EIOPA EU-Versicherungsaufsicht schlägt Änderungen an Kapitalregeln vor

Versicherer sollen unter anderem erstmals auch negative Zinsen, wie sie in Europa seit Jahren Realität sind, in die Kalkulation ihrer Zinsrisiken einbeziehen.

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Der Präsident der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) will die Voraussetzung für mehr langfristige Investitionen schaffen. Quelle: dapd

Die EU-Regulierungsbehörde für die Versicherungswirtschaft will die Kapitalvorschriften für die Branche an die Dauer-Niedrigzinsen anpassen. Die EIOPA legte am Donnerstag ein Paket von Maßnahmen zur Änderung der erst 2016 eingeführten „Solvency II“-Regeln vor, nach denen die Versicherer ihr Geschäft steuern müssen.

Danach sollen sie unter anderem erstmals auch negative Zinsen, wie sie in Europa seit Jahren Realität sind, in die Kalkulation ihrer Zinsrisiken einbeziehen. Die Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten sollen zudem das Recht erhalten, einzelnen Versicherern zusätzliche Kapitalauflagen zu machen und Dividendenausschüttungen zu begrenzen. Mit diesem Vorstoß unter dem Eindruck der Corona-Pandemie hatte sich die EIOPA im März nur teilweise durchgesetzt.

Die in Frankfurt angesiedelte EIOPA sprach von „Evolution, nicht Revolution“. Insgesamt habe sich das Regelwerk bewährt, grundsätzliche Änderungen seien nicht nötig. Die Behörde passe aber „die Regeln an die neue Realität an den Zinsmärkten an und schaffe die Voraussetzung für mehr langfristige Investitionen“, sagte Behördenchef Gabriel Bernardino.

Die Bonner Finanzaufsicht BaFin begrüßte die Vorschläge. „Die EIOPA hat einen sinnvollen und vor allem zukunftssicheren Änderungsvorschlag unterbreitet, der sowohl die langfristig niedrigen Zinsen als auch die Belastungsfähigkeit der Versicherungsbranche angemessen berücksichtigt und insofern eine gute Balance findet“, sagte der oberste BaFin-Versicherungsaufseher Frank Grund. Die Änderungen seien gleichwohl eine Herausforderung für die Branche.

Das EIOPA-Konzept geht nun erst an die EU-Kommission, die eine Umsetzung in europäisches Recht vorschlagen kann. Danach müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.

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