Berufliche Auszeit Wie man ein Sabbatical macht

Die einen möchten um die Welt reisen, die anderen wollen sich weiterbilden - viele Arbeitnehmer träumen von einer beruflichen Auszeit. Auch WirtschaftsWoche-Redakteur Daniel Rettig hat kürzlich ein Sabbatical gemacht. Hier seine fünf wichtigsten Tipps.

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Was Arbeitnehmer dürfen - und was nicht
Steuerhinterziehung kann den Job kostenWer bewusst Steuern hinterzieht, kann seinen Job verlieren. Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung selbst dann rechtens, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung weiß oder ihr sogar zugestimmt hat. Das geht aus einem vom Landesarbeitsgericht Kiel veröffentlichten Urteil hervor (ArbG Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 Ca 1793 a/13). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um eine Reinigungskraft, die eine Kündigung bekam, als der Geschäftsführer erfuhr, dass sie Arbeitsstunden auch über zwei auf 400-Euro-Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet hatte. Zu Recht, entschieden die Juristen. Die Frau habe mit ihrem Verhalten in erster Linie sich selbst begünstigt. Sie habe nicht ernsthaft glauben können, dass die vom Betriebsleiter gut geheißene Praxis von der auswärtigen Geschäftsführung gebilligt werden würde. Die Schwere der Verfehlung und die Vorbildfunktion der Klägerin würden trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und sonst beanstandungsfreier Tätigkeit überwiegen. Quelle: dapd
VorstellungsgesprächWer krankgeschrieben ist, darf trotzdem ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen wahrnehmen. Das gilt zumindest, wenn das Gespräch die Genesung nicht gefährdet. Eine gebrochene Hand oder ähnliches ist demnach kein Hinderungsgrund. So entschied jedenfalls das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 106/12), nachdem ein Mitarbeiter gekündigt wurde, weil er trotz Krankschreibung einen Vorstellungstermin wahrgenommen hatte. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
KrankmeldungIst ein Arbeitnehmer krank, kann er zuhause bleiben und erhält trotzdem seinen Lohn. Allerdings muss er den Arbeitsgeber umgehend über den krankheitsbedingten Ausfall informieren, das heißt vor dem regulären Arbeitsbeginn am ersten Tag. Hier ist ein Anruf beim Chef ausreichend. Erst wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, muss dem Arbeitgeber am vierten Tag ein ärztliches Attest vorliegen – der sogenannte „gelbe Schein“. Im Gesetz ist nämlich von "spätestens am vierten Tag" die Rede. Verlangen darf der Arbeitgeber das Attest dennoch schon früher. Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter. Was aber viele Beschäftigte nicht wissen: Der erkrankte Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, zuhause zu bleiben, geschweige denn das Bett zu hüten. Er darf durchaus während der Krankheit etwas unternehmen, sofern dadurch die möglichst rasche Genesung nicht gefährdet und der ärztliche Rat befolgt wird. Mit einem gebrochenen Bein spricht somit nichts gegen einen Kinobesuch, auch Einkaufen ist okay, wenn sich sonst niemand dafür findet. Quelle: Fotolia
Ein Schild mit der Aufschrift "You play we pay" vor der Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) auf dem Gelände des Protest-Camps. Quelle: dpa
Eine Weihnachtsmann-Figur steht inmitten verschiedener Euro-Banknoten Quelle: dpa
Hennen in einer Legebatterie Quelle: AP
Garderobe und SchmuckGrundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, über ihre Kleidung, Frisur und Schmuck nach eigenem Gusto zu entscheiden. Dies gilt auch für das Tragen von Buttons, Abzeichen oder bedruckte T-Shirts – sofern sie nicht den Betriebsfrieden stören (siehe Bild 2 zur Meinungsäußerung). Allerdings gibt es viele Ausnahmen, etwa bei notwendiger Schutzkleidung oder bei zahlreichen Berufen, die eine Dienstbekleidung erfordern, etwa für Hotelbedienstete oder Stewardessen. Dann ist der Arbeitnehmer zum Tragen der Dienstbekleidung verpflichtet, sofern sie nicht seine Würde verletzt. Die subjektive Meinung des Arbeitgebers ist aber ebenso wenig ausschlaggebend wie die Kritik einzelner Kunden. Im Zweifel müssen Betriebsvereinbarungen die Kleiderordnung regeln. Quelle: dpa

An einem Freitagabend im Juni 2012 aktivierte ich die Abwesenheitsnotiz, räumte den Schreibtisch auf und verabschiedete mich von den Kollegen. Am folgenden Montag stellte ich den Wecker auf sieben Uhr morgens, wie an einem normalen Arbeitstag. Doch diesmal pendelte ich nicht mit dem Regionalexpress in die Redaktion. Stattdessen setzte ich mich mit meinem Laptop auf die Terrasse. Bis Januar 2013 war mein Zuhause gleichzeitig mein Büro.

