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Krötenwanderung

Mehr Arbeit = mehr Lohn

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Neues Urteil: Überstunden müssen auch dann bezahlt werden, wenn der Arbeitsvertrag Mehrarbeit einschließt.

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Deutsche leiden am meisten unter Arbeitslast
Fast jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) empfindet seine Arbeitsbelastung als zu hoch, weitere 47 Prozent als „hoch“. Das ergab eine Studie der HR Partners Von Rundstedt in Düsseldorf. Quelle: dpa
Demnach sind in puncto Arbeitslast besonders Brasilianer und Spanier am wenigstens belastet. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Brasilianer empfinden die Arbeitsbelastung als normal oder niedrig, bei den Spaniern sind es immerhin 60 Prozent. Quelle: dpa
Am meisten unter der Arbeitsbelastung leiden nach den Deutschen laut der Studie die Schweizer (63 Prozent gaben an, einer zu hohen oder hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt zu sein) und die Franzosen (61 Prozent). Quelle: dpa
Im Mittelfeld der 16-Länder-Umfrage liegen Staaten wie China und Italien: Dort empfindet jeweils fast jeder Zweite (49 Prozent) die Arbeitsbelastung als hoch oder zu hoch, in Italien und Finnland sind es jeweils 48 Prozent. Quelle: dpa
Die meiste Arbeit nach Hause nehmen sich die Marokkaner und Chinesen mit. 57 Prozent (beziehungsweise 45 Prozent) der Befragten gaben an, oft Arbeit zu Hause zu erledigten, um Deadlines einzuhalten. In Deutschland sind liegt die Quote bei immerhin noch 28 Prozent. Quelle: dpa
Für die meisten Russen allerdings bleibt Arbeit Arbeit und Freizeit Freizeit. Nur 16 Prozent erledigen Arbeit zu Hause, um Fristen einzuhalten. In den meisten anderen Ländern trifft das auf etwa jeden Vierten zu (etwa Frankreich: 25 Prozent, USA: 27 Prozent, Schweiz sogar: 35 Prozent). Quelle: dpa
In den Interviews haben die Forscher auch die Zustimmung zu Statements im Bezug auf die Loyalität des Arbeitsnehmers zu seinem Unternehmen abgefragt. Der Aussage „Ich sage nie etwas Schlechtes über meine Firma zu anderen“, stimmen 68 Prozent der Deutschen zu und liegen damit im oberen Bereich. Quelle: obs

Einem Berufskraftfahrer wurde es zu bunt. Er verklagte seinen Chef wegen der ständig von ihm geforderten Mehrarbeit ohne zusätzliche Bezahlung. Jetzt fällte das Bundesarbeitsgericht eine eindeutige Grundsatzentscheidung.

Der Fall: Während seiner regulären Arbeitszeit konnte der Kraftfahrer längst nicht mehr alle Touren schaffen, die ihm sein Arbeitgeber aufbrummte. Er leistete die Arbeit, wollte aber auch für die regelmäßigen Überstunden entlohnt werden.

Sein Chef schmetterte die Forderung aber mit dem klassischen K.O.-Argument ab:  Der Arbeitsvertrag des Fahrers beinhalte eine Klausel, wonach alle Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten sei. Basta.

Der Arbeitnehmer klagte und erhielt in letzter Instanz Recht. So einfach dürfe es sich ein Arbeitgeber nicht machen. Für beweisbar geleistete Überstunden stehen Arbeitnehmern finanzielle Ausgleichsansprüche zu ("5 AZR 347/11"). Dafür muss der Arbeitgeber aber belegen, dass er Überstunden nicht schlicht abgesessen oder vertrödelte Zeit aufgeholt hat. Stattdessen muss die Arbeit vom Unternehmen angeordnet worden oder wenigstens im betrieblichen Interesse notwendig gewesen sein.

Die Richter entschieden: Der Verweis auf die Abgeltung geleisteter Überstunden durch das Gehalt ist nicht mit den gesetzlichen Regelungen des AGB-Rechts konform sei.

Für überbeschäftigte Arbeitnehmer heißt das nun: Dokumentieren Sie alle Überstunden, notieren Sie die Begründung dafür und verwahren Sie entsprechende E-Mails oder Dienstpläne. Damit ist Ihrer Pflicht laut Gericht genüge getan.

Für Chefs heißt das: Um die Forderung abzuwehren, muss er beweisen, dass der Mitarbeiter die Arbeit entweder gar nicht geleistet hat oder die Mehrarbeit nur angefallen ist, weil der Mitarbeiter zuvor zu langsam war.

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