Affäre um „Bild"-Chef Julian Reichelt Warum Firmen so wenig gegen intime Beziehungen unter Kollegen tun

Das Hauptquartier von Axel Springer in Berlin: Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, ist auch rechtlich relevant. Quelle: AP

Manche Konzerne appellieren an ihre Belegschaft, Liebesbeziehungen untereinander offenzulegen. Rechtlich sind solche Regeln in Deutschland kaum haltbar. Bei einem Rausschmiss wie dem von „Bild“-Chef Julian Reichelt geht es meist nur um die Höhe der Abfindung.

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Ein Detail ist Marcus Iske gleich aufgefallen, als er vom Rausschmiss des „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt las: „Der Springer-Konzern hat ihn von seinen Aufgaben entbunden; von einer Kündigung war bislang noch nicht die Rede“, betont Iske, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Fieldfisher, „das ist juristisch schon ein Unterschied.“ Zeigt die Formulierung doch: Die Beweislage gegen Reichelt rechtfertigt offenbar keine Kündigung und ist damit keineswegs so eindeutig, wie es die aktuelle Berichterstattung vermuten lässt. Denn solche Satzbausteine sind zumeist als ein Signal zu verstehen, dass nun die Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag beginnen, wobei Reichelt auf eine ordentliche Abschlagszahlung hoffen darf.

Damit zeigt der Fall Reichelt beispielhaft: Nicht alles, was moralisch anstößig ist, ist auch rechtlich relevant. Unternehmen mögen sich zwar wünschen, dass ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nur bei der Berufsausübung tadellos handeln, sondern auch im Privaten so agieren, dass sie die Werte repräsentieren, für die ein Konzern stehen möchte. Ihre Möglichkeiten, das auf dem Wege des Arbeitsrechts durchzusetzen, sind jedoch begrenzt.

„In den vergangenen Jahren sind die Compliance-Kodizes der Konzerne immer weiter angewachsen“, sagt Anwalt Iske, „sie sind dabei zum Teil deutlich strenger, als es die Rechtslage eigentlich hergibt.“ Das gelte etwa für die Annahme von Geschenken, aber auch die privaten Beziehungen innerhalb der Belegschaft.

Zalando verweist ausdrücklich auf Machtmissbrauch

Im Code of Conduct (CoC) von Springer, den Verhaltensregeln von Anfang dieses Jahres, heißt es: „Wir tolerieren keine sexuelle oder andere Formen der Belästigung …“ Allerdings: Eine Passage zum Reichelt-Fall, also einem Interessenkonflikt mit der Gefahr des Machtmissbrauchs, gibt es hingegen nicht. Deutlicher formuliert es der Online-Versandhändler Zalando, der seit kurzem dem Aktienindex Dax angehört: Zalando sieht „eine Beziehung innerhalb einer Berichtslinie in der Regel als Interessenkonflikt“ an. „Wir tolerieren in diesem Zusammenhang keine Form von Machtmissbrauch.“

Das Problem der Abhängigkeit im Büro kennt Führungscoach Jutta Boenig aus ihrer Arbeit mit Managerinnen und Unternehmen. Der Fall Reichelt wundert sie nicht. „Sexuelle Beziehungen mit Abhängigkeiten sind immer noch ziemlich üblich.“ Nur spreche „keiner drüber“. Schon Kleinigkeiten seien oft problematisch: ein Lob etwa vom Vorgesetzten für die Mitarbeiterin – in Verbindung mit einer Einladung zum Abendessen. „Man muss schon eine starke Persönlichkeit sein, sich dann lachend wegzudrehen“, sagt Boenig. Und wenn es doch mal zu einer Beziehung komme, die aber nicht halte, seien es meist die Untergebenen, oft die Frauen, die das Unternehmen verließen.

Viele Firmen fordern ihre Belegschaft explizit auf, intime Verhältnisse zu melden. In den global gültigen Regeln der Deutschen Bank steht, eine „enge persönliche Beziehung“ zu einem untergeordneten Mitarbeiter müsse angezeigt werden. Eine Allianz-Sprecherin sagte vor ein paar Jahren, der Konzern verlange eine „aktive Offenlegung“, falls ein Interessenkonflikt im Raum stehen könnte. Ein Konflikt liege beispielsweise vor, „wenn es sich um eine Beziehung zwischen Mitarbeiter/in und Vorgesetzten handelt“. Um solche Situationen zu entschärfen, könnten Compliance- und Personalabteilung dafür sorgen, dass die oder der Vorgesetzte nicht über eine Beförderung oder einen Bonus für den Partner oder die Partnerin entscheidet. Im Allianz-CoC von 2020 steht jedoch kein Wort zu diesem Thema.

