Erasmus für Jungunternehmer „Es war eine Art Symbiose, ein Austausch auf Augenhöhe“

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Erasmus für Jungunternehmer: So funktioniert es

1. Bewerbung

Potentielle Stipendiaten und Gastgeber können sich online bewerben. Der Ausdruck „Junge Unternehmer“ bezieht sich nicht auf das Alter, sondern auf die Phase des Unternehmertums. Voraussetzung ist, dass Interessenten die Existenzgründung für die nächsten Monate planen oder ihr Unternehmen bereits in den vergangenen drei Jahren gegründet haben. Sie müssen einen überzeugenden Geschäftsplan vorlegen und werden unter anderem gefragt, was sie sich von dem Programm erhoffen und warum ein Gastgeber sich für sie entscheiden sollte.

EYE steht grundsätzlich allen Branchen offen. Bewerber können ein Land auswählen, in das sie am liebsten gehen würden und werden gebeten, bis zu vier Ausweichmöglichkeiten zu nennen. Das Formular lässt sich auf dieser Seite vorher einsehen. Die Bewerbung wird von einer der nationalen Vermittlungsstellen geprüft.

Interessierte Mentoren müssen ihre Firma seit mindestens drei Jahren betreiben. Teilnehmen dürfen nur Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittelgroße Betriebe mit unter 250 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro.

2. Partnersuche

„Nach Aufnahme in das Programm erhalten Sie Zugriff auf eine Online-Datenbank mit weiteren Neu- und Gastunternehmern, die ebenfalls an dem Programm teilnehmen“, informiert Erasmus für Jungunternehmer. Es dürfen bis zu fünf Präferenzen ausgewählt werden. Die lokale Vermittlungsagentur stellt dann den Kontakt zu den potenziellen Gastgebern her und unterstützt den Jungunternehmer bei der Entscheidung. Seit April 2018 sind übrigens auch Ziele jenseits der EU im Angebot. Den Anfang machten die USA, Israel und Singapur.

3. Vertragsabschluss und Vorbereitung

Der Jungunternehmer, der Gastgeber und die lokalen Vermittlungsstellen schließen eine gemeinsame „Qualitätsverpflichtungserklärung“ ab. Sie umfasst die folgenden Punkte:

  • Beschreibung des Arbeits-/Lernprojekts

  • Aufgaben und Pflichten

  • angestrebten Arbeitsergebnisse

  • finanzielle Bedingungen
  • rechtliche Folgen des Austauschs

Die lokalen Kontaktstellen bereiten den neuen Unternehmer außerdem auf den Austausch vor, etwa durch Einführungsveranstaltungen.

4. Umsetzung

Der Austausch kann am Stück oder auch in mehreren Abschnitten von jeweils mindestens einer Woche Dauer durchgeführt werden. Er dauert bis zu sechs Monate und muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Zum Abschluss wird ein Bewertungsformular ausgefüllt. Die zuständigen lokalen Kontaktstellen überprüfen die Qualität der Aktivitäten und bewerten die Ergebnisse.

Die Höhe der monatlichen Unterstützung richtet sich nach dem Gastland. Das Spektrum reicht von 530 Euro in Albanien bis zu 1100 Euro in Dänemark. Stipendiaten in Deutschland werden mit 830 Euro pro Monat gefördert. Teilnehmer mit Behinderungen können unabhängig vom Zielland 1100 Euro erhalten. Gastunternehmer erhalten kein Geld.

Stipendiatin wird Mentorin

Die finanzielle Unterstützung war für Topkara ausschlaggebend. „Ich hätte mir den Aufenthalt aus eigenen Mitteln nicht leisten können, daher war ich auf sie angewiesen“, berichtet die Konditorin. Außerdem habe sie sich auf diese Weise komplett auf die Arbeit konzentrieren können. „Mein Gastunternehmen hätte mich auch nicht vergüten können, da es ein kleines Unternehmen war. Nur auf diese Weise konnten wir beide diesen Austausch angehen.“ Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung seitens des Gastunternehmens habe es nicht gegeben.

Topkara ist so nachhaltig von dem Programm überzeugt, dass sie mittlerweile selbst als Gastgeberin fungiert. „2018 habe ich zwei Jungunternehmerinnen bei der Dilekerei aufgenommen. Eine aus Spanien und eine aus Tschechien, mit beiden stehe ich seither in Kontakt“, berichtet die Mentorin. Sie wolle damit nicht nur ihr Fachwissen teilen, sondern auch dem Programm etwas zurückgeben.

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