Fach oder Uni wechseln Falsches Studium gewählt – und nun?

Quelle: imago images

Wer das falsche Studienfach gewählt hat, muss nicht verzweifeln. Ein Wechsel des Studiengangs oder der Universität ist jederzeit möglich. Allerdings gibt es Einiges in puncto Krankenversicherung und Bafög zu beachten.

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Wer sich für ein Studium entscheidet, hat eine schier unglaubliche Auswahl: 2018 gab es nach Abschlussart mehr als 19.000 Studiengänge in Deutschland. Orientierung in diesem Dickicht bietet unser Uni-Ranking. Doch auch wer schon eine Wahl getroffen hat und mit seinem Studienfach oder der Universität unzufrieden ist, kann noch wechseln. Das ist nicht immer ganz einfach und stark vom Einzelfall abhängig. Hier erfahren Sie, worauf Studierende achten sollten, damit der Wechsel gelingt, und wer wichtige Ansprechpartner sind.

Die Gründe, warum Studierende das Fach oder die Universität wechseln, sind individuell sehr unterschiedlich“, sagt Christiane Mateus, stellvertretende Leiterin der  Zentralen Studienberatung an der LMU München. „Mal geht es um Familienzuführung, mal fühlt sich jemand in München unwohl und kommt mit der Mentalität der Stadt nicht zurecht, mal sind fachliche Aspekte ausschlaggebend.“ 

Wie man überhaupt zur Wechselabsicht kommt

Zahlreiche Aspekte können eine entscheidende Rolle spielen: Die Hörsäle sind überfüllt, das Studium ist völlig anonym und die Betreuung nicht so, wie sich das der Studierende vorstellt. Das Leistungsniveau ist zu niedrig – oder zu hoch. Das Fach an sich war keine gute Wahl. Oder das Fach war eine gute Wahl, aber die Schwerpunktsetzung an einer anderen Universität liegt den eigenen Interessen doch näher. „In einem ersten Schritt sollte ich mir Klarheit darüber verschaffen, warum ich wechseln will und was ich mir von der neuen Uni oder dem neuen Fach erwarte“, rät Mateus. 

Im Anschluss daran empfiehlt sie auch einen Termin bei der zuständigen Fachberatung an der Wunsch-Uni. „Dabei ist zum einen zu klären, ob die Ziel-Universität den eigenen Erwartungen gerecht wird“, sagt Mateus. „Zudem geht es um die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen, noch nachzuholende Leistungen und sonstige Herausforderungen, die auf einen zukommen können.“ 

Falls denn überhaupt ein Platz frei ist. „Es gibt Studiengänge, bei denen es beinahe aussichtslos ist in einem höheren Semester einzusteigen und andere, bei denen man bessere Chancen hat“, sagt Mateus. Auch das gelte es im Vorfeld abzuklären. Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, so gilt das oft auch für spätere Semester. Selbst wer mit seiner Abiturnote den Numerus Clausus erfüllt, hat bei einem Einstieg in ein höheres Semester nichts gewonnen. „Geht es um einen Wechsel in ein höheres Semester, spielt die Abiturnote keine Rolle mehr.“ Es muss erst einmal mindestens ein Studienplatz frei werden, damit jemand nachrücken kann.  

Wann ist der richtige Moment für den Wechsel?

Es gibt Studierende, die wissen nach fünf Tagen an ihrer neuen Universität, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen haben. Anderen geht das erst nach mehreren Semestern auf. „Die ersten Semester verfliegen für viele. Sie leben in einer neuen Stadt, bauen einen neuen Freundeskreis auf, müssen sich an der Universität zurechtfinden“, sagt Mateus. „Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Fach und die Überprüfung, ob die Entscheidung für das Fach und die Uni die richtige war, kann schon etwas dauern.“ 

Zu spät für einen Wechsel ist es nie – auch wenn es kurz vor dem Bachelorabschluss mitunter ratsam sein kann, das letzte Semester noch hinter sich zu bringen. „Wann der richtige Zeitpunkt zum Wechseln ist, ist so individuell wie die Gründe für den Wechsel“, sagt Mateus.