In den USA haben viele Unternehmen noch konkretere Formulierungen in ihren Kodizes. Facebook etwa behält sich vor, ineinander verliebte Mitarbeiter zu versetzen. Die Metoo-Debatte hat laut einer aktuellen Harvard-Studie sogar einen Einfluss auf die Vertragsgestaltung von CEOs. Konnten diese aufgrund von unangemessenem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder gar Belästigung bisher kaum ohne fette Abfindung gekündigt werden, sind den Forschern zufolge inzwischen immer häufiger körperliche Übergriffe oder auch Diskriminierung als möglicher Grund für fristlose Entlassungen in den Verträgen festgehalten.

Zur Affäre noch eine Abfindung

Steve Easterbrook, Ex-CEO von McDonald’s, bekam Berichten zufolge noch mehr als 30 Millionen US-Dollar Abfindung. Der Fall ist jedoch zwei Jahre nach Easterbrooks Abgang wegen einer Beziehung zu einer Mitarbeiterin noch nicht abgeschlossen. Seit August 2020 klagt der Konzern gegen den Manager und verlangt die Abfindung zurück, weil er über das Ausmaß seiner Verfehlungen gelogen habe.

In Deutschland, sagt Anwalt Marcus Iske, müsse jedem Unternehmen klar sein: „Solche Regeln sollen oftmals auch eine Lenkungswirkung haben. Rechtlich bindend sind sie nicht immer.“ Um eine Kündigung zu rechtfertigen, genügt ein Verweis auf den internen Verhaltenskodex nicht. Grundsätzlich gelte: „Liebesbeziehungen sind Privatsache.“ Das ändert sich erst, wenn die persönlichen Verstrickungen die Arbeitsleistung nachweislich negativ beeinflussen. Oder wenn Bevorzugungen gewährt werden, etwa in Form von Beförderungen oder Gehaltserhöhungen, die inhaltlich nicht gerechtfertigt sind.

Weniger aufsehenerregend als bei Reichelt

Compliance-Regeln hält Iske durchaus für sinnvoll, können sie die Mitarbeiter doch dafür sensibilisieren, wie sich der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit präsentiert wissen möchte – und wie das individuelle Auftreten dieses Bild beeinflusst.

Wie sich solche persönlichen Komplikationen lösen lassen, ohne öffentlich die Moralkeule zu schwingen oder intern für Diskussionen zu sorgen, macht derzeit ausgerechnet eines der wichtigsten deutschen Unternehmen vor, das in der Vergangenheit in vieler Hinsicht nicht immer gut beleumundet war. Über die zahlreichen internen Affären eines längst ausgeschiedenen Vorstands etwa tuscheln langjährige Mitarbeiter noch heute.

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Und schon vor zwei Jahren machten intern Gerüchte die Runde, dass sich der aktuelle Vorstandsvorsitzende und seine Frau nach Jahrzehnten auseinandergelebt hätten. Mittlerweile ist die Trennung offiziell. Schon zuvor wurde intern auch über eine neue Liaison innerhalb des Unternehmens gemunkelt. Der Chef aber hatte da bereits Transparenz geschaffen - und den Aufsichtsrat informiert, der die persönliche Veränderung zur Kenntnis nahm. Da das Gremium keine beruflichen Interessenkonflikte erkennen konnte, gilt die Beziehung seitdem als quasi offiziell legitimiert. Der Konzernchef konnte es gelassen sehen, wenn Kollegen darüber tratschten, dass sie ihn auf dem Balkon seines Homeoffice mit neuer Partnerin entdeckt hätten.

Mehr zum Thema: Im Frühjahr hielt sich „Bild“-Chef Julian Reichelt knapp im Amt, jetzt ist er weg. Doch der Rauswurf an der Spitze des Boulevardblattes beschädigt auch den mächtigsten Mann bei Axel Springer.

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