London/Frankfurt Eine im Zuge des Zinsskandals entlassene Geldmarkthändlerin der Deutschen Bank ist wieder an Bord. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt muss das Geldhaus die Frau in gleicher Abteilung weiterbeschäftigen. Das sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Die Kündigung sei für unwirksam erklärt worden (Aktenzeichen 15CA3335-15). Die Bank und die Händlerin wollten die Informationen nicht kommentieren.
Die Deutsche Bank hatte im vergangenen Frühjahr wegen Tricksereien bei Referenzzinssätzen und wegen unzureichender Kooperation bei der Aufklärung der Affäre eine Rekordstrafe von 2,5 Milliarden Dollar von den angelsächsischen Aufsehern kassiert. Diese forderten damals zudem, sieben Mitarbeiter zu entlassen. Die in Frankfurt ansässige Geldmarkthändlerin war eine von ihnen. Ob sie nun dauerhaft bei der Bank bleibt, muss sich zeigen. In ähnlichen Fällen bei anderen Banken haben sich die Streitparteien am Ende auf eine Abfindung geeinigt.
Eine andere Mitarbeiterin der Deutschen Bank, die im Zuge des Zinsskandals vor die Tür gesetzt worden war, ist inzwischen vor ein Londoner Gericht gezogen. Sie wirft dem Institut vor, sie zu unrecht gefeuert und sexuell diskriminiert zu haben.