Bewerbungsgespräch: Wie die politische Einstellung die Jobchancen beeinflusst
Christian Kullmann ist ein Manager mit Haltung. Schon bevor zehntausende Menschen in München, Berlin, Köln und anderen Städten gegen die AfD auf die Straße zogen, gab Kullmann, Chef des Essener Chemiekonzerns Evonik, der „Süddeutschen Zeitung“ ein Interview. Die AfD bezeichnete Kullmann darin als „braun durchwirkte Partei“, Björn Höcke, den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, als „Nazi“. Wer die AfD wähle, gefährde Jobs – „seine eigenen und die anderer Leute“.
Mindestens ebenso bemerkenswert wie Kullmanns Klarheit ist eine Anekdote, die der Firmenlenker ausbreitet: Er berichtet von einem Auszubildenden, der bekennender Nazi gewesen sei. Kullmann habe davon gehört und bei der nächsten Vorstandssitzung gesagt: „Adolf Hitler hätte bei uns Karriere machen können.“ Die Ansage vom Chef: „Der Knabe muss weg. Es ist auch egal, ob diese Trennung ein bisschen Geld kostet.“ Einen Vertrag habe der Auszubildende nicht bekommen, berichtet Kullmann.
Bemerkenswert ist die Erzählung deshalb, weil sie eine grundlegende Frage aufwirft, die heute und in Zukunft immer mehr Manager und Personaler im Land umtreiben wird: Wie umgehen mit den politischen Einstellungen von Bewerbern und Mitarbeitern? Gerade jetzt, da Beschäftigte auf den Bürofluren und in den Fertigungshallen hitzig diskutieren: über Migration und AfD-Verbot. Über Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. Über die Bauernproteste und die Performance der Ampel. Über Heizungsgesetz und Bürgergeld.
Es lohnt sich, auf Erkenntnisse von Wirtschaftspsychologinnen und Organisationsforschern zu blicken. Sie haben vor allem zu der Frage Untersuchungen angestellt, wie politische Einstellungen die Aussichten im Bewerbungsprozess beeinflussen. In einer Arbeit in der Fachzeitschrift „Political Behavior“ untersuchten zwei Wissenschaftler aus den USA im Jahr 2014, ob es die Chancen von Bewerbern schmälert oder steigert, wenn sie im Lebenslauf deutlich machen, ob sie den Demokraten oder Republikanern nahestehen. Sie verschickten 1200 Lebensläufe von sechs fiktiven Bewerbern an Unternehmen in zwei US-Staaten: ins Collin County im besonders konservativen Bundesstaat Texas. Und ins Alameda County im liberalen Kalifornien.
Gleich und Gleich gesellt sich gern
Ein Drittel der vorgeblichen Bewerber wirkte 2012 als Praktikant an der Kampagne für den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Mitt Romney mit und war den Bewerbungsunterlagen zufolge bei den „College Republicans“ tätig, einer Jugendorganisation, die der republikanischen Partei nahesteht. Ein anderes Drittel der fiktiven Bewerber engagierte sich bei den „College Democrats“ und arbeitete an der Kampagne von Barack Obama mit. Bei dem übrigen Drittel der Lebensläufe verzichteten die Forscher auf die Angabe eines politischen Engagements.
Wie die Wissenschaftler erwartet hatten, erhielten die republikanischen Kandidaten und die Bewerber ohne politisches Engagement in Texas mehr Rückmeldungen als die Demokraten. In Kalifornien erhielten die Republikaner weniger Rückmeldungen als die Demokraten und die fiktiven Bewerber, die in ihrem Lebenslauf nichts zur politischen Einstellung preisgegeben hatten. Die Bewerber der jeweils „richtigen“ Partei hatten in den Staaten allerdings keine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit, eine Rückmeldung zu erhalten als die Bewerber ohne Parteipräferenz. Arbeitgeber seien Bewerbern mit gegenteiliger politischer Ausrichtung gegenüber also eher abgeneigt, „als dass sie gleichgesinnte Kandidaten bevorzugen“, schlussfolgerten die Forscher. Ihre Ergebnisse deuteten darauf hin, „dass Personen sich manchmal selbst benachteiligen können, wenn sie in ihren Lebensläufen Hinweise auf ihre Parteizugehörigkeit geben“.
