
Es war ein Desaster mit Ansage. Als sich Nina C.* bei einer Werbeagentur in Düsseldorf vorstellte, wusste sie vom schlechten Führungsstil der Chefs. Auf der Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu hatte sie einige negative Erfahrungsberichte gelesen. Trotzdem bewarb sie sich – und sah in ihrem Bewerbungsgespräch den ersten Eindruck bestätigt: „Ich habe mich noch nie so respektlos behandelt gefühlt“, sagt die 40-Jährige.
Immer mehr Bewerber informieren sich im Netz über potenzielle Arbeitgeber – laut einer repräsentativen Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom tut das jeder vierte Internetnutzer in Deutschland. Neben Kununu lassen Plattformen wie meinchef.de, jobvote.com und companize.com Arbeitgeber beurteilen, seit Mitte Januar ist auch das üppig finanzierte US-Portal Glassdoor in Deutschland am Start. Wer auf der Suche nach einem Job ist oder den Arbeitgeber wechseln möchte, sollte seine Entscheidung allerdings keinesfalls allein aufgrund der Bewertungen treffen, warnt Bewerbungsberater Jörg Hallberg.
Die größten Arbeitgeber-Bewertungsplattformen
Mit mehr als 1,1 Millionen Bewertungen zu 259.000 Unternehmen ist Kununu die größte Arbeitgeber-Bewertungsplattform im deutschsprachigen Raum. Das Portal hat seinen Sitz in Wien und ist eine Tochter der Networking-Plattform Xing. Kununu wurde im Juni 2007 gegründet.
Im Jahr 2006 ging Jobvoting als erstes deutschsprachiges Meinungsportal für Jobbewertungen an den Start. Seitdem wurden auf der Plattform Bewertungen zu mehr als 100.000 Unternehmen abgegeben.
27 Millionen Mitglieder hat die US-amerikanische Arbeitgeber-Bewertungsplattform Glassdoor. 2007 gegründet, startete das Portal Mitte Januar 2015 auch eine deutsche Seite. Dort finden sich Bewertungen zu rund 6.500 deutschen Unternehmen von Siemens über Deutsche Bank bis Adidas.
Auch die deutsche Plattform MeinChef, die 2010 gegründet wurde, zählt zu den größeren Arbeitgeber-Bewertungsplattformen im deutschsprachigen Raum. Bewertungen von mehr als 10.000 Arbeitgebern befinden sich in der Datenbank.
Auf dem 2009 gegründeten Bewertungsportal BizzWatch finden sich Erfahrungsberichte über mehr als 2.500 Arbeitgeber. Die am häufigsten bewerteten Unternehmen haben auf der deutschen Plattform bis zu 15 Einträge.
Ein weiteres deutsches Bewertungsportal ist Jobvote. Seit der Gründung im Jahr 2007 wurden dort Erfahrungsberichte über mehr als 800 Arbeitgeber veröffentlicht.
Die Plattform Companize ging im März 2010 an den Start. Neben Bewertungen über Arbeitgeber kann man dort auch Gehälter vergleichen.
Bei Kununu können Mitarbeiter, Auszubildende oder Bewerber detaillierte Berichte über ihre Erfahrungen in einem Unternehmen veröffentlichen. Außerdem wird die Firma in Kategorien wie Vorgesetztenverhalten, Work-Life-Balance oder Gehalt und Zusatzleistungen bewertet. Die Skala reicht von einem bis maximal fünf Punkten.
Kununu ist mit monatlich 1,1 Millionen Unique Usern die größte Arbeitgeber-Bewertungsplattform im deutschsprachigen Raum – und damit auch ein wichtiges Portal für Unternehmen, die ihr Image als guter Arbeitgeber pflegen wollen. Gegen eine monatliche Gebühr, die von der Größe des Unternehmens abhängt, können bewertete Firmen ihr Profil gestalten und offene Stellen ausschreiben. Kununu gehört seit 2014 dem Online-Netzwerk Xing, das durch den Zukauf sein Informationsangebot für Arbeitnehmer erweitert. Das sorge für mehr Transparenz auf dem Arbeitsmarkt, erklärt eine Sprecherin von Kununu.
