Alltagsforschung

Jobwechsel machen glücklich

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Lebenslange Treue wird in der Berufswelt bestraft

Über die Gründe spekulieren Arbeitsforscher schon seit Jahrzehnten. Womöglich liegt es daran, dass ältere Arbeitnehmer tendenziell mehr Macht, Status und Ansehen genießen als Jüngere. Außerdem verdienen sie meist mehr Geld. Eventuell hat es auch mit einer Verschiebung der Prioritäten zu tun: Andere ziehen ihr Glück im Alter lieber aus Freizeitaktivitäten, weil sie ab der zweiten Lebenshälfte ohnehin andere Wünsche und Ziele haben und sie nicht mehr unbedingt Karriere machen müssen.

Diese Erkenntnis würde nun dafür sprechen, dass die Zufriedenheit gewissermaßen automatisch mit dem Lebensalter steigt – und es irrelevant ist, ob wir von Job zu Job springen oder uns in einem bestimmten Büro gewissermaßen häuslich einrichten. Dementsprechend könnte ich dem zehnjährigen Dienstjubiläum gelassen entgegensehen. Aber so einfach ist es leider auch nicht.

Die gefährlichsten Fallen im Arbeitsvertrag
Keine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag Viele Führungskräfte geben bei einem Jobwechsel einen hohen sozialen Besitzstand auf. Bei einer Kündigung des alten Arbeitgebers wären hohe Abfindungen und lange Kündigungsfristen fällig. Jeder Wechsel ist daher auch ein Vertrauensbeweis für das neue Unternehmen. Der neue Arbeitgeber sollte diese Tatsache akzeptieren und im Dienstvertrag eine Kündigung vor Dienstantritt ausschließen. "Der Mitarbeiter kann auch für den Fall einer Kündigung eine Abfindung vereinbaren, die sich der Höhe nach an dem Besitzstand des alten Unternehmens orientiert", sagt Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Solche Vereinbarungen können aber nur Führungskräfte durchsetzen, deren Marktwert besonders hoch ist. Text: Jens Hagen Fotos: PR, dpa, ap, Reuters
Kündigungsfristen optimieren Besonders wichtig sind die Kündigungsfristen. Wer Wert auf Sicherheit legt, versucht eine möglichst lange Frist auszuhandeln. Im Falle einer Kündigung läuft das Gehalt dann monatelang weiter, meist in Verbindung mit einer Freistellung. Zu lange darf die Frist aber auch nicht sein, zumindest bei Mitarbeitern die noch einmal wechseln möchten. Die wenigsten Arbeitgeber möchten neun oder zwölf Monate warten, bis der neue Mitarbeiter anfängt. Führungskräfte, die schon längere Zeit in einem Unternehmen tätig sind, haben meist entsprechend lange Kündigungsfristen. Üblich sind sechs Monaten zum Quartal oder zum Monatsende. Aber auch Kündigungsfristen von einem Jahr zum Monatsende oder Quartal sind in einigen Unternehmen üblich. Wer Sicherheit möchte, sollte versuchen mindestens die gleiche Kündigungsfrist zu vereinbaren, die auch in dem alten Unternehmen galt.
Aufgaben klar definieren Im neuen Arbeitsvertrag sollte die Funktion genau definiert sein. Das gilt vor allem für den Aufgabenbereich, Verantwortungsbereich, Personal-und Budgetverantwortung. "Geschieht dies nicht im Dienstvertrag selbst, so kann auf eine Stellenbeschreibung Bezug genommen werden", sagt Abeln. Im neuen Job können böse Überraschungen drohen, etwa Versetzungen auf andere ungeliebte Positionen, auch im Ausland oder die Beschneidung von Kompetenzen. Mit einer genauen Jobbeschreibung im Vertrag ist die Führungskraft zumindest etwas geschützt, vor willkürlichen Positionsrochaden, die in einigen Unternehmen üblich sind.
Variable Bezüge festschreiben Manager sollte sich bei der Vereinbarung der variablen Bezüge nicht darauf einlassen, dass man diese im Nachgang im Rahmen einer Zielvereinbarung regelt oder sich auf allgemein geltende Regeln einlassen. "Vor Dienstantritt muss feststehen, aus welchen fixen und variablen Anteilen sich das Gehalt zusammensetzt", sagt Abeln. Die Kriterien für die Erreichung der Ziele und deren Gewichtung sollten unmissverständlich und klar geregelt werden, genauso wie das Festgehalt. Sonst drohen nach Jobstart böse Überraschungen und ärgerliche Feilschereien. Eigentlich überflüssige Diskussionen, die das Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten belasten können.
Dienstwagen absichern Vertragsklauseln, wonach Arbeitnehmer im Falle einer Freistellung zur entschädigungslosen Rückgabe des Dienst-Pkw verpflichtet sind, sind in der Regel unwirksam. Schon eine Freistellung stellt einen starken Eingriff in die Freiheit des Angestellten dar, seinen Beruf auszuüben. Der Entzug des Fahrzeuges kann als erstes nach außen signalisieren, dass die Führungskraft den "Job verloren" hat. An Freistellungsregeln, die den Entzug des Pkws beinhalten Komma stellt die Rechtsprechung daher besonders strenge Anforderungen.. Bei einer wirksamen Veränderung des Aufgabenbereichs kann die Führungskraft das Recht auf den vertraglich avisierten Dienstwagen verlieren. Dann kann das Fahrzeug ohne Entschädigung entzogen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dienstwagenklausel bei der Altersvorsorge eliminieren Führungskräfte sollten prüfen, ob der Dienstwagen als Bemessungsgrundlage für die Höhe der betrieblichen Altersversorgung herangezogen wird. Enthält die betriebliche Altersversorgung hierzu keine Regelung, so ist der Dienstwagen nicht zu berücksichtigen. "Bei ausdrücklicher Benennung kann aber eine Berücksichtigung erfolgen", sagt Abeln. Wenn das nicht klar geregelt ist, ist das ist ein klarer Nachteil für den Arbeitnehmer. Vor allem bei Führungskräften der obersten Ebene besteht hier Verhandlungspotential.
Man muss auch gönnen können Arbeitnehmer sollten nicht jede Klausel monieren. Bestimmte Vorgaben - wie beispielsweise die Versetzungsklausel - sollten Arbeitnehmer besser akzeptieren. Der Grund: Nicht ausgehandelte Klauseln gelten als vom Arbeitgeber einseitig gestellte "Allgemeine Geschäftsbedingung" und unterliegen einer strengen gesetzlichen und richterlichen Kontrolle. Zweifel oder Unklarheiten gehen immer zu Lasten des "Klauselverwenders" - des Arbeitgebers. Wenn bestimmte Vereinbarungen individuell ausgehandelt werden und später eher nachteilig wirken, kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf die strengen gesetzlichen Kontrollregeln berufen. "Vor Gericht können solche individuell vereinbarte Vertragsklauseln nicht oder mit großen Einschränkungen überprüft werden", sagt Abeln.

