




Joaquín G. war Beamter im spanischen Cádiz – zunächst in der Stadtverwaltung, später wurde er zu den Wasserwerken versetzt. Eigentlich sollte den Bau einer Kläranlage überwachen. Das tat er nicht.
In der Zeit zwischen 2004 und 2010 habe er nichts zu tun gehabt und sei deshalb gleich ganz zuhause geblieben. Nur ab und an habe er in seinem Büro nachgeschaut, ob es nicht doch Arbeit für ihn gäbe. Das Ganze flog auf, als man ihn für lange und treue Dienste auszeichnen wollte.
Die schlechte Nachricht für Arbeitnehmer: So etwas ist in Deutschland nicht so einfach möglich.
Die schlechte Nachricht für Arbeitgeber: Einem notorischen Blaumacher etwas nachzuweisen, ist genauso schwer. Denn wer „den Gelben“ hat, hat Recht.
„Der Kern des Problems ist, dass ein Attest einen hohen Beweiswert hat“, sagt Frank Weberndörfer, Partner der Großkanzlei Norton Rose Fulbright. „Dagegen anzugehen, ist nur schwer möglich.“ Für Arbeitgeber sei das häufig überaus frustrierend.
"Dann bin ich eben krank!"
Es gebe jedoch auch Fälle, in denen die Beweiskraft eines ärztlichen Attest erschüttert sei. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter schon im Vorfeld angekündigt habe „wenn ich an dem Tag keinen Urlaub bekomme, dann bin ich eben krank“. Dabei handele es sich bereits um die Drohung mit einem Betrug, die sogar zu einer fristlosen Kündigung führen könne, sagt Weberndörfer.





Natürlich könne es dann immer noch sein, dass der Mitarbeiter tatsächlich krank ist. Um das zu beweisen, reiche das ärztliche Attest dann aber nicht mehr. Dann müsste schon der Ehepartner oder sonstige Zeugen – besser noch ein Amtsarzt - die Krankheit bestätigen.
Kommt es zur Entlassung wegen eines falschen Attests, kann auch der Arzt als Zeuge vor Gericht geladen werden, erzählt Weberndörfer. Das Problem sei allerdings, dass sich auch der Arzt auf das verlassen müsse, was ihm sein Patient erzählt. Und da gibt es eben eine Menge, was auch für einen Mediziner schwer überprüfbar ist. „Kein Arzt schickt Sie mit Kopfschmerzen zur Arbeit, nur weil die nicht sicht- oder messbar sind.“
Zur Not kommt der Detektiv
Natürlich gibt es auch Ärzte, die schnell mit dem "Gelben Schein" zur Hand sind. Auch in diesem Fall dürfte ein Arbeitgeber das Attest anzweifeln und den Simulanten zu weiteren Beweisen verdonnern – oder ihm wegen Betruges kündigen. Allerdings führt niemand schwarze Liste mit diesen Ärzten. Immerhin: Wenn ein Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass einer seiner Mitarbeiter blau macht, darf er ihm einen Detektiv hinterher schicken. „Der Erkenntnisgewinn ist aber gering, solange der Detektiv den Arbeitnehmer nicht bei etwas erwischt, was seiner behaupteten Krankheit widerspricht“, so Weberndörfers Erfahrung.
Schließlich dürfen auch Krankgeschriebene Einkaufen, Spazieren gehen und leichten Sport machen. „Da müsste der Arbeitnehmer schon woanders arbeiten.“ Wer einfach nur faul auf der Couch liegt, ist also auf der sicheren Seite. Deshalb sei es so erstaunlich, dass die Deutschen so ehrlich seien und es im Großen und Ganzen so gut funktioniere, findet Weberndörfer.