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Anonyme Bewerbung Bitte ohne Bild zum neuen Job

Egal ob übergewichtig, tätowiert oder schon älter – Personaler sind nicht gefeit vor Vorurteilen. Warum auch anonymisierte Verfahren dagegen machtlos sind und wieso viele Unternehmen nicht einmal Absagen schicken.

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Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: Zu alt, zu bunt und übergewichtig? Quelle: Getty Images, Montage

Arbeitnehmer über 50? Die haben Alters-Wehwehchen und lassen sich von einem jüngeren Chef nichts sagen. Übergewichtige Menschen? Die sind faul und undiszipliniert – sonst würden sie ja abnehmen. Bewerber mit bunten Haaren, Tattoos und Blech im Gesicht? Das sind doch alles Asoziale, die sowieso nichts können und Unruhe stiften.

Natürlich gibt kaum ein Personaler zu, dass er einen Bewerber aufgrund seiner Vorurteile aussortiert. Nicht nur, weil er dann als spießig und intolerant gilt, sondern auch, weil es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet: Ethnische Herkunft, Glaube, Geschlecht, Alter und sexuelle Identität dürfen kein Grund sein, dass ein Personaler einen Bewerber abserviert. "Ein Unternehmen darf bei einer Absage nur sachbezogene Gründe angeben", erklärt Arbeitsrechtler Christoph Abeln. Das heißt: weil der Bewerber nicht die in der Stellenanzeige geforderten Qualifikationen mitbringt oder ein Mitstreiter besser ausgebildet ist.

Doch viele Unternehmen halten sich nicht an das Antidiskriminierungsgesetz. Erst kürzlich lud ein Firmenchef aus dem Sauerland Schüler zu einer Tagung ein – aber nicht alle. Seine Einladung richtete sich ausschließlich an Schüler ohne Piercings, Tattoos und Schlabberhosen.

Die häufigsten Schlagwörter in deutschen Bewerbungen

Karriereberaterin Cornelia-Ines Pfeffer weiß, dass das sauerländische Unternehmen kein Einzelfall ist. Seit einem Jahr betreut sie einen 56-jährigen, arbeitslosen IT-Projektleiter. "Er ist hochqualifiziert und bringt langjährige Arbeitserfahrung mit." Trotzdem findet er keine neue Stelle. 120 Bewerbungen – 120 Absagen. "Es gibt zwar kein Personaler zu, dass sein Alter ein Problem ist, aber ich kann mir keinen anderen Grund für die Absagen vorstellen", sagt Pfeffer.

Warum Bewerber keine Antwort erhalten

Und die klingen meistens gleich: "Die Vorgesetzten bedanken sich für das Vertrauen des Bewerbers in das Unternehmen, müssen ihm aber leider mitteilen, dass sie sich für einen Bewerber entschieden haben, der für diese Stelle besser qualifiziert ist", sagt Pfeffer. Oft kommt es sogar vor, dass die Bewerber noch nicht einmal eine Absage auf ihr Anschreiben erhalten.

Das spart dem Unternehmen nicht nur Papierkram und Zeit, sondern ist auch Taktik: Die Unternehmen wollen dem Risiko aus dem Weg gehen, gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu verstoßen. Sonst könnte der Bewerber gegen die Verantwortlichen vor Gericht ziehen. Also gibt es lieber gar keine Absage, als eine, die rechtliche Folgen haben könnte.

So sieht das perfekte Bewerbungsbild aus
Insgesamt 65 Kandidaten haben bei unserer diesjährigen Fotoaktion mitgemacht. Unsere Expertin hat jeden einzelnen Kandidaten analysiert. Die Ergebnisse im Einzelnen: "Ja, der Dreitagebart… Im Endeffekt müssen es die Bewerber selber wissen, weil es nun einmal den Geschmack und das eigene Auftreten darstellt. Allerdings muss der Kandidat damit rechnen, dass es gerade den älteren, gesetzteren Entscheidern nicht so gut gefallen könnte. Der Kandidat müsste für das perfekte Bild noch ein Stück nach links rücken."
"Offener, selbstbewusster und freundlicher Blick, sehr gut! Bekleidung auch sehr ansprechend. Ich gebe nur zu bedenken, dass das gegelte Haar auf Missfallen und Missverständnis stoßen könnte und dies Einfluss auf den Bewerbungsverlauf nehmen kann".
"Ich empfehle, dass farbige Foto zu wählen. Sehr sympathische Ausstrahlung, aufgeschlossen und offener Blick. Das farbige Foto ist am ausdrucksstärksten, die Farben, auch der Hintergrund sind gut gewählt. Was mir bei dem Foto nicht so gut gefällt: Es ist nicht mittig, sie ist zu weit links. Das fällt sofort ins Auge."
"Sehr gut, alles ist stimmig. Positive Ausstrahlung, passende Bekleidung."
"Auf der rechten Seite ist leider ein Schatten und ich empfehle, ein Sakko fürs Foto zu tragen. Besser ein Sakko ohne Krawatte als andersherum. Ansonsten sympathisches Gesamterscheinungsbild."
"Mir gefällt die Farbwahl, die Ausstrahlung ist toll, die Augen strahlen sympathisch. Nur die Haltung finde ich nicht sehr vorteilhaft."
"Fakt ist, er hat auf dem Foto eine freundliche Ausstrahlung. Verbesserungsvorschläge: Die Ausleuchtung ist nicht optimal, am Hals ist ein Schatten und links oben ein heller Fleck. Ich würde für das Foto den Bart rasieren (wächst ja wieder) und ein helleres Hemd, eventuell weiß empfehlen. Muss man natürlich ausprobieren, kann ich auch nur vermuten, da ich es nicht gesehen habe."

Doch finanziell lohnt sich der Aufwand einer Klage laut Arbeitsrechtler Abeln nicht: Bis zu drei Bruttomonatsgehälter kann ein Kläger herausschlagen, wenn das Gericht ihm Recht gibt. Weil der Kläger noch Anwalts- und seinen Anteil an den Prozesskosten davon bezahlen muss, muss der Kläger meist sogar noch draufzahlen.

Auch muss der Bewerber beweisen können, dass Aussehen, Alter, Geschlecht oder Herkunft der Grund für die Absage waren. Und das ist aus Sicht des Arbeitsrechtlers heutzutage schier unmöglich. "Allenfalls wenigen kleinen Unternehmen kann man noch Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren nachweisen", weiß Abeln. Zum Beispiel, wenn sie ihre Stellenanzeige unwissentlich nur für Bewerber in einer gewissen Altersklasse ausschreiben oder nur männliche oder weibliche Bewerber wünschen.

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