Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag Änderungen der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt - darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.
Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden. Die schwarz-rote Koalition argumentiert nun, die Rückkehr zur Meisterpflicht stärke das Handwerk. „Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung“, hatten Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol schon Anfang September mitgeteilt.
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begrüßte die Entscheidung des Bundestags. Er bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sprach von einem „starken Signal“ für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich seit langen für eine Rückkehr zur Meisterpflicht stark gemacht. Wollseifer hatte wiederholt vor Marktverzerrungen gewarnt. Im Handwerk gebe es eine zunehmende Zahl von Solo-Selbstständigen, dies führe zu massiven Problemen etwa bei der Qualität.
Seit 2004 sei es in einigen Gewerken zu „Fehlentwicklungen“ gekommen, hatte Wollseifer gesagt: „Weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolgedessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz.“
Kritik kam dagegen von der FDP. Der Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der AfD, eine vollständige Rückkehr zur Meisterpflicht in allen Gewerken wäre „Folklore“. Dies wären Lösungen von gestern. Außerdem warnt die Monopolkommission vor negativen Folgen für Kunden bei der Rückkehr zur Meisterpflicht.
„Aus Sicht der Verbraucher wird der Zugang zu Handwerksleistungen mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht schwieriger. Die Wartezeiten und die Preise können steigen“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, der Deutschen Presse-Agentur. „Zwar genießen die bereits gegründeten Nicht-Meister-Betriebe einen zeitlich unbegrenzten Bestandsschutz. Markteintritte durch neue Betriebe werden aber deutlich schwieriger, da das Ablegen einer Meisterprüfung kosten- und zeitintensiv ist.“