Denn Riza entdeckte in ihrer Studie gleichzeitig, dass der Zusammenhang zwischen Lebensalter und Glück längst nicht immer galt: Je länger Menschen in ein und demselben Unternehmen arbeiteten, desto unzufriedener waren sie nämlich mit ihrer beruflichen Situation. Anders ausgedrückt: Der positive Einfluss des Lebensalters auf die Zufriedenheit wird durch die Verweildauer wieder aufgehoben.

Ein Jobwechsel steigert das Einkommen

Soll heißen: Lebenslange Treue ist eine zutiefst romantische Vorstellung. In der Berufswelt wird sie jedoch eher bestraft. Aber wieso?

Diese Fehler brechen Bewerbern das Genick
Ein Mann mit Fragezeichen über dem Kopf Quelle: Fotolia
Eine Kündigung liegt in einem Büro auf einem Kalender Quelle: dpa
Ein Mann hält einen Lebenslauf in der Hand Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag Quelle: dpa
Frau zählt Geldscheine, die sie in der Hand hält Quelle: Fotolia
brennender 20 Euro-Schein Quelle: Fotolia
Frau macht ein nachdenkliches Gesicht Quelle: Fotolia

Riza erklärt sich den Vorteil des Jobwechsels vor allem monetär. Wer den Arbeitgeber wechselt, bekommt in aller Regel mehr Geld und eine bessere Position – sonst könnte man ja direkt beim alten Arbeitgeber bleiben. Und diese Verbesserung, so zumindest Rizas Annahme, macht langfristig glücklich.

Ein weiteres Argument für Jobwechsel lieferte kürzlich eine weitere Studie. Markus Latzke von der Wirtschaftsuniversität Wien nutzte dafür Daten des Sozioökonomischen Panels. Für diese Langzeitstudie machen etwa 11.000 deutsche Haushalte seit Jahrzehnten Angaben zu ihrem Berufs- und Privatleben. Latzke konzentrierte sich in seiner Auswertung auf jene Teilnehmer, die zwischen 1985 und 2013 freiwillig den Job gewechselt hatten.

Keine Garantie für Zufriedenheit

Insgesamt kam er dabei auf 3634 Fälle. Wenig überraschend: Ein Jobwechsel lohnte sich für die Angestellten finanziell erheblich – im Schnitt steigerten sie ihr Einkommen um elf Prozent.

Was die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert

„Der finanzielle Vorteil von Jobwechslern im Vergleich zu jenen, die bleiben, hat sich im Lauf der Jahre nicht verändert“, sagt Latzke, „es lohnt sich immer noch, den Arbeitgeber zu wechseln.“

Dessen müssen sich auch die Arbeitgeber bewusst sein. Forscherin Riza appelliert daher an Führungskräfte, bei den Mitarbeitern für genügend Abwechslung zu sorgen, etwa durch Rotationen, Sabbaticals oder Auslandsaufenthalte. Aber auch alle einfachen Angestellten müssten sich zumindest bewusst machen, dass eine gelegentliche Büroluftveränderung der Seele guttut.

Wenngleich auch Forscherin Riza warnt: „Der Wechsel des Arbeitgebers garantiert noch lange nicht, dass sie mit ihrem Job zufriedener werden.“

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