Eine aktuelle Arbeit von Forschern der Universität Gent hat erst kürzlich ein ähnliches Experiment in Belgien durchgeführt, wo die Parteienlandschaft deutlich vielfältiger ist als in den USA. Die Arbeit ist zwar erst als Diskussionspapier beim Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erschienen – und doch liefert sie spannende Einsichten. Im Mai 2023 verschickten die Forscher jeweils fünf fiktive Lebensläufe an 250 Recruiter belgischer Unternehmen. Die Personaler sollten bewerten, ob die Bewerber zu einem ersten Interview eingeladen werden sollten oder nicht. Untersucht wurde auch, welche Persönlichkeitseigenschaften sie ihnen nach dem schriftlichen Eindruck zuschreiben würden.
In einem Viertel der Lebensläufe erwähnten die Forscher ein politisches Engagement der Bewerber einer der flämischen Parteien: linke Sozialisten, (Grüne), Sozialdemokraten, Christdemokraten, Liberale, Nationalisten oder rechte Nationalisten. Als Vorstandsmitglied, Schatzmeister oder Generalsekretär im lokalen Parteibüro. In einem anderen Viertel der Lebensläufe engagierten sich die Bewerber außerhalb der Politik: im Karnevalsverein oder im Kulturrat. In der Hälfte der Bewerbungen fand sich keine Information zu einem Engagement.
Die Recruiter nahmen Bewerber, die im Lebenslauf ein politisches Engagement äußerten, als weniger kreativ und weniger aufgeschlossen wahr als Bewerber, die erst gar keine Angaben zu einem Engagement machten. Außerdem wurden die politischen Bewerber von den Recruitern als unsympathischer und nicht so einfühlsam beschrieben. Immerhin: Die Recruiter schrieben ihnen mehr Durchsetzungsstärke zu.
Geht es nach der Einschätzung der Personaler, dann waren die Bewerber, die sich in der rechtsnationalistischen Partei engagieren, seltener zur Zusammenarbeit bereit als die Bewerber der anderen Parteien. Einen solchen Effekt beobachteten die Forscher für die linken Sozialisten am anderen Ende des Parteienspektrums hingegen nicht. Wer sich bei den Grünen engagierte, galt unter den Personalen im Experiment als besonders extrovertiert, gewissenhaft, gut organisiert und durchsetzungsstark. Letzteres galt auch für die Bewerber der Rechtsnationalisten, wie die Forscher in ihrer Arbeit schrieben. Und wer sich in den Parteien der Mitte – in diesem Fall Sozialdemokraten, Christdemokraten, Liberale – engagierte, dem wurde seltener das Adjektiv „neurotisch“ zugeschrieben, als den Bewerbern an den Rändern des Parteienspektrums.
Die Recruiter nahmen die Bewerber der Liberalen und der Rechtsnationalisten als weniger verträglich und weniger empathisch wahr als die Bewerber, die erst gar kein politisches Engagement anführten. Außerdem galten sie als unkreativer und verschlossener.
Insgesamt zeigte sich im Experiment, dass Bewerber, die sich vorgeblich bei den Grünen engagierten, bessere Chancen hatten, zu einem Interview eingeladen zu werden und auch ein Jobangebot zu erhalten als Bewerber, die keine politische Tätigkeit in den Lebenslauf schrieben. Allerdings: „Wenn Personalverantwortliche auf den Lebenslauf eines Rechtsnationalisten stoßen, sind sie nicht weniger geneigt, ihn zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Sie erwarten jedoch, dass sie weniger geneigt sind, den Bewerber letztendlich einzustellen“, schrieben die Forscher. „Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass die politische Zugehörigkeit bei einem Vorstellungsgespräch nicht als Grund für eine Diskriminierung angesehen wird, sondern dass Mitglieder einer rechtsnationalen Partei während des Gesprächs wahrscheinlich die oben genannten negativen Eigenschaften zeigen, wodurch die Chancen auf eine endgültige Einstellung sinken.“
Privat ist privat
In beiden Experimenten haben die fiktiven Bewerber Angaben zu ihrem Engagement gemacht. Freiwillig. Was aber, wenn ein Unternehmen hierzulande nun aktiv versuchen würde, Bewerber einer bestimmten Partei wie der AfD abzulehnen? „Politik hat in Bewerbungsverfahren der Privatwirtschaft regelmäßig nichts verloren“, sagt dazu Arbeitsrechtler Philipp Byers, Anwalt bei der Kanzlei Dentons. „Was ein Bewerber politisch treibt, ist erst mal seine Sache.“ So könnten Personaler Bewerber vorher nicht fragen, ob sie Mitglied der AfD seien. „Das wäre nahezu in allen Fällen unzulässig. Und gilt übrigens für jede nicht verbotene Partei“, erklärt Byers. Das Arbeitsrecht sei in der Privatwirtschaft kein „Gesinnungsrecht“.
Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erläutert Byers, untersage – bis auf wenige Ausnahmefälle – die Verarbeitung solcher Informationen. In der Verordnung heißt es: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen […], ist untersagt.“
Eine Ausnahme bilden Tendenzunternehmen. Also etwa politische Parteien, Gewerkschaften – und Medien. Doch auch hier komme es auf die Position an: „Wenn ich mich als Hausmeister im Konrad-Adenauer-Haus bewerbe, hat die CDU kein Anrecht darauf, mich nach meinen politischen Präferenzen zu fragen“, unterstreicht Byers.
Je höher jemand in der Hierarchie steht, desto strenger die Rücksichtnahmepflichten als Arbeitnehmer. Nach allgemeiner Arbeitsrechtslehre, sagt Byers, spielt Parteipolitik aber selbst bei einem Vorstandschef, der das Unternehmen nach außen repräsentiert, eigentlich keine Rolle. „Ich würde allerdings nicht ausschließen, dass Unternehmen ein Engagement für die AfD hier als Grund für eine Absage angeben können“, sagt Byers. „Ein Engagement in einer extremistischen Partei kann sich aufgrund der exponierten Stellung des CEO geschäftsschädigend für das Unternehmen auswirken, sodass dies im Bewerbungsverfahren nicht einfach so unter den Tisch fallen kann. Ob allerdings ein Gericht dies auch so sieht, steht – mangels bisheriger Urteile – in den Sternen.“
Eine weitere Ausnahme: der öffentliche Dienst. „Wenn die gesamte AfD nun eine gesichert rechtsextreme Partei wäre, können die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes Bewerber auf ihr Engagement ansprechen, wenn sie davon wissen. Sie können die Bewerber allerdings nicht wegen einer reinen Parteiangehörigkeit ausschließen.“ Sollten die Bewerber Funktionäre einer gesichert extremistischen Partei sein, etwa für Wahlen kandidiert oder Reden gehalten haben, könne das ein Argument für den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren sein. „Weil die Loyalität und Treuepflicht gegenüber dem Staat dann nicht gegeben sind“, erklärt Byers.
Absage ohne Gründe
Was aber, wenn ein Bewerber von sich aus preisgibt, welcher Partei er angehört oder im Internet einsehbar ist, in welcher Partei er sich engagiert? „Rein rechtlich gesehen dürfen Unternehmen der Privatwirtschaft diese Informationen nicht verarbeiten. Stören sich die Personaler an dem Engagement, werden sie in der Praxis einfach eine Absage erteilen, ohne die Gründe zu nennen. Dazu sind sie nämlich nicht verpflichtet“, erläutert Byers. Der Bewerber könne sich womöglich denken, warum er den Job nicht bekommen hat, aber er könne es eben nicht beweisen.
Wenn sich Mitarbeiter im Job extremistisch äußern, haben Unternehmen jedoch rechtliche Hilfsmittel, um sie zu sanktionieren: „Rassistische Äußerungen können zu Abmahnungen und Kündigungen führen“, sagt Byers. Er bezeichnet die Rechtslage als „fast schon schizophren“. Bei der Bewerbung dürften Unternehmen nichts gegen politische Extremisten tun. Wenn sie dann im Unternehmen seien, schon: „Ich muss den Brandstifter quasi in mein Haus lassen und erst wenn er zündelt, kann ich gegen ihn vorgehen.“ So wie in der Azubi-Anekdote von Evonik-Chef Kullmann.
Lesen Sie auch: Darf ich auf der Arbeit meine (unbeliebte) Meinung sagen?