
Unangenehme und zum Teil auch schädliche Gerüche sind nicht nur in Industrie, Produktion oder Werkstätten zu finden, sondern kommen oft auch an vermeintlich harmlosen Arbeitsplätzen, zum Beispiel Büroräumen, vor. Gerüche werden von flüchtigen Chemikalien verursacht, die wir mit der Luft einatmen. Sie können überall entstehen: aus Teppichböden, Anstrichen, Lüftungsanlagen oder Reinigungsmitteln, um nur ein paar Quellen der Unmengen an Geruchstoffen zu nennen, die in der Luft eines Büros schweben.
Einige Gerüche sind nicht nur unangenehm, sondern reizend, wie Ammoniak in der Landwirtschaft oder Lösungsmittel im Handwerk. Neben dem Belästigungsgefühl sind oft auch Reizungen der Atemwege und der Augen eine Folge, also ernste gesundheitliche Gefährdungen des Arbeitenden. Doch wo liegen die absoluten Grenzen der akzeptablen Geruchsbelästigung? Und was kann man dagegen tun?





Das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund beschäftigt sich mit diesen Fragen. Die dort gegründete Arbeitsgruppe "Neurotoxikologie und Chemosensorik" führt dazu unter der Leitung von Christoph van Thriel Experimente durch, um die Auswirkungen chemischer Arbeitsstoffe auf den Menschen zu erforschen. Aktuelle Ergebnisse der Arbeitsgruppe bestätigen, dass bei Geruchsbelästigungen große interindividuelle Unterschiede zu berücksichtigen sind. Verallgemeinern lässt sich aber, dass Frauen empfindlicher auf starke Gerüche reagieren als Männer. Auch fühlen sich junge Menschen eher belästigt als Ältere. Als besonders wenig sensibel sind diejenigen bekannt, die den Geruch verursachen, der Handwerker beim Umgang mit seinen Lösungsmitteln oder der Bauer beim Umgang mit seiner Gülle.
Mit diesen individuellen Unterschieden lässt sich auch erklären, warum ein und dieselbe Geruchsbelastung zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen und Befürchtungen führen kann – die dann oft zu hitzigen Diskussionen oder Gerichtsverfahren führen. Manchmal ist der Reiz aber so eindeutig, dass allgemeine Einigkeit über die Geruchsbelästigung besteht, wie sie aktuell durch das Niedrigwasser der Emscher verursacht wird.
Sind Sie mit ihrer beruflichen Situation zufrieden?
Die befragten Franzosen blieben zwischen 2008 (62 Prozent) und 2013 (63) nahezu gleich zufrieden.
In Deutschland ist die Zufriedenheit mit der beruflichen Lage relativ hoch. 71 Prozent sind zufrieden, aber im vergangenen Jahr waren es 74.
Die Belgier sind die zufriedensten der Befragten (75 Prozent). Aber auch dort waren es vor fünf Jahren noch mehr (81 Prozent).
Die Briten sind seit 2008 unverändert zufrieden (61 Prozent)
In nimmt die berufliche Unzufriedenheit am deutlichsten zu. Nur noch 53 Prozent sind mit ihrer beruflichen Lage zufrieden, 11 Prozentpunkte weniger als 2008.
Den Tiefpunkt von nur 48 Prozent Zufriedenen (2012) hat Italien mit 57 Prozent offenbar überwunden.
Arbeitnehmer, die sich dauerhaft von Gerüchen belästigt fühlen, sollten darüber in jedem Fall ihre Vorgesetzten informieren. Unter Umständen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Belästigung zu beseitigen. Dazu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) besondere Vorschriften für die Arbeitsplatzbelüftung. Nach diesen muss "in umschlossenen Arbeitsräumen ... unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten ... ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein". Weiter heißt es, dass "Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung ... führen können ... umgehend beseitigt werden" müssen.
Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz muss also nicht einfach hingenommen werden. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf ein Arbeitsumfeld mit ausreichender und gesunder Luft zum Atmen.