Coronavirus So retten sich Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Jetzt ist vor allem Zuversicht gefragt – so wie es dieses Schild in einem Münchner Schaufenster vermittelt. Quelle: dpa

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige trifft die Coronakrise besonders hart. Wie Betroffene jetzt ihre Geschäftsmodelle anpassen, woher sie Geld bekommen und welche Rolle ein gutes Verhältnis zu den Kunden spielt.

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Wo normalerweise bunte Yogamatten dicht an dicht nebeneinander liegen, steht seit Dienstag nur noch ein Stativ mit Kamera. Birgit Damisch spricht ihre Anweisungen mit ruhiger Stimme in ein Mikro. Neben ihr macht ihre Kollegin die Übungen vor. Damischs Schüler verfolgen die Yogastunde über Bildschirme in den eigenen vier Wänden. Seit diesem Montag hat die Inhaberin von Yogaloft ihr Studio geschlossen. Die Sessions finden nur noch online statt.

Birgit Damisch betont, sie sei keine Technikexpertin, aber seit die ersten Corona-Fälle in Nordrhein-Westfalen bekannt wurden, tüftelte sie an einer Alternative für ihr Geschäftsmodell. Sie kaufte eine Kamera und ein Mikrofon, streamt die Kurse nun über die Konferenzplattform Zoom in die Wohnzimmer ihrer Kunden. An manchen Kursen würden nun doppelt so viele Yogis teilnehmen. Doch das seien leider nur die Monatskartenbesitzer, klagt Damisch. Neue Zehnerkarten verkauft sie bislang nicht. Wenn das so bleibt, fehlen ihr die Hälfte ihrer Einnahmen. Schätzungsweise acht Wochen könne sie den Betrieb so aufrechterhalten. 

Birgit Damisch geht mit Kreativität gegen die Krise vor, macht aus dem spirituellen ein virtuelles Namasté. Ob das reichen wird? Sie weiß es nicht. 

Nur nicht in Schockstarre verfallen

Wie ihr geht es in Deutschland etwa vier Millionen Selbstständigen. Von der Floristin, über den Physiotherapeuten bis hin zur Grafikdesignerin: Ihnen allen brechen Aufträge weg und das bei weiterlaufenden Kosten. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, rechnet deshalb mit einer Pleitewelle. Im Deutschlandfunk sagte er vor einigen Tagen: Viele Unternehmen könnten vielleicht vier oder sechs Wochen ohne Einnahmen stemmen. Aber: „Je länger es dauert, desto mehr Insolvenzen wird es geben, und dann werden auch Kredite nicht helfen.“ Denn gerade kleine Unternehmen könnten diese oftmals nicht zurückzahlen. 

Das hat auch die Bundesregierung erkannt und einen 50-Milliarden-Fonds für Kleinstunternehmen geschnürt. Teile davon sollen auch als direkte Zuschüsse an Ein-Personen-Betriebe gehen, der Rest als Darlehen ausgezahlt werden. Wer diese Gelder, wie und wo beantragen kann, ist noch unklar. 

Doch was können Unternehmen und Selbstständige noch tun, außer sich auf die Fördertöpfen des Bundes oder die großzügigen Corona-Kredite zu verlassen? „Ich finde es wichtig, dass man überhaupt etwas macht und nicht in eine Schockstarre verfällt“, sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland. Die ersten drei Anrufe sollten an das Finanzamt, die Krankenkasse und den Vermieter der Gewerbeimmobilie gehen. Schildern Selbstständige dort ihre derzeitige Situation, könnten sie ihre Vorauszahlung ans Finanzamt anpassen oder Krankenkassenbeiträge und Mieten eventuell für einige Wochen aussetzen.

