellt.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai das PSPP genannte Anleihe-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Quelle: dpa

Das Karlsruher Urteil zu den billionenschweren Anleihekäufen wird der Geldpolitik der EZB aus Sicht von Spaniens Notenbankchef Pablo Hernandez de Cos keine Fesseln anlegen.

„Das Urteil beeinflusst derzeit nicht und wird auch keinesfalls die EZB-Entscheidungen beeinflussen“, sagte das EZB-Ratsmitglied am Mittwoch bei einem Wirtschaftsseminar.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai das PSPP genannte Anleihe-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig eingestuft.

Die Richter forderten in ihrem Urteil, dass die EZB die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen müsse. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen.

Der EZB-Rat hat inzwischen Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen sollen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hält nach einer Prüfung der Unterlagen den Konflikt der EZB mit dem Bundesverfassungsgericht für gelöst. Aus seiner Sicht haben die Währungshüter die Forderungen der Karlsruher Richter in vollem Umfang erfüllt.

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