Energiekonzern Investor Enkraft wirft RWE-Kommunen mögliche Rechtsverstöße vor

Enkraft will die RWE-Aktionäre über eine Abspaltung des Kohlegeschäfts abstimmen lassen. Nun nimmt der Investor die kommunalen Anteilseigner ins Visier.

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Enkraft will mit einem Antrag auf der virtuellen Hauptversammlung am Donnerstag eine zügige Abspaltung des Kohlegeschäfts auf den Weg bringen. Quelle: Getty Images

Nach seiner scharfen Kritik am Vorstand und Aufsichtsrat des Energiekonzerns RWE nimmt streitbare Investor Enkraft nun die kommunalen Anteilseigner des Versorgers ins Visier. In einem der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorliegenden Brief an RWE-Aufsichtsratschef Werner Brandt wirft Enkraft dem Verband kommunaler RWE-Aktionäre (VkA) potenzielle Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten vor.

Die Stimmrechte aus sämtlichen Aktien, die von Gesellschaftern des VkA gehalten oder kontrolliert würden, bestünden gegenwärtig nicht und dürften auch auf der RWE-Hauptversammlung an diesem Donnerstag nicht berücksichtigt werden. Dort will Enkraft die Aktionäre über eine Abspaltung des RWE-Kohlegeschäfts abstimmen lassen.

„Wir halten das für unbegründet, wollen das aber kurzfristig nicht näher kommentieren“, sagte der Co-Geschäftsführer des VkA, Ingolf Graul, zu Reuters. RWE erklärte, das Schreiben Enkrafts zu prüfen. Kommunale Aktionäre begleiteten RWE seit langem als wichtige langfristig orientierte Investoren. „Aus unserer Sicht ist die Aufgabe des VkA mit der eines Stimmrechtsberaters vergleichbar, wie sie von großen Investoren und Anlegern weltweit in Anspruch genommen wird, um ihre Aktionärsrechte auszuüben.“

Die vom VKA vertretenen Kommunen, darunter große Städte wie Essen, Dortmund und Duisburg, halten mittelbar oder unmittelbar insgesamt 14,1 Prozent der RWE-Anteile und stellen damit den größten Block im Aktionariat.

Enkraft will mit einem Antrag auf der virtuellen Hauptversammlung am Donnerstag eine zügige Abspaltung des Kohlegeschäfts auf den Weg bringen. Der Investor begründet seine Forderung damit, dass RWE mit dem Braunkohlegeschäft relativ schwach bewertet werde im Vergleich zu Wettbewerbern, die sich auf erneuerbare Energien konzentrierten. Große Stimmrechtsberater wie Glass Lewis und ISS haben sich bereits gegen den Antrag Enkrafts ausgesprochen.

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Die VkA-Geschäftsführer Graul und Udo Mager hatten sich in einem Reuters-Interview gegen eine rasche Abspaltung des Kohlegeschäfts gewandt und damit RWE-Chef Markus Krebber den Rücken gestärkt. „Das Ruder kann nicht von heute auf morgen herumgerissen werden. Ein solcher Weg bedarf einer abfedernden Flankierung“, hatte Graul betont und auf die Folgen für die Arbeitsplätze, die regionale Wirtschaft und die Gewerbesteuerverwiesen.

Enkraft führt in seinem Schreiben aus, dass die über dem VKA verbundenen Städte, Gemeinden, Kreise, Verbände und weitere Unternehmen sich seit Jahren über die Ausübung der von ihnen jeweils kontrollierten Stimmrechte aus RWE-Aktien auf den Hauptversammlungen abstimmten. Ein solches Vorgehen löse kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten aus, die – soweit ersichtlich – bis heute von keinem der Gesellschafter des VkA ordnungsgemäß erfüllt worden seien. Dazu gehörten etwa Stimmrechtsmitteilungen. Bis zur Klärung des Sachverhalts sollten daher Dividendenzahlungen an Gesellschafter des VkA und an mit diesen verbundene RWE-Aktionäre zurückgestellt werden.

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