Runter mit den Ausgaben

Die Berliner Kanzlei Müller Radack Schultz etwa weist darauf hin, dass Mietern womöglich ein Recht auf Mietminderung oder gar eine Vertragsbeendigung zusteht. Gesetzlich können bei einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ – die Auswirkungen von Corona könnten dazu zählen – Verträge nämlich angepasst werden. Dies gilt, wenn die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Konditionen nicht mehr zumutbar ist. Grundsätzlich denkbar ist auch, dass Mietern ein Minderungsrecht zusteht. Sie müssten dann weniger Miete zahlen, wenn sie die gemieteten Gewerberäume nicht mehr in vollem Umfang nutzen können, etwa wegen der verordneten Schließung von Geschäftsräumen. „Ein Mangel könnte vorliegen, wenn der vereinbarte Gebrauch infolge eines behördlichen Verbots nicht mehr zulässig ist“, sagt Michael Schultz, von der Kanzlei Müller Radack Schultz. Eine klare Rechtslage gibt es aber bislang nicht. Bestenfalls suchen Mieter und Vermieter daher eine einvernehmliche Lösung. 

Recht haben und Recht bekommen – das sind eben zwei verschiedene Dinge. Vor allem in diesen turbulenten Tagen. Derzeit, erzählt Janina Benduski, landeten an jedem Tag etwa zwei Absagen für bereits vereinbarte Veranstaltungen in ihrem Postfach. Und „unheimlich viele Fragen von verunsicherten Kollegen“. Benduski ist freie Dramaturgin und Produzentin, verdient auch mit Vorträgen und Beratungen bei Fachtagungen und Festivals Geld, zudem sitzt sie im Vorstand des Bundesverbandes freie darstellende Künste. 

von Philipp Frohn, Volker ter Haseborg, Henryk Hielscher

Die Rücklagen von kleineren Häusern, wozu etwa auch Proberäume zählen, reichten kaum länger als ein bis zwei Monate. Gestern hat Benduski eine E-Mail von einem kleineren freien Theater erhalten, das nur zu einem kleinen Anteil von Fördermitteln lebe – und sich vor allem aus den eigenen Einnahmen finanziere. „Die hatten bereits mit ihrem Vermieter gesprochen, aber der wollte von einem Nachlass nichts wissen – und hat vorgeschlagen, sich an die Bank mit der Bitte um einen Kredit zu wenden.“ Doch das, so schrieben ihr die Theaterleute, sei aussichtslos. Schließlich habe das Haus nur einen Raum, den es entweder bespielen oder vermieten könne – und das gehe, selbst wenn es im Sommer oder Herbst wieder öffnen kann, schließlich an jedem Abend nur ein- und nicht zwei oder drei Mal. 

Es wird also vor allem auch auf die Solidarität der Kunden ankommen: Wenn bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden können, beispielsweise vom Fitnessstudio, müssten Mitglieder rein rechtlich wohl nicht zahlen. Machen sie von diesem Recht massenhaft Gebrauch, wird das in vielen Fällen zu Insolvenzen führen. Auch hier ist eine offene Kommunikation vermutlich die beste Lösung. Einzelne Fitnessstudios informieren Mitglieder zum Beispiel, dass die Zeit ohne Nutzungsmöglichkeit bei einer späteren Kündigung als beitragsfreie Zeit an die Vertragsdauer angehängt wird. So können sie weiter die Mitgliedsbeiträge abbuchen und die eigenen Kosten bestreiten. Erst später, und nicht bei allen Mitgliedern zur gleichen Zeit, fallen Einnahmen weg. Mitglieder müssen sich darauf allerdings nicht einlassen. Auch hier ist ihr Verständnis gefragt, damit eine solche Lösung gelingt.

Auch im Yogastudio von Birgit Damisch fragen die Leute nach, wie sie ihre Zehnerkarten verlängern können, wenn diese bald ablaufen. Die Yogalehrerin gibt sich kulant, gewehrt Verlängerung gegen einen kleinen Aufpreis, denn auch sie weiß: Nur wenn sie den Kunden entgegenkommt, kann sie auch auf deren Loyalität hoffen. 

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