Langfristig geplant hatte ich die Auszeit nicht. Doch ein Verlag hatte mir ein paar Monate zuvor angeboten, ein Buch zu schreiben, und diese Chance wollte ich nicht verpassen. Meinen festen Job zu kündigen, kam nicht unbedingt in Frage – das Buch am Feierabend zu schreiben allerdings genauso wenig. Glücklicherweise gestattete mir der Chefredakteur eine halbjährige Auszeit.

Welche Berufe glücklich machen
die glücklichsten Menschen arbeiten in Hamburg Quelle: dpa
Die Jobsuchmaschine Indeed hat sich der Zufriedenheit deutscher Arbeitnehmer angenommen und nachgefragt, wer mit seinem Job besonders zufrieden ist. Die glücklichsten Berufe in Deutschland sind demnach eine bunte Mischung aus allen Ausbildungswegen und Hierarchiestufen. So gehören zu den Top 20 der zufriedensten Berufe viele traditionelle Handwerksberufe wie Maurer, Tischler oder Elektriker. Zufrieden sind allerdings auch - entgegen aller Klischees - Lehrer und Krankenschwestern. An der Spitze der Liste stehen Trainer, studentische Hilfskräfte und, wenig überraschend, Geschäftsführer. Laut dem Meinungsforschungsinstituts YouGov sind allgemein nur sieben Prozent der Deutschen wirklich unzufrieden mit ihrem Job, 75 Prozent der Arbeitnehmer macht ihre Arbeit mehrheitlich Spaß. Damit sie sich im Beruf wohl fühlen, brauchen 27 Prozent der Beschäftigten neue Herausforderungen, für 18 Prozent ist ein abwechslungsreicher Arbeitsalltag wichtig, für 15 Prozent bessere Gehaltsaussichten. Immerhin 14 Prozent wollen „etwas Sinnvolles“ für die Gesellschaft tun. Die folgenden Berufe erfüllen diese Kriterien - und machen glücklich. Quelle: Fotolia
Gärtner und Floristen sind zu 87 Prozent glücklich. "Ich arbeite in einer Umgebung, die ich mag, und tue etwas lohnendes und sinnvolles", gaben sogar 89 Prozent von ihnen an. Quelle: Fotolia
Jemand frisiert einen Puppenkopf Quelle: dpa
Männer arbeiten an Toiletten. Quelle: AP
Die ersten Nicht-Handwerker in der Glücksrangliste sind ausgerechnet Marketing- und PR-Leute (75 Prozent). Die Wahrheit steht offenbar nicht in direktem Zusammenhang mit dem Glück. Quelle: Fotolia
Jemand hält einen Glaskolben mit einer Flüssigkeit darin. Quelle: AP

Glaubt man den Presseberichten, ist ein solches Sabbatical derzeit wieder schwer in Mode. 69 Prozent der Führungskräfte träumen davon, ergab vor einigen Jahren eine Umfrage der Personalberatung Heidrick & Struggles. Die Motive dafür sind völlig unterschiedlich: Die einen verabschieden sich auf eine Weltreise, die anderen andere wollen noch mal studieren, wieder andere eine neue Sprache lernen, eine Doktorarbeit schreiben oder freiwillige Arbeit leisten.

Auch Prominente und Topmanager wagen inzwischen den temporären Abgang. Antonio Horta-Osorio, CEO der britischen Bank Lloyds, verzichtete für seine Auszeit gar auf 2,8 Millionen Euro. Und Pep Guardiola, künftiger Trainer des FC Bayern München, bereitet sich auf sein neues Amt seit einigen Monaten in New York vor.

Klar, manche Berater warnen gerne vor dem Karrierekiller Sabbatical. Sie behaupten, dass man sich durch den Interimsabschied den Weg nach oben verbaut, bei der nächsten Beförderung ignoriert wird oder gar den Job verliert.

