ELA-Liquiditätshilfen EZB lässt Geldhahn für Hellas-Banken offen

Die EZB nimmt die Hellas-Staatsanleihen nicht mehr als Pfand an. Damit ist griechischen Banken der direkte Zugang zu EZB-Geldern weitgehend versperrt. Die Euro-Währungshüter lassen jedoch auf andere Weise Geld fließen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Griechische Banken können sich nur noch über ELA-Hilfen bei der EZB mit Liquidität versorgen. Quelle: dpa

Athen Die Europäische Zentralbank (EZB) lässt den Geldhahn für griechische Banken weiter offen. Die Euro-Währungshüter stockten den Rahmen für Nothilfen der Athener Notenbank an die Geldhäuser des von der Pleite bedrohten Landes auf inzwischen 71,8 Milliarden Euro auf, wie aus Bankenkreisen am Mittwochabend verlautete. Zuvor lag das Limit für die sogenannten ELA-Liquiditätshilfen noch bei etwas mehr als 71 Milliarden Euro.

Griechische Banken sind zur Geldversorgung zunehmend auf diese Notkredite ihrer heimischen Notenbank angewiesen, da die EZB bonitätsschwache Hellas-Staatsanleihen nicht mehr als Pfand annimmt. Damit ist den Geldhäusern der direkte Zugang zu frischen EZB-Geldern weitgehend versperrt. Über ELA-Hilfen können sie sich dennoch bei Bedarf mit Liquidität versorgen.

Für die griechischen Banken sind solche Notkredite um einiges teurer als normale Refinanzierungsgeschäfte über die EZB. Für eine Aufstockung des ELA-Rahmens muss sich die Athener Notenbank jeweils die Unterstützung des EZB-Rats sichern. Dieser hatte ELA-Genehmigungen zuletzt auf Wochenbasis erteilt. EZB-Chef Mario Draghi hatte mehrfach betont, dass solche Notmittel nur solvente Banken erhalten dürfen.

Dies trifft nach Einschätzung der EZB auf griechischen Geldhäuser aber weiterhin zu, wie die oberste EZB-Bankenaufseherin, Daniele Nouy, am Freitag auf einer Finanzkonferenz gesagt hatte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%