Mehr Transparenz schützt zwar nicht immer vor bösen Überraschungen, aber der Fall von Frau C. zeigt, dass sich negative Bewertungen bestätigen können. Anstatt auf ihr Anschreiben einzugehen, arbeiteten die beiden Chefs im Vorstellungsgespräch einen Fragenkatalog ab, berichtet die Marketing-Expertin. Außerdem stellten sie Angaben aus ihrem Lebenslauf in Frage. „Das war so etwas wie ein Verhör, kein Bewerbungsgespräch“, sagt sie. Inzwischen hat sich die 40-Jährige selbständig gemacht und ist ihre eigene Chefin. Nach ihren Erfahrungen empfiehlt sie jedem Bewerber, sich auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen vorab zu informieren.
So geht Kritik im Netz
Ob Hotels, Restaurants oder Arbeitgeber – Erfahrungsberichte kann man im Internet zu unzähligen Themen abgeben. Aber Bewertungsportale sind kein rechtsfreier Raum. Das müssen Sie beachten, wenn Sie online Bewertungen abgeben.
Halten Sie sich immer an die Fakten und bewerten Sie ehrlich und objektiv. Beschönigen Sie nichts, aber machen Sie die Dinge nicht schlechter als sie sind.
Verwenden Sie keine Kraftausdrücke. Diskriminierende, beleidigende, rufschädigende, rassistische und vulgäre Aussagen sind verboten.
Verraten Sie keine Geschäftsgeheimnisse im Netz. Wer Bewertungen für Unternehmen abgibt, ist selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen seinen Arbeitsvertrag und Schweigepflichten verstößt.
Nennen Sie keine Namen, denn die Bewertung von Personen ist auf den meisten Plattformen nicht erlaubt. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Kommentar keine Rückschlüsse auf Personen zulässt.
Lassen Sie sich nicht von anderen Meinungen beeinflussen und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Antworten.
Wer gefälschte Bewertungen einstellt, macht sich strafbar. Denn manipulierte Bewertungen gelten laut § 5 UWG als irreführende Werbung.
Die meisten Bewerber nutzen Bewertungsportale, um ihren Eindruck von einem Arbeitgeber abzugleichen. Dabei sollte man aber Vorsicht walten lassen, sagt Bewerbungsberater Jörg Hallberg: „Die Portale zeigen immer nur Mosaiksteine eines Unternehmens.“ Denn jede Bewertung ist nur ein einzelner, subjektiver Eindruck. Außerdem sind die persönlichen Hintergründe einer Bewertung nicht klar. Mitarbeiter, denen gekündigt wurde, neigen vermutlich dazu, negative Bewertungen abzugeben.
Aber längst nicht jede Bewertung wird veröffentlicht. Das musste auch Alexandra H.* feststellen. Anfang 2014 schrieb sie bei Kununu einen negativen Erfahrungsbericht über ihren ehemaligen Arbeitgeber, eine PR-Agentur in Berlin. Ein paar Monate zuvor hatte sie ihren Job selbst gekündigt. „Die Zustände waren für mich einfach nicht mehr tragbar“, sagt die 29-jährige Berlinerin. „Volontäre haben ihre eigenen Kunden bekommen, obwohl sie noch gar nichts über den Beruf wussten.“
Ihre Bewertung ging online. Doch schon bald gab es Ärger: Der ehemalige Arbeitgeber legte Beschwerde ein, Kununu nahm die Bewertung von der Seite. Das Portal forderte Alexandra auf, ihre Vorwürfe zu beweisen oder die konkrete Anschuldigung umzuformulieren, damit der Eintrag wieder auf der Seite angezeigt werden könne. Das ist der übliche Ablauf bei Kununu, wenn Unternehmen gegen einen negativen Kommentar vorgehen.