Brückentage 2022 So holen Sie das meiste aus dem Urlaub raus

Wer sich möglichst schnell die besonders lohnenswerten Brückentage sichern möchte, steht vor der Frage: Wie früh darf eigentlich Urlaub eingereicht werden? Quelle: imago images

2022 ist bei den Brückentagen lohnenswerter als 2021. Wo sich Urlaub besonders auszahlt – und wie weit im voraus freie Tage beantragt werden können.

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Nicht wenige Menschen sehnen sich in diesen grauen Tagen nach Sonne. Und mitunter kann schon die Aussicht auf einen Urlaub die Laune steigern. Im nächsten Jahr, immerhin, gibt es für Beschäftigte etwas bessere Chancen 

Chancen, mit geschickter Planung etwas mehr Reisezeit rauszuholen. Dabei geht es zunächst bescheiden los: 2022 beginnt an einem Samstag. Zumindest aber bleibt Arbeitnehmern dann noch der Sonntag, um ohne Urlaubsantrag in Ruhe ins neue Jahr zu starten. In Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg eröffnet sich danach schnell die Chance auf ein langes Wochenende. Heilige Drei Könige (6. Januar) ist in diesen Bundesländern am folgenden Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag. Mit nur einem Urlaubstag sind also vier freie Tage am Stück drin.

Ein klassischer Brückentag bietet sich für Berliner – und 2023 erstmals auch für Menschen in Mecklenburg-Vorpommern – am 8. März. Sie können den Internationalen Frauentag am Dienstag mit dem vorangegangenen Wochenende verbinden oder aber mit vier Urlaubstagen in der Woche ohne Unterbrechung neun Tage am Stück entspannen. Ebenfalls neun Tage werden es in demselben Szenario wie immer nach Pfingstmontag (6. Juni). Zehn Tage sind für diesen Einsatz rund um Karfreitag und Ostern drin.

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von Nina Jerzy

Bereits vor Pfingsten lässt sich mehr aus dem Urlaub herausholen. Christi Himmelfahrt (26. Mai) macht 2022 aus einem Donnerstag einen bundesweiten Feiertag. Wer den folgenden Freitag und die nächste Woche Urlaub nimmt, also sechs Tage investiert, kann inklusive Pfingstmontag zwölf Tage nacheinander entspannen. Einen besonders langen Urlaub nach Pfingsten könnten Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einplanen. Für sie ist Fronleichnam am 16. Juni ein Feiertag. Auch dieses Datum fällt auf einen Donnerstag. Acht Urlaubstage nach Pfingsten bis 17. Juni würden 16 Tage am Stück ohne Arbeit bedeuten.

Erleichterung im Oktober

Der Tag der Arbeit macht 2022 seinem Namen allerdings erneut keine Ehre. Er fällt auf einen Sonntag. Mehr Grund zum Feiern bietet der Tag der deutschen Einheit. Der 3. Oktober ist im nächsten Jahr ein Montag. Dasselbe gilt für den Reformationstag (31. Oktober). Er ist in diesen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Mit einem Urlaubsantrag für Dienstag, den 1. November, lässt sich daraus ein extra langes Wochenende machen. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland können sich das schenken. Für sie ist der Reformationstag am 1. November ohnehin ein Feiertag. Das gilt für den Buß- und Bettag nur noch in Sachsen. Er fällt 2022 auf den 16. November, einen Mittwoch.

Weihnachten 2022 ist dann etwas arbeitnehmerfreundlicher als im Vorjahr. Wenigstens am 2. Weihnachtsfeiertag, einem Montag, können sich Beschäftigte über einen zusätzlichen freien Tag freuen. Neujahr fällt zwar dementsprechend auf einen Sonntag. Vier Urlaubstage zwischen den Jahren sorgen dann aber wenigstens für neun arbeitsfreie Tage am Stück.

Erst mal die Kollegen fragen

Wer sich möglichst schnell die besonders lohnenswerten Brückentage sichern möchte, steht vor der Frage: Wie früh darf eigentlich Urlaub eingereicht werden? Theoretisch ist dies bereits ab Anfang Januar möglich, eventuell sogar schon im Dezember. „Der Urlaub kann jederzeit beantragt werden, eine Frist hierfür gibt es nicht, sofern nicht das Unternehmen eine solche vorgegeben hat“, erklärt Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Allerdings kann nur der Urlaub beantragt werden, der bereits entstanden ist; künftiger Urlaub für das Folgejahr kann daher streng genommen jetzt noch nicht beantragt werden, auch wenn das in der Praxis häufig so gehandhabt wird.“

In der Theorie spreche nichts dagegen, dass ein Beschäftigter auf einen Schlag all seine Anträge für die besten Brückentage einreicht. Arbeitgebern steht es jedoch laut Oberthür frei, Urlaubsanträge abzulehnen, wenn betriebliche Gründe, etwa ein besonders dringendes Kundenprojekt, dem im Wege stehen oder wenn sie mit den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer kollidieren. „Bei Brückentagen kann deshalb beispielsweise das Unternehmen für Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Man kann daher zwar versuchen, sich solche Tage frühzeitig zu sichern.“ Einen Anspruch nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gebe es aber nicht.

Idealerweise wird die Verteilung von Brückentagen kollegial abgestimmt. Sollten sich Mitarbeiter nicht einig werden, entscheidet am Ende der Arbeitgeber. Fühlt sich jemand ungerecht behandelt, kann sich der oder die Beschäftigte an den Betriebsrat wenden oder in schwerwiegenden Fällen den Urlaub einklagen. Für Menschen im Homeoffice bietet sich ein Mittelweg an. Sie könnten zum Beispiel von Christi Himmelfahrt bis Pfingsten wegfahren und einige oder auch alle Werktage dazwischen vom Urlaubsort aus arbeiten. Ob der Arbeitgeber hier um Erlaubnis gefragt werden muss, hängt laut Oberthür davon ab, was beide Seiten in puncto Homeoffice verabredet haben.



„Wenn mobile Arbeit unabhängig von einem bestimmten Arbeitsort vereinbart worden ist, kann dies auch der Urlaubsort sein“, erläutert die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Homeoffice fällt meist in diese unverbindlichere Kategorie. Beschäftigte, denen das Unternehmen in ihren eigenen vier Wänden einen Telearbeitsplatz eingerichtet hat, müssen hingegen auch von dort aus arbeiten.

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