Blödsinn.

Was erfolgreiche Unternehmen für ihre Mitarbeiter tun

Zum einen ist die Karriere kein 100-Meter-Sprint, sondern eher ein Marathon. Soll heißen: Eine zeitweilige Auszeit wird nicht allein darüber entscheiden, ob Sie es in dieser oder jener Firma zu etwas bringen oder nicht. Und wenn die Auszeit wirklich für Ihre berufliche Misere ausschlaggebend war, dann war es ohnehin nicht der richtige Arbeitgeber.

Dennoch klafft zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine große Lücke: Schätzungen zufolge wagen nur etwa vier Prozent aller Arbeitnehmer tatsächlich den Schritt ins Sabbatjahr, der Rest träumt weiter. Aber das muss nicht sein - solange Sie sich richtig vorbereiten.

Die fünf wichtigsten Tipps

Zehn Orte, die man gesehen haben muss
PamukkaleDie weiße Farbe und die bizarren Formen seiner Kalksteinterrassen gaben dem Ort in der Südwesttürkei seinen Namen: Pamukkale, zu deutsch „Baumwollschloss“. Die Terrassen bildeten sich über Jahrtausende durch die kalkhaltigen Thermalquellen am Städtchen, das heute zahlreiche Touristen anzieht. Quelle: Denverbabushka, Creative Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Gestreifte Eisberge der AntarktisDie Eisberge der Antarktis sind für sich schon ein spektakulärer Anblick. Doch mit ihren blauen Streifen setzt die Natur noch einen drauf. Die Verfärbungen entshehen, wenn asser an den Eisberger zu schnell gefriert. Quelle: dpa
SapporoAlljährlich verwandelt sich die japanische Zwei-Millionen-Stadt Sapporo in der Adventszeit in ein Winterwunderland. Die Stadt wird durchzogen von riesigen, bunt beleuchteten Eisskulpturen, die meist weltbekannte Gebäude darstellen. Dies japanische Armee baut sie als Teil ihres Wintertrainings detailgetreu in Maßstäben von bis zu 1:2 auf. Quelle: REUTERS
SokrotaDer Weihrauchanbau gehört zur größten Einnahmequelle der Bewohner der jemenitischen Insel Sokrota. Dieses gewinnen sie aus dem Harz der Drachenbäume auf der hauptsächlich aus einem Hochplateau bestehenden Insel. Die bizarren Gewächse und die Küstendünen, die zu den weltweit größten ihrer Art zählen, veranlassten die Unesco dazu, Sokrota und die umliegenden Inseln zum Weltnaturerbe zu erklären. Quelle: Boris Khvostichenko, Creative Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0
Glass BeachEin besonderer Strand liegt im nordkalifornischen MacKerricher State Park. Der Fort Bragg Beach, auch Glass Beach genannt, ist mit bunten Glassteinen überzogen. Wasser und Sand formten sie über Jahrzehnte aus dem einstigen Müll, den die Bewohner der Stadt Fort Bragg Anfang des 20. Jahrhunderts über die Klippen ins Meer geworfen haben. 1967 schloss der Staat diesen Küstenabschnitt und unterzog ihm einigen Reinigungsprogrammen. Übrig geblieben sind die bunten Glassteine, die dem seit 2002 wieder öffentlichem Strand ein besonderes Erscheinungsbild geben. Quelle: Jef Poskanzer, Creative Commons, Lizenz CC BY 2.0
Polarlichter in NordnorwegenIn den Wintermonaten zeigt sich nördlich des Polarkreises ein gigantisches Schauspiel am Himmel: Aurora Borealis. Die Nordlichter - wie hier über Tromsö - treten auf, wenn geladene Teilchen des Sonnenwindes auf die Erdatmosphäre treffen. Am häufigsten ist das grün-gelbliche Licht, das durch Sauerstoffatome ausgelöst wird, die in einer Höhe von etwa 100 Kilometern durch Sonnenstürme angeregt werden. Ist das Licht rot, werden die Teilchen in 200 Kilometern Entfernung zur Erde angeregt. Stickstoffatome senden ein violett-blaues Licht. Dafür sind allerdings sehr heftige Sonnenwinde nötig. Quelle: dpa
Die Felsenstadt PetraWer die Stadt Petra in Jordanien besuchen möchte, muss ein wahres Naturwunder durchqueren. Die 70 Meter tiefe Felsenschlucht namens Siq bildet über einen Kilometer Länge den Eingang zur Felsenstadt Petra. Entstanden ist die Schlucht durch heftige Wassermassen des Wadi Musa. Der Gebirgsbach schwoll nach heftigen Regenfällen so an, dass er in die Schlucht schoss und sich so tief in den Fels grub. Quelle: AP

