
Mehr als einer von vier Beschäftigten unter 35 Jahren arbeitet in Deutschland nicht in einem regulären Vollzeitjob. Laut einer Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind es 27,9 Prozent, die „atypisch“ beschäftigt sind. Gemeint sind damit befristete oder Teilzeit-Jobs, Zeitarbeit und/oder Minijobs. Die Studie lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.
Bei den unter 25-Jährigen sind sogar 46,4 Prozent in atypischer Beschäftigung. Eine große Rolle spielen Befristungen: Sind bei den über 35-Jährigen lediglich 5 Prozent befristet angestellt, ist der Anteil bei den unter 35-Jährigen mit 16,2 Prozent mehr als dreimal so groß.
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis läuft der Vertrag nach einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Ereignis aus - eine Kündigung ist nicht nötig. Wenn eine Befristung nicht vom Teilzeit- oder Befristungsgesetz abgedeckt wird, gilt sie als. Der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Für die Befristung ohne Sachgrund nach Paragraph 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist es wichtig, dass noch nie ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestanden hat. Die Befristung ist auf maximal zwei Jahre beschränkt. Falls das Arbeitsverhältnis auf weniger als zwei Jahre befristet ist, darf der Arbeitgeber den Vertrag bis zur Dauer von zwei Jahren verlängern, allerdings maximal drei mal. War also zuerst ein Arbeitsverhältnis von vier Monaten vereinbart, können noch 20 Monate drangehängt werden - nur nicht in zu kleinen Schritten.
Eine Befristung ohne Sachgrund gibt es auch bei Neugründungen von Unternehmen. Nach § 14 Abs. 2a TzBfG dürfen Verträge bei der Gründung eines Unternehmens auf vier Jahre befristet sein. In den ersten vier Jahren seit Neugründung ist eine mehrfache Verlängerung möglich.
Neben "Wir kennen uns noch nicht" oder "Wir wissen nicht, wie lange das Unternehmen überlebt" gibt es noch die sogenannten sachlichen Gründe für eine Befristung. Nach § 14 Absatz 1 TzBfG gehören unter anderem dazu:
- vorübergehend höherer Bedarf an Mitarbeitern zur Hochsaison
- eine Befristung zur Erprobung
- die Integration in den Arbeitsmarkt nach einer Ausbildung oder einem Studium
- die Vertretung anderer Arbeitnehmer
- die Arbeit an sich erfordert eine Befristung
Die Zweckbefristung ist für den Fall gedacht, dass das Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Ereignis, anstatt zum 15. März oder nach sechs Monaten endet. Das wäre beispielsweise "bis zur Schließung des Unternehmenssparte Kosmetik". Allerdings muss im Vertrag klar erkennbar sein, in welchem Zeitrahmen das Ereignis eintreten wird. Zwei Wochen vor Eintreffen dieses Ereignisses und dem Ende des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich informieren.
Befristete Verträge können nicht gekündigt werden. Es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, sodass die außerordentliche Kündigung greift.
Fast zwei von drei jüngeren Beschäftigten fühlen sich nach eigener Aussage dadurch belastet, dass sie ihre spätere Rente nicht oder nur gerade für ausreichend halten. Bei den über 35-Jährigen sind es 53,2 Prozent. 35,7 Prozent der unter 35-Jährigen fühlen sich belastet, weil sie ihr Einkommen nicht für angemessen halten. Bei den älteren sind es 29,7 Prozent.
Hier haben die meisten Menschen einen befristeten Arbeitsvertrag
Deutschlandweit haben 7,6 Prozent der Frauen und 6,5 Prozent der Männer nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Das geht aus dem IAB-Betriebspanel hervor.
Am besten ist die Lage für Arbeitnehmer in Bayern: Dort arbeiten nur 7,5 Prozent der Frauen und 4,3 Prozent der Männer befristet.
Auch im Norden Deutschlands sieht es gut aus: 7,8 Prozent der Frauen und 5,6 Prozent der Männer haben keinen unbefristeten Job.
In Thüringen hangeln sich 8,2 Prozent der Frauen und 5,9 Prozent der Männer von Befristung zu Befristung.
8,4 Prozent der sächsischen Frauen und 5,5, Prozent der Männer arbeiten befristet.
Im Saarland liegt der Anteil der Frauen, die keinen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, wie auch in Sachsen bei 8,4 Prozent. Der Anteil der Männer beträgt 5,8 Prozent.
In Hessen arbeiten ebenfalls 8,4 Prozent der Frauen befristet, bei den Männern sind es 6,4 Prozent.
8,5 Prozent der Frauen arbeiten befristet, bei den Männern haben 6,2 Prozent keinen unbefristeten Arbeitsvertrag.
8,6 Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer haben keinen unbefristeten Arbeitsvertrag.
In Rheinland-Pfalz haben deutlich mehr Frauen als Männer einen befristeten Arbeitsvertrag. 8,7 Prozent stehen 5,6 Prozent gegenüber.
Ähnlich deutlich ist das Verhältnis in Baden-Württemberg: Hier haben 8,8 Prozent der Frauen und 5,7 Prozent der Männer einen befristeten Arbeitsvertrag.
Im Stadtstaat Bremen arbeiten 9,2 Prozent der Frauen befristet. Bei den Männern sind es sogar noch mehr: 9,5 Prozent der männlichen Bremer hangeln sich von Vertrag zu Vertrag.
In NRW haben 9,3 Prozent der Frauen und 7,2 Prozent der Männer befristete Arbeitsverträge.
In Brandenburg arbeiten 9,7 Prozent der Frauen befristet. Bei den Männern sind es 10,2 Prozent.
9,9 Prozent der Frauen und 8,2 Prozent der Männer in Mecklenburg-Vorpommern haben keinen unbefristeten Arbeitsvertrag.
In Hamburg sind 10,6 Prozent der Frauen und 7,5 Prozent der Männer befristet eingestellt.
Die Bundeshauptstadt ist trauriger Spitzenreiter: 13,1 Prozent der Frauen und 10,4 Prozent der Männer haben keinen unbefristeten Job.
Rund 31 Prozent der jungen Beschäftigten haben der Erhebung zufolge ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 1500 Euro. 30 Prozent verdienen mehr als 2500 Euro. Dabei liegt das Einkommensniveau in Ostdeutschland 17,2 Prozent unter dem in Westdeutschland. Im Schnitt haben unter 30-Jährige ein Einkommen von 1855 Euro - über 35 Jährige von 2717 Euro.
Unter Arbeitsstress und Zeitdruck leiden jüngere weniger als ältere. Jeder dritte unter 35 fühlt sich deshalb belastet, bei den älteren sind es gut 41 Prozent. Dabei machen 61 Prozent der jungen Beschäftigten regelmäßig Überstunden. Der DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller nannte die Ergebnisse alarmierend. „Junge Menschen sind im Job enorm unter Druck“, sagte er der dpa. Während die meisten Jüngeren einen sicheren Arbeitsplatz wollten, an dem sie sich selbst einbringen können, arbeiteten sie überdurchschnittlich oft befristet.
„Über 65 Prozent sind in den letzten 12 Monaten krank zur Arbeit gegangen“, sagte er zudem mit Bezug auf weitere Umfrageergebnisse. Vor allem im Gesundheitssektor und im Bau werde über Arbeitshetze und Zeitdruck geklagt. „Alarmierend sind diese Werte auch deshalb, weil die Fehlerhäufigkeit unter diesen Bedingungen zunimmt.“