Dating-App Bezahlpraktiken im Play-Store: Tinder-Mutter Match verklagt Google

Match hat sich bisher gegen die Bezahlpraktiken von Google gewehrt. Nun droht der Play-Store mit einer Sperre – und Match mit einer Klage.

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Der Mutterkonzern von Tinder verklagt Google. Quelle: Reuters

Der Mutterkonzern der Dating-App Tinder verklagt Google-Mutter Alphabet wegen der Bezahlpraktiken des Play-Stores. „Diese Klage ist ein letztes Mittel“, sagte Match-Chefin Shar Dubey. „Wir haben in gutem Glauben versucht, die Angelegenheit mit Google zu klären, aber die Beharrlichkeit und die Drohungen haben uns keine andere Wahl gelassen.“

Einige Dating-Plattformen von Match seien seit rund zehn Jahren von den Bezahlrichtlinien ausgenommen. Nun habe Google mitgeteilt, dass die Downloads dieser Apps zum 1. Juni blockiert werden, falls Match nicht ausschließlich das Google-Zahlungssystem anbiete und die Provision von bis zu 30 Prozent akzeptiere, heißt es in der Klageschrift an das Bundesgericht im US-Bundesstaat Kalifornien.

Die Mehrheit der Dating-App-Nutzer würden aber das Match-Zahlungssystem bevorzugen, das Ratenzahlungen, Banküberweisungen und andere Funktionen ermögliche, die von Google nicht angeboten werden, heißt es weiter. Für Match geht es um Hunderte Millionen Dollar an verlorenen Einnahmen, die stattdessen an Google abgedrückt werden müssen.

Google hat sich zu der Klage nicht sofort geäußert. Das Unternehmen hat jedoch erklärt, dass Entwickler den Play-Store umgehen könnten und dass es die Gebühren gesenkt und andere Programme geschaffen habe, um kartellrechtlichen Bedenken zu begegnen. Laut Dubey sei es unrentabel, den Play Store zu umgehen. „Es ist, als würde man sagen, dass man nicht den Aufzug nehmen muss, um in den 60. Stock eines Gebäudes zu gelangen, man kann immer die Außenwand erklimmen.“

Die jüngste Klage von Match reiht sich in zahllose laufende Verfahren gegen die Bezahlrichtlinien von Google ein. Auch „Fortnite“-Herstellers Epic Games und Generalstaatsanwälte mehrerer US-Bundesstaaten halten die Google-Praktiken für wettbewerbswidrig.

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