Arbeitsrecht "Attestpflicht könnte Krankenstand erhöhen"

Arbeitgeber dürfen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Was das Urteil bedeutet, erklärt die Arbeitsjuristin Eva Wißler.

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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage für den Arbeitgeber. Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Quelle: dpa

Viele kennen das noch aus ihrer Schulzeit. Wer zu oft fehlt, dem verordnen die Lehrer eine Attestpflicht und zwar ab dem ersten Tag der Krankheit. Damit wollen sie verhindern, dass Schüler unter Vorgaukeln einer Grippe die Schule schwänzen. Im Arbeitsleben ist es üblich, dass ein kranker Angestellter nach dem dritten Ausfalltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Vorher reicht es aus, in der Firma Bescheid zu sagen, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen kann.

Anders erging es einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks. Ihr Arbeitgeber verlangt von der Frau seit Ende 2010 bereits ab dem ersten Fehltag einen Krankenschein. Der Grund: Die Frau hatte sich krankgemeldet, nachdem ihr Chef einen ihrer Dienstreiseanträge abgelehnt hatte. Die Krankheit war von kurzer Dauer. Einen Tag später erschien die Journalistin wieder ganz gewohnt zur Arbeit.
Das kam dem Sender komisch vor und veranlasste ihn dazu, die Krankmeldepraxis bei der betroffenen Redakteurin zu verschärfen. Das wollte diese nicht hinnehmen und klagte gegen die neue Vorschrift. Sie war der Meinung, es bedürfe einer sachlichen Begründung, warum sie schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müsse.

Heute lehnte das Bundesarbeitsgericht ihren Antrag ab, nachdem schon das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht in Köln dem WDR Recht gegeben hatten. Die Begründung: Eine solche Verschärfung der Attestpflicht liege im Ermessen des Arbeitgebers. Doch was bedeutet das nun für andere Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Ist es sinnvoll von allen Arbeitnehmern einen Krankenschein ab dem ersten Fehltag zu fordern? Welche Nachteile brächte das den Unternehmen? Was wenn der Mitarbeiter keinen Arzttermin bekommt oder sich die Praxisgebühr bei einer Magenverstimmung eigentlich sparen wollte? Diese und andere Fragen beantwortet Eva Wißler von der Kanzlei Schmalz. Die Partnerin ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

WirtschaftWoche: Darf der Arbeitgeber jetzt wirklich von jedem einen Krankenschein ab dem ersten Fehltag verlangen?

Eva Wißler: Ja, im Prinzip schon und das war auch bislang immer so. Allerdings gibt es einzelne Tarifverträge, in denen das Recht des Arbeitgebers dahingehend ausdrücklich eingeschränkt ist. Für Angestellte mit Tarifvertrag lohnt es sich also mal nachzuschauen, ob eine solche Regelung auch ihren Arbeitgeber daran hindert, ein Attest ab dem ersten Fehltag zu fordern.  

Wenn das nicht der Fall ist, wäre es für den Arbeitgeber doch sinnvoll eine solche Attestpflicht für alle Arbeitnehmer einzuführen, oder? Schließlich könnte dann kein Arbeitnehmer mehr blau machen.

Davon rate ich in der Beratungspraxis ab, denn stellen Sie sich folgendes vor: Ein Mitarbeiter hat Migräne und geht am ersten Krankheitstag zum Arzt. Der Mediziner kann noch überhaupt nicht einschätzen, wie lange die Kopfschmerzen andauern und schreibt den Mitarbeiter vorsorglich erst mal für drei Tage krank. Wäre der Arbeitnehmer nicht zum Arzt gegangen, wäre er vielleicht am nächsten Tag direkt wieder zur Arbeit gegangen, wenn die Schmerzen aufgehört hätten. Ich glaube, dass sich der Krankenstand durch eine Verschärfung der Attestpflicht also sogar erhöht.

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