Corona oder Erkältung? Wann Sie mit Husten lieber zu Hause bleiben sollten

Achtung, Viren! Im Büro zu niesen und zu husten, das war noch nie kollegial. In einer Pandemie wieder dieser ist erst recht Vorsicht geboten. Quelle: Unsplash

In Zeiten von Corona wirft selbst eine Erkältung Fragen auf: Reicht Husten für eine Krankschreibung? Dürfen Kollegen ins Homeoffice flüchten oder der Chef Fieber messen? Ein Überblick.

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Ist das noch Schnupfen oder schon was Ernstes? In diesem Herbst fragen sich viele schon beim Kratzen im Hals, ob sie wirklich ins Büro fahren sollten. Schließlich sorgt ein Husten in Zeiten steigender Coronainfektionen auch bei den Kollegen schnell für Unwohlsein. Aber geht das überhaupt? Einfach zu Hause bleiben, weil der Hals kratzt?

Klar ist die Lage, wenn zum Husten Fieber dazukommt. „Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Krankheitszeichen haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten können. Dazu zählen insbesondere Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- / Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche“, heißt es auf einer Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Solche Symptome müssten von einem Arzt abgeklärt werden.

Und der Online-Ratgeber des DGB Rechtsschutzes stellt auf die Frage „Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn ich huste und Fieber habe?“ klar: „Er muss es sogar.“ Bis ein Arzt diagnostiziere, dass der Patient nicht mit dem Virus infiziert ist, gelte der Beschäftigte als arbeitsunfähig.

Nur mit Husten zu Hause bleiben?

Komplizierter wird es bei weniger eindeutigen Symptomen. Wie sollen sich Beschäftigte verhalten, die Schnupfen, leichten Husten, aber kein Fieber haben? Eine pauschale Empfehlung fällt selbst Experten schwer. Denn neben dem persönlichen Befinden müssen Ärzte aktuell auch andere Faktoren berücksichtigen.

„Ob eine Krankschreibung nötig ist, hängt in jedem Einzelfall mit dem Ausmaß der Beschwerden und dem jeweiligen Arbeitsplatz des Mitarbeiters zusammen“, sagt Susanne Johna, erste Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. „Jemand, der starken Schnupfen hat und wegen häufigem Naseputzen immer wieder die Maske abnehmen muss, sollte eher nicht in einem Bereich arbeiten, in dem Kontakt mit Risikogruppen besteht“, sagt die Oberärztin für Krankenhaushygiene. Als Risikogruppen gelten Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere sowie Medizin- und Pflegepersonal. Johna erwartet: „Insofern wird die Schwelle für Krankschreibungen in diesem Jahr eher niedriger sein.“

Selbst bei milden Krankheitszeichen sollte im Zweifel lieber der Hausarzt um Rat gefragt werden, rät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). „Erkrankungssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion gilt es frühzeitig ärztlich abklären zu lassen, um die betriebliche Infektionskette schnellstmöglich zu unterbrechen“, sagt eine Sprecherin. Ob ein Beschäftigter krankgeschrieben werden müsse, liege letztlich im Ermessen des behandelnden Arztes.

Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob ein Arbeitgeber einen lediglich hustenden Beschäftigten gegen dessen Willen nach Hause schicken darf – etwa weil die Kollegen sich unwohl fühlen. Arbeitsrechtler sprechen hier von einem „überwiegenden Freistellungsinteresse des Arbeitgebers“. Dies kann sich laut Bundesarbeitsministerium aus der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter und den arbeitsschutzrechtlichen Pflichten ergeben. „Maßgeblich bei der Abwägung sind die Umstände des Einzelfalles“, sagt eine Sprecherin.

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