Arbeitsrecht Diese Fallen lauern im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag lauern einige Tücken, die über Jobverlust, Boni und sogar künftige Stellen entscheiden. Worauf Arbeitnehmer achten sollten.

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Den Arbeitsvertrag voreilig zu unterschreiben, ist nicht ratsam. Über einige Klauseln können Mitarbeiter später noch stolpern. Quelle: dpa

Beim Arbeitsvertrag gibt es weit mehr Punkte zu verhandeln, als nur das Gehalt: Altersvorsorge, Sonderzahlungen oder Kündigungsfristen sind dabei nur drei Beispiele. Bei vielen Klauseln lohnt es sich, die Vorgaben des Arbeitgebers hinzunehmen, rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc Repey: „Wenn der Arbeitnehmer an Klauseln mitschreibt, gelten sie nicht mehr als allgemeine Geschäftsbedingungen.“

Denn nur allgemeine Geschäftsbedingungen sind gesetzlich geschützt. Für individuell ausgehandelte Vertragspunkte fällt dieser Schutz weg. „Die Hürden, um vor Gericht zu gewinnen, sind dann größer“, sagt Repey, der für die Berliner Kanzlei Abeln Führungskräfte bei Streit mit ihrem Arbeitgeber vertritt. Daher kommt es auf möglichst genaue Formulierungen an, da sonst reichlich Fallstricke drohen.

Welche das sein können, haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Darauf sollten Sie im Arbeitsvertrag achten

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