Allerdings gibt es aus ihrer Sicht klare Anzeichen dafür, dass man die Uni oder das Fach wechseln oder statt des Studiums besser eine Ausbildung absolvieren sollte: „Wer sich über- oder unterfordert fühlt, sollte etwas ändern. Wer nicht mehr in die Veranstaltungen geht, keine Prüfungen mehr schreibt und nur noch prokrastiniert, sollte auch etwas ändern“, sagt Mateus. „Nur weil ich ein Studienfach angefangen habe, muss ich es nicht beenden, vor allem nicht wenn es zulasten meiner Gesundheit geht.“ 

Krankenversicherung und Bafög

Was ist in puncto Krankenversicherung zu beachten?

Ein Hochschulwechsel erfordert wie ein Fachwechsel innerhalb der Hochschule eine Neubewerbung. Wird diese positiv beschieden, benötigen Studierende für die Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung ihrer Krankenkasse. Privatversicherte Studierende brauchen zusätzlich eine Befreiungsbescheinigung ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse. Es empfiehlt sich also in jedem Fall eine Absprache mit einem Berater der eigenen Krankenkasse. Zumal je nach Versicherungsart unterschiedliche Modalitäten gelten.

„Für bislang familienversicherte Studierende ändert sich bei einem Hochschul- und Studiengangwechsel in der Regel nichts“, erklärt Michael Ihly, Pressereferent der Techniker Krankenkasse. Bis zu ihrem 25. Lebensjahr können sie bei den Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben. Ihr monatliches Einkommen darf dafür allerdings die Grenze von 445 Euro nicht überschreiten. Gehen die Studierenden einem Minijob nach, liegt die Grenze bei 450 Euro im Monat.

Auch für Studierende, die bereits selbst in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, ändert sich in der Regel aufgrund des Wechsels nichts. „Sie werden mit Beginn des Studiums in der KVdS pflichtversichert, sofern sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen“, sagt Ihly. Dazu zählt, dass sie an einer staatlichen oder an einer staatlichen anerkannten Hochschule studieren, nicht hauptberuflich selbständig sind und nicht anderweitig versichert sind, beispielsweise als Arbeitnehmer.

Wer von einer Fachhochschule zu einer Universität wechseln will, muss die unterschiedlichen Semesterfristen beachten: „Bei einem Hochschulwechsel erfolgt zwangsläufig die Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule“, erklärt Ihly. Das Semester an einer Fachhochschule endet bereits am 28. Februar – das an einer Universität beginnt aber erst zum 1. April. Es kommt also zu einer Lücke von einem Monat. „Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft in der KVdS endet mit der Exmatrikulation, es schließt sich ein nachgehender Leistungsanspruch für längstens einen Monat an, sofern keine anderweitige Versicherung oder eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird“, sagt Ihly. „Während des nachgehenden Leistungsanspruches sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu leisten.“

Auch das Alter und die Zahl der Semester, die der Studierende bereits absolviert hat, spielen eine Rolle: Die Versicherungspflicht für Studierende endet in der Regel mit dem Abschluss ihres Studiums, der Exmatrikulation oder dem Ablauf des 14. Fachsemesters. Spätestens endet die Versicherungspflicht aber mit dem Semester, in dem Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben. „Wer sich also zu einem späteren Zeitpunkt für einen Hochschul- oder Studiengangwechsel entscheidet, muss beachten, dass die Pflichtversicherung in der KVdS unter Umständen schon vor Beendigung des neuen Studiums endet, weil das 30. Lebensjahr vollendet wurde“, erklärt Ihly. Und dann wird es in der Regel deutlich teurer.

 Und wie sieht es mit Bafög aus?

Wer Bafög bezieht, muss mit dem zuständigen Bafög-Amt klären, ob er weiter unterstützungsberechtigt ist. Wer bis zum Beginn des 3. Fachsemesters wechselt, erhält für gewöhnlich weiterhin Bafög. In diesem Fall vermutet das Bafög-Amt, dass es einen „wichtigen“ Grund gibt. Wer erst nach Beginn des 4. Fachsemesters wechselt, muss selbst nachweisen, dass ein „wichtiger“ Grund für den Wechsel vorliegt.

Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben, wenn der Studierende zu einem früheren Zeitpunkt an einer Hochschule aus Kapazitätsgründen nicht zugelassen worden ist, nun aber eine Zusage erhält – aber auch das hängt von vielen weiteren Faktoren ab. Auch ein „Neigungswechsel so schwerwiegender und grundsätzlicher Art, dass die Fortsetzung der Ausbildung der auszubildenden Person nicht mehr zugemutet werden kann“. Ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht, kann letztlich nur im Einzelfall mit dem jeweiligen Bafög-Amt geklärt werden.

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