Cum Ex Prozess gegen Cum-Ex-Aufklärer: Richter erklärt Staatsanwalt für befangen

Der angeklagte Anwalt hatte in einem anderen Prozess interne Dokumente einer Bank vorgelegt. Darin sieht die Schweizer Staatsanwaltschaft Wirtschaftsspionage.

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In einem ersten Verfahren war der Angeklagte 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Quelle: Reuters

Abrupte Wende im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt Eckart Seith und zwei Mitangeklagte: Richter Rolf Naef vom Obergericht Zürich erklärte einen früher mit dem Fall befassten Staatsanwalt aus Zürich am Mittwoch für befangen, seine Ermittlungsergebnisse seien nicht verwendbar. Wie es weitergeht, wollte der Richter am Nachmittag bekanntgeben.

Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit. Dabei geht es um betrügerische Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen. 

Seith hatte in Ulm für einen deutschen Kunden der Schweizer Bank J. Safra Sarasin, der durch von der Bank vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadenersatz erstritten. Er legte in dem Prozess bankinterne Dokumente vor, die in Deutschland umfangreiche Cum-Ex-Ermittlungen auslösten. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sah in der Aushändigung der Dokumente aber Wirtschaftsspionage und hatte ihrerseits Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt.

Seith war in einem ersten Verfahren 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Es blieb aber ein Schuldspruch wegen Vergehen gegen das Bankengesetz. Die beiden Bankmitarbeiter wurden ebenfalls schuldig gesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte waren in Berufung gegangen.

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