Job hat in der Freizeit nichts zu suchen Die meisten ignorieren den Anruf vom Chef

Von wegen dauernde Erreichbarkeit: Wenn der Chef anruft, rufen nur die wenigsten zurück. Noch unwichtiger sind den Deutschen verpasste Anrufe von Arbeitskollegen. Ganz anders sieht es da bei der Familie aus.

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Zehn Rechte, die Ihr Chef lieber verschweigt
ÜberstundenDer Chef darf Überstunden nur dann anordnen, wenn es sich um einen Not- oder Katastrophenfall handelt. Dazu zählt etwa ein Wasserrohrbruch, durch den das Betriebsgelände überflutet wurde, oder die Gefahr, dass Rohstoffe oder Lebensmittel verderben. In der Regel haben Mitarbeiter bei Überstunden einen Anspruch auf Freizeitausgleich, der nach drei Jahren verjährt. Je nach Betrieb und Arbeitgeber sind zudem bezahlte Überstunden möglich. Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Quelle: dpa
GehaltIn schlechten Zeiten darf der Chef das Gehalt kürzen. So kann er etwa mit einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis auflösen und dafür anbieten, den Vertrag gegen geringere Bezahlung fortzusetzen. Dagegen klagen aber viele Mitarbeiter erfolgreich. Üblicher sind die Anordnung von Kurzarbeit oder die Streichung von Boni bzw. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Quelle: dpa
PersonalakteIn vielen Unternehmen wird für die Mitarbeiter ein individuelles Personaldossier erstellt. Jeder Arbeitnehmer darf in seine Akte Einsicht nehmen. Gerade vor einer Kündigung empfiehlt es sich, von dem Recht Gebrauch zu machen. Die Personalakte dokumentiert das Arbeitsverhältnis und enthält üblicherweise das Zwischenzeugnis, Beurteilungen, den Arbeitsvertrag sowie die Korrespondenz zwischen Beschäftigtem und Vorgesetztem, etwa über Gehaltsverhandlungen. Quelle: dpa
Freie MeinungsäußerungDas Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch am Arbeitsplatz. Jedoch steht es Arbeitnehmern keineswegs frei, Kollegen und Vorgesetzte zu beleidigen oder den Ruf des Arbeitgebers zu schädigen. Auch üble Nachrede ist nicht erlaubt. Werden diese Grenzen überschritten – hier muss immer der Einzelfall beurteilt werden – kann eine Vertragsverletzung vorliegen, die den Chef ggf. auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Quelle: dpa
AttestNicht immer muss nach drei Tagen ein Attest eingereicht werden. Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Allerdings gilt der Gesetzestext nur, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Wer es genau wissen will, sollte seinen Vertrag durchlesen. Quelle: dpa
Befristete VerträgeNicht jeden befristeten Vertrag kann der Chef unendlich verlängern. Es gibt zwei Arten von Befristungen: Eine Befristung mit sachlichem Grund und eine ohne sachlichen Grund. Eine Befristung mit sachlichem Grund, zum Beispiel als Elternzeit- oder Krankheitsvertretung oder für ein bestimmtes Projekt, kann im Prinzip unendlich verlängert werden. Liegt kein sachlicher Grund vor, ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Befristung in der Regel bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Quelle: dpa
Nützliche KontakteWissen, das Mitarbeiter in einem Unternehmen erworben haben, dürfen sie auch bei ihrem nächsten Arbeitgeber einsetzen. Nicht erlaubt ist es, die wertvollen Kundendaten mitzunehmen. Dazu gehören unter Umständen auch Kontakte in persönlichen Netzwerken wie Xing und Datenspeicherungen auf Smartphones. Wer unerlaubt mit Kundendaten hantiert, kann sich strafbar machen - daneben kann die unerlaubte Verwendung der Daten einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Allerdings darf man einem ehemaligen Angestellten nicht auf alle Zeit den Kontakt zu Kunden seines vorherigen Arbeitgebers untersagen. Hier muss der Einzellfall betrachtet werden. Quelle: dpa

So wichtig wie viele Arbeitgeber es wohl gerne hätten, sind sie gar nicht. Das hat das Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Telekommunikationsanbieters Tele2 herausgefunden. Nur zehn Prozent der Deutschen würden ihren Chef bei einem verpassten Anruf sofort zurückrufen. Auf die Frage, wessen Anruf die Umfrageteilnehmer getrost übergehen würden, nannten 40 Prozent den Vorgesetzten. Der Chef wird also schlichtweg ignoriert.

So treiben Sie Ihren Chef auf die Palme

Noch unwichtiger sind den Angestellten die Belange der Arbeitskollegen: Nur bei drei Prozent der Befragten stehen sie auf der Top-Rückruf-Liste. Männer rufen die Kollegen dabei noch eher zurück als Frauen. Die reagieren wiederum eher auf einen Anruf vom Vorgesetzten: Im Vergleich zu den Männern, die in 43 Prozent der Fälle den Anruf des Chefs ignorieren würden, sind es bei ihnen nur 35 Prozent.

Viel wichtiger als das berufliche Umfeld sind den Umfrageteilnehmern dagegen Freunde und Familie. 70 Prozent der Deutschen rufen so schnell wie möglich den Partner zurück. Bei verheirateten Paaren reagieren 86 Prozent auf den verpassten Anrufe der oder des Liebsten.

Bei Menschen zwischen 18 und 24 Jahren nehmen die Freunde einen hohen Wert ein. Mehr als Drittel der Befragten rufen sie als erstes zurück. Sowohl Männer als auch Frauen stellen ihre Familie damit ganz klar an erste Stelle.

Die Behauptung, dass Menschen mit Karriereambitionen ihren Boss vor die eigene Familie und Partnerschaft stellen, scheint damit widerlegt.

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