Cum-Ex-Prozess Bundesgerichtshof überprüft erstes Urteil am 15. Juni

Die obersten Strafrichter wollen im Sommer über die Revision des Urteils im ersten „Cum-Ex“-Prozess verhandeln. Dass ihr Urteil am selben Tag verkündet wird, ist unwahrscheinlich.

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Revision eingelegt haben laut BGH alle Beteiligten. Quelle: dpa

Ein gutes Jahr nach dem Urteil im allerersten Strafprozess um umstrittene „Cum-Ex“-Deals will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Juni über die Revisionen verhandeln. Das teilten die obersten Strafrichter in Karlsruhe am Freitag mit. Grundsätzlich könnten sie ihr Urteil am selben Tag verkünden, in einem so komplexen Verfahren ist das aber unwahrscheinlich. (Az. 1 StR 519/20)

Das Bonner Landgericht hatte am 18. März 2020 zwei britische Aktienhändler zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Einer von ihnen soll außerdem noch rund 14 Millionen Euro an Steuerschulden zurückzahlen. Von der Privatbank M.M. Warburg, die von den Geschäften profitiert hatte, sollen gut 176 Millionen Euro eingezogen werden.

Bis zu dem Urteil war ungeklärt, ob „Cum-Ex“-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind. Dabei schoben Banken, Investoren und Fonds rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. Das Ziel: Steuern erstattet bekommen, die gar nicht gezahlt wurden.

Revision eingelegt haben laut BGH alle Beteiligten. Der eine Angeklagte und die Bank wollen die drohende Geldzahlung abwenden. Der zweite Angeklagte wendet sich insgesamt gegen seine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft sieht Fehler bei der Einziehungsentscheidung.

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