Gesundheitsschutz Wenn es stinkt am Arbeitsplatz

Gerüche gibt es an jedem Arbeitsplatz. Nicht nur in der Industrie oder Landwirtschaft können sie mehr als nur ein bisschen stören. Doch wo genau liegen die Grenzen der Geruchsbelästigung?

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Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Arbeitsumfeld mit ausreichender und gesunder Luft zum Atmen Quelle: Fotolia

Unangenehme und zum Teil auch schädliche Gerüche sind nicht nur in Industrie, Produktion oder Werkstätten zu finden, sondern kommen oft auch an vermeintlich harmlosen Arbeitsplätzen, zum Beispiel Büroräumen, vor. Gerüche werden von flüchtigen Chemikalien verursacht, die wir mit der Luft einatmen. Sie können überall entstehen: aus Teppichböden, Anstrichen, Lüftungsanlagen oder Reinigungsmitteln, um nur ein paar Quellen der Unmengen an Geruchstoffen zu nennen, die in der Luft eines Büros schweben.

Einige Gerüche sind nicht nur unangenehm, sondern reizend, wie Ammoniak in der Landwirtschaft oder Lösungsmittel im Handwerk. Neben dem Belästigungsgefühl sind oft auch Reizungen der Atemwege und der Augen eine Folge, also ernste gesundheitliche Gefährdungen des Arbeitenden. Doch wo liegen die absoluten Grenzen der akzeptablen Geruchsbelästigung? Und was kann man dagegen tun?

Deutsche leiden am meisten unter Arbeitslast
Fast jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) empfindet seine Arbeitsbelastung als zu hoch, weitere 47 Prozent als „hoch“. Das ergab eine Studie der HR Partners Von Rundstedt in Düsseldorf. Quelle: dpa
Demnach sind in puncto Arbeitslast besonders Brasilianer und Spanier am wenigstens belastet. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Brasilianer empfinden die Arbeitsbelastung als normal oder niedrig, bei den Spaniern sind es immerhin 60 Prozent. Quelle: dpa
Am meisten unter der Arbeitsbelastung leiden nach den Deutschen laut der Studie die Schweizer (63 Prozent gaben an, einer zu hohen oder hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt zu sein) und die Franzosen (61 Prozent). Quelle: dpa
Im Mittelfeld der 16-Länder-Umfrage liegen Staaten wie China und Italien: Dort empfindet jeweils fast jeder Zweite (49 Prozent) die Arbeitsbelastung als hoch oder zu hoch, in Italien und Finnland sind es jeweils 48 Prozent. Quelle: dpa
Die meiste Arbeit nach Hause nehmen sich die Marokkaner und Chinesen mit. 57 Prozent (beziehungsweise 45 Prozent) der Befragten gaben an, oft Arbeit zu Hause zu erledigten, um Deadlines einzuhalten. In Deutschland sind liegt die Quote bei immerhin noch 28 Prozent. Quelle: dpa
Für die meisten Russen allerdings bleibt Arbeit Arbeit und Freizeit Freizeit. Nur 16 Prozent erledigen Arbeit zu Hause, um Fristen einzuhalten. In den meisten anderen Ländern trifft das auf etwa jeden Vierten zu (etwa Frankreich: 25 Prozent, USA: 27 Prozent, Schweiz sogar: 35 Prozent). Quelle: dpa
In den Interviews haben die Forscher auch die Zustimmung zu Statements im Bezug auf die Loyalität des Arbeitsnehmers zu seinem Unternehmen abgefragt. Der Aussage „Ich sage nie etwas Schlechtes über meine Firma zu anderen“, stimmen 68 Prozent der Deutschen zu und liegen damit im oberen Bereich. Quelle: obs

Das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund beschäftigt sich mit diesen Fragen. Die dort gegründete Arbeitsgruppe "Neurotoxikologie und Chemosensorik" führt dazu unter der Leitung von Christoph van Thriel Experimente durch, um die Auswirkungen chemischer Arbeitsstoffe auf den Menschen zu erforschen. Aktuelle Ergebnisse der Arbeitsgruppe bestätigen, dass bei Geruchsbelästigungen große interindividuelle Unterschiede zu berücksichtigen sind. Verallgemeinern lässt sich aber, dass Frauen empfindlicher auf starke Gerüche reagieren als Männer. Auch fühlen sich junge Menschen eher belästigt als Ältere. Als besonders wenig sensibel sind diejenigen bekannt, die den Geruch verursachen, der Handwerker beim Umgang mit seinen Lösungsmitteln oder der Bauer beim Umgang mit seiner Gülle.

Mit diesen individuellen Unterschieden lässt sich auch erklären, warum ein und dieselbe Geruchsbelastung zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen und Befürchtungen führen kann – die dann oft zu hitzigen Diskussionen oder Gerichtsverfahren führen. Manchmal ist der Reiz aber so eindeutig, dass allgemeine Einigkeit über die Geruchsbelästigung besteht, wie sie aktuell durch das Niedrigwasser der Emscher verursacht wird.

Sind Sie mit ihrer beruflichen Situation zufrieden?

Arbeitnehmer, die sich dauerhaft von Gerüchen belästigt fühlen, sollten darüber in jedem Fall ihre Vorgesetzten informieren. Unter Umständen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Belästigung zu beseitigen. Dazu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) besondere Vorschriften für die Arbeitsplatzbelüftung. Nach diesen muss "in umschlossenen Arbeitsräumen ... unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten ... ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein". Weiter heißt es, dass "Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung ... führen können ... umgehend beseitigt werden" müssen.

Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz muss also nicht einfach hingenommen werden. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf ein Arbeitsumfeld mit ausreichender und gesunder Luft zum Atmen.

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