




Über eine besonders schöne Kundenanfrage auf seiner Facebook-Pinnwand freute sich im Oktober 2011 ein Händler für Gummienten. Eine Frau suchte nach einem bestimmten Modell und postete ein Foto des gelben Plastiktierchens mit Astronautenhelm gleich dazu. Eine Aktion, die in den sozialen Netzwerken zum Alltag gehört. Alles ganz harmlos, dachte sich auch der Betreiber der Facebook-Seite und staunte nicht schlecht, als etwa ein halbes Jahr später eine Abmahnung in seinem Briefkasten landete.
Ein Konkurrenzunternehmen hatte sie verschickt, weil es die Rechte an dem gezeigten Bild besitzt. Die beiden Unternehmen streiten sich nun seit über vier Monaten vor Gericht. Der Fall ist mittlerweile in der zweiten Instanz gelandet. Ende offen.





Ein anderer Fall in den USA sorgte bereits für Konsequenzen: Drei Angestellte der Fast-Food-Kette Burger King verloren ihren Job wegen eines Fotos. Darauf zu sehen ist eine Person von den Knien abwärts, die mit Straßenschuhen in zwei Plastikboxen mit geschnibbeltem Salat steht. Das Foto luden sie auf der Internet-Plattform 4chan hoch, samt der Botschaft: „Diesen Salat esst ihr bei Burger King.“
Doch das Trio hatte den detektivischen Spürsinn der anderen Nutzer unterschätzt. Über die Daten des hochgeladenen Fotos konnten diese den Tatort bestimmen und die Burgerkette benachrichtigen. Die wandte sich an den Franchisenehmer der Filiale im Bundesstaat Ohio, in der das Foto entstanden war – und der feuerte die Übeltäter.
Die fünf Experten
Arno Lampmann ist Partner bei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum und auf Urheberrecht spezialisiert.
Christoph Rittweger ist Partner und Leiter des IT-Teams bei Baker & McKenzie in München.
Thomas Schwenke arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin und ist auf Social Media Marketing spezialisiert.
Andreas Splittgerber ist Rechtsanwalt bei Orrick Hölters & Elsing und berät Unternehmen im Internet-Recht.
Carsten Ulbricht ist Partner bei der Kanzlei Diem & Partner. Er hält Vorträge zum Umgang mit sozialen Medien.
So unterschiedlich beide Fälle sind, eines zeigen sie deutlich: Unternehmen und deren Mitarbeiter mögen soziale Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube immer stärker dazu nutzen, um auf sich aufmerksam zu machen – doch viele unterschätzen, dass ihr Handeln in der virtuellen Welt juristische Folgen im realen Leben haben kann.
Natürlich: Auch früher lästerten Kollegen in der Kneipe über ihre Chefs, fotografierten sich Freunde beim Wetttrinken auf privaten Grillfesten. Doch damals blieben diese Ausrutscher außerhalb von Familie oder Freundeskreis weitgehend unbemerkt.
Heute jedoch muss man immer damit rechnen, dass Kommentare, Bilder oder Videos das private Umfeld verlassen, im Netz landen und so Kunden, Lieferanten, Kollegen oder gar der Chef davon erfahren. Schlimmstenfalls finden sich Konkurrenten oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht wieder, wenn der eine wegen Rufschädigung klagt oder der andere gegen seine Kündigung.