Jobwechsel, Kritik, Schwangerschaft Wie sag ich's meinem Chef?

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Kritik am Chef und Arbeitszeitreduzierung

KRITIK AM CHEF

Situation: Mein Chef ist unorganisiert, informiert sein Team nur unzureichend und übt oftmals harsche Kritik an seinen Mitarbeitern.

Die richtige Vorbereitung: „Tragen Sie Fakten zusammen“, rät Führungskräftecoach Felicitas von Elverfeldt. An welcher Stelle hat Ihr Chef aus Ihrer Sicht einen Fehler gemacht und welche Auswirkungen hatte das für Sie, in Bezug auf die Ziele in Ihrem Verantwortungsbereich und die Ziele des Unternehmens? Überlegen Sie sich konstruktive Vorschläge, um solche Situationen künftig zu vermeiden oder zu optimieren.

So klappt der Umgang mit schwierigen Chefs
Einem Manager kommt Rauch aus den Ohren Quelle: Fotolia
Ein Mann und eine Frau sitzen sihc im Büro gegenüber Quelle: Fotolia
Zwei Männer stützen ihre Arme auf Tischplatten Quelle: Fotolia
Zwei Frauensitzen sich in einem Büro gegenüber Quelle: Fotolia
Mann reicht einer Frau einen Kugelschreiber Quelle: Fotolia
Zwei Männer geben sich die Hände Quelle: Fotolia
Zwei Männer besprechen eine Akte Quelle: Fotolia

Der richtige Zeitpunkt: „Sie brauchen Abstand zum Geschehen“, sagt die Diplom-Psychologin. „Schlafen Sie eine Nacht drüber und überlegen Sie am nächsten Morgen, ob es wirklich so schlimm war und betrachten Sie die Situation aus der Perspektive Ihres Chefs und aus der Perspektive einer neutralen Person.“ Halten Sie ein Gespräch mit Ihrem Chef immer noch für nötig, sollten Sie einen Termin vereinbaren. Doch dabei gibt es eine Menge zu beachten: „Steht Ihr Chef gerade unter Druck, schieben Sie die Kritik etwas auf“, rät von Elverfeldt. „Wer braucht in stressigen Zeiten noch einen Mitarbeiter, der ungefragt Kritik abgibt.“ Ein solch grundsätzliches Gespräch kann sehr zeitintensiv sein. „Deshalb versuchen Sie einen Termin zu bekommen, der nach hinten zeitlich offen ist“, sagt Thiele. „Wenn Sie wissen, dass Ihr Chef donnerstags nach der Arbeit immer zum Sport geht, sollten Sie einen anderen Tag wählen. Freitage und Montage sind grundsätzlich schlecht.“

Die richtigen Worte: Beginnen Sie in jedem Fall mit etwas Positivem und wenn es nur ein „Danke, dass Sie sich für das Gespräch Zeit nehmen“ ist. Arbeiten Sie auch bei diesem sehr sensiblen Thema mit Ich-Botschaften,  das heißt, beschreiben Sie, wie ein bestimmtes Verhalten auf Sie wirkt. Zum Beispiel: „Als Sie xy gesagt haben, habe ich mich kritisiert oder auch verletzt gefühlt.“ Das ist besser als den Chef mit einem Etikett zu versehen wie beispielsweise: „Sie kritisieren mich immer oder Sie haben mich angegriffen.“ Formulieren Sie positiv wie etwa: „Ich habe mir über Situation XY nochmal Gedanken gemacht und ich hätte einen Vorschlag, wie das in Zukunft noch besser funktionieren könnte.“ Ganz wichtig sei dabei die „konstruktive Sprache“, meint von Elverfeldt. „Etwas noch besser machen“, hört sich für den Vorgesetzten schmeichelhafter an, als „etwas besser machen“. Unterbreiten Sie ihm Ihre Vorschläge und fragen Sie ihn nach seiner Meinung. So kann er sein Gesicht wahren, hat die Anregungen aber verstanden und wendet sie im besten Fall zukünftig an.

So klappt es mit dem Teilzeitjob
Gesetzliche RahmenbedingungenIn einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate angestellt sind,  prinzipiell einen Anspruch auf die Reduktion ihrer Arbeitszeit. So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ziel dieses Gesetzes ist explizit eine Förderung der Arbeit in Teilzeit. Quelle: Fotolia
AntragDen schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer stellen,  drei Monate, bevor er mit der Teilzeitarbeit beginnen möchte. Dabei sollte er bereits einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu einigen. Ist ein Kompromiss nicht zu realisieren, muss der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers schriftlich ablehnen. Die Frist dafür endet einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit. Versäumt der Arbeitgeber diesen Termin, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers als festgelegt. Quelle: Fotolia
AusnahmeArbeitgebern schreibt das Gesetz vor, dem Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund, dem Antrag auf Teilzeit zu widersprechen, liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Außerdem dürfen dem Arbeitgeber keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Quelle: Fotolia
GleichberechtigungEin teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Quelle: Fotolia
EinbußenGehalt sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bemessen sich an der verkürzten Arbeitszeit. Gleiches gilt für Urlaubstage. Außerdem sollten Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass sie aufgrund des geringeren Einkommens auch geringere Rentenansprüche erwerben. Quelle: Fotolia
Zurück in die VollzeitEin festgeschriebenes Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in eine Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter, die diesen Wunsch äußern, bei der Besetzung einer neuen Stelle bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Teilzeitarbeit von vorneherein zeitlich zu befristen. Quelle: Fotolia
Zwei TeilzeitstellenGrundsätzlich dürfen Arbeitnehmer für zwei Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Der Zweitverdienst sollte den jeweiligen Arbeitgebern allerdings angegeben werden. Verboten sind allerdings Zweitjobs bei der Konkurrenz: Sie können den Arbeitgeber zur Abmahnung, fristlosen Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüchen berechtigen. Quelle: Fotolia

TEILZEIT

Situation: Bei Ihnen kommt gerade alles zusammen. Die Kinder sind noch klein und Ihre Eltern brauchen im Alter immer mehr Hilfe. Sie würden gerne für eine gewisse Zeit nur noch in Teilzeit arbeiten.

Die richtige Vorbereitung: Suchen Sie auch in diesem Fall Beispiele aus anderen Abteilungen oder Unternehmen, um darlegen zu können, wie man Teilzeit arrangieren kann. Erarbeiten Sie Lösungsmöglichkeiten.

Der richtige Zeitpunkt: Sprechen Sie den Wunsch nach Teilzeit an, sobald Sie sich sicher sind, dass Sie Ihre Arbeitszeit wirklich reduzieren wollen. Denn ist die Idee einmal im Raum, können Sie sie nur schwierig wieder einfangen.

Die richtigen Worte: „Ich liebe meine Arbeit und ich möchte gerne im Unternehmen bleiben, aber in meiner aktuellen Situation kann ich das nicht leisten.“ Das könnte laut Psychologin von Elverfeldt der richtige Einstieg in ein solches Gespräch sein. Machen Sie auch in diesem Fall konkrete Lösungsvorschläge: „Die Aufgaben X und Y könnte ich weiterhin erledigen. Für den Rest  könnte man…“ Seien Sie offen und erzählen Sie Ihrem Chef zumindest in Grundzügen, warum Sie aktuell kürzer treten möchten.

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