




Ein langjähriger Geschäftspartner will Ihnen eine Freude machen und schickt mit besten Weihnachtsgrüßen eine wertvolle Flasche Rotwein. Dürfen Sie die annehmen? Noch vor wenigen Jahren hätte darüber niemand ernsthaft nachgedacht. Heute sollten sie es tun. Prüfen Sie, ob die Compliance-Richtlinien Ihres Arbeitgebers die Annahme wertvoller Geschenke erlauben. Fragen Sie im Zweifel Ihren Vorgesetzten. Sonst kann es Ihnen so gehen, wie dem Personalleiter eines pfälzischen Unternehmens, der sich von einem Zulieferer des Arbeitgebers teure Fußballkarten schenken ließ: Er wurde fristlos gekündigt, klagte dagegen und verlor durch alle Instanzen.
Nur Weihnachtskarten sind unproblematisch

Umgekehrter Fall: Sie wollen dem Einkaufsleiter eines Kunden eine wertvolle Flasche Rotwein schenken. Vorsicht! Dies kann Bestechung im Geschäftsverkehr sein. Und das ist nicht nur strafbar, sondern kann Sie auch Ihren Job kosten. Aber selbst kleine Geschenke können Sie und Ihren Geschäftspartner in die Bredouille bringen. So schrieb ein bekanntes Einzelhandelsunternehmen gerade an alle Zulieferer: "Keine Weihnachtsgeschenke an unsere Mitarbeiter! Auch nicht den sprichwörtlichen Kugelschreiber!" Einfache Weihnachtskarten sind dagegen rechtlich unproblematisch...
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Haben Sie am Wochenende viel Geld für Weihnachtsgeschenke ausgegeben? Wie ärgerlich, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld zahlen will. Möglicherweise haben Sie aber trotzdem einen Anspruch: Wenn der Arbeitsvertrag die Zahlung eines Weihnachtsgeldes vorsieht, kann der Arbeitgeber die Zahlung nicht einfach einstellen. Steht das Weihnachtsgeld dagegen unter einem Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt, wird es kompliziert.