1. Ziele setzen

So banal es auch klingt, aber zunächst mal sollten Sie sich Ihre Ziele verdeutlichen. Wollen Sie in der Sonne fläzen und endlich das lang ersehnte Around-the-World-Ticket buchen? Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden. Das Problem ist bloß: Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Daher sind Sie auf das Wohlwollen Ihres Vorgesetzten angewiesen. Und klar ist auch: Er wird umso eher zustimmen, wenn Sie ihm klar machen, was er von Ihrer Auszeit hat - und vor allem: die Firma. Deshalb klingt es immer besser, wenn Sie die Auszeit für ein berufliches Projekt nutzen - oder wenn dieses Projekt in Zusammenhang mit Ihrem Job steht. Also: ein Buch, eine Dissertation, eine Weiterbildung oder ehrenamtliche Arbeit. Nicht zuletzt helfen diese Ziele auch Ihnen selbst. Denn vor allem in den ersten Wochen werden Sie sich bisweilen seltsam vorkommen, ohne die gewohnten Besprechungen und Konferenzen, E-Mails und Telefonate, gemeinsamen Mittagessen und Kaffeepausen. Konkrete Ziele helfen Ihnen dabei, das unproduktive Loch zu umgehen und die Zeit sinnvoll zu nutzen.

2. Modell wählen

Am weitesten verbreitet sind drei Modelle. Erstens: Sie sparen Überstunden beziehungsweise Urlaubstage auf einem eigenen Arbeitszeitkonto - und lassen sich diese als Freizeit auszahlen. Zweitens: Sie verzichten vorab auf einen Teil Ihres Gehalts und finanzieren damit das Sabbatical. Drittens: Sie machen unbezahlten Urlaub. Aber Vorsicht: Die Varianten beeinflussen auch den Versicherungsschutz während des Sabbaticals (siehe Punkt 3). Umso zufriedener war ich mit der Variante, die mir mein Arbeitgeber anbot. In den ersten sechs Monaten bezog ich 50 Prozent meines Gehalts - ohne anwesend zu sein. Dafür erhielt ich nach meiner Rückkehr sechs Monate lang ebenfalls nur das halbe Gehalt.

3. Versicherungen prüfen

Der Charme der ersten beiden Modelle ist klar: Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung laufen weiter - falls Sie die Freistellung schriftlich vereinbart haben. Netter Nebeneffekt: Wer zwölf Monate nur das halbe Gehalt bekommt, weiß hinterher sein volles Gehalt umso mehr zu schätzen. Haben Sie jedoch mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub genommen, müssen Sie sich um Ihre Sozialversicherungen selber kümmern. Wollen Sie auf Weltreise gehen, müssen Sie außerdem den Umfang des Versicherungsschutzes klären.

4. Aufgaben übergeben

Bevor Sie sich verabschieden, sollten Sie Ihre wichtigsten Ansprechpartner einweihen. Wenn möglich, bringen Sie sie mit Ihren Vorgesetzten und Kollegen zusammen. Denn wenn Ihr Chef sich während Ihrer Auszeit auch noch mit Ihren Aufgaben rumärgern muss, wird das seine Freude auf Ihre Rückkehr deutlich abschwächen. Vergessen Sie außerdem die Abwesenheitsnotiz nicht. Und: Gehen Sie mit Ihrer Vorfreude nicht allzu sehr im Kollegenkreis hausieren - das zieht schlimmstenfalls nur Neider an.

5. Rückkehr organisieren

Arbeitsrechtler raten dringend dazu, einen Sabbatical-Vertrag abzuschließen. Dort sollte vor allem geklärt werden, ob Sie während Ihrer Freistellung weiterhin Einkommen beziehen. Der Vorteil: Sie haben wenigstens etwas Geld, müssen sich nicht selbst krankenversichern und zahlen weiter in die Altersvorsorge ein. Außerdem sollte der Vertrag die Modalitäten Ihrer Rückkehr klären. Oder konkret: ob Ihr unbefristeter Vertrag danach sofort weiterläuft.

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