Kündigungsstudie Montags wird gekündigt

Eine Wirtschaftskanzlei hat Hunderte Kündigungsverfahren ausgewertet - und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Demnach kündigen die meisten Arbeitgeber an einem Montag.

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Warum kündigen Unternehmen ihren Angestellten? Und wann tun sie es? Werden Gekündigte vom Betriebsrat unterstützt? Und wie entscheiden Arbeitsgerichte im Konfliktfall?

Mit solchen Fragen befassten sich die Arbeitsrechtler der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds bei der Auswertung von 512 Kündigungsverfahren, für die sie selbst von 380 Unternehmen beauftragt worden waren.

Fast 70 Prozent aller Kündigungen geschahen aus "betriebsbedingten" Gründen, knapp 20 Prozent aus verhaltensbedingten Gründen, nur zehn Prozent aus personenbedingten und nicht-offen-gelegten Gründen.

Wahre Motive

Tatsächlich dürften allerdings auch bei betriebsbedingten Kündigungen oft andere Gründe eine Rolle spielen. Denn diese sind einfacher für Arbeitgeber. Die wahren Motive liegen, so die Autoren der Studie, auch bei betriebsbedingten Kündigungen häufig im Verhalten oder in der Person. Personenbedingte Kündigungen sind jedoch bis auf wenige Ausnahmen beinahe unmöglich.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen erfolgte die Kündigung fast immer außerordentlich und fristlos. Auch, weil das für den Arbeitgeber taktische Vorteile im nachfolgenden Kündigungsschutzverfahren hat. Verhaltensbedingte Kündigungen sind aber oft langwierig und Rechtsstreitigkeiten hierüber sind seit der Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kaum vorhersehbar.

Einer Kassiererin, die in der Öffentlichkeit Emmely genannt wurde, war fristlos gekündigt worden, weil sie ihr nicht gehörende Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll. Das BAG in Erfurt erklärte die Kündigung am 10. Juni 2010 für unverhältnismäßig und damit für unwirksam

Betriebsräte stehen selten den Gekündigte bei

Der Betriebsrat widersprach der Kündigung des Arbeitgebers nicht mal in jedem zehnten der untersuchten Fälle. "Das überrascht doch ein wenig, immerhin sind die betriebsbedingten Gründe häufig nur vorgeschoben. Dann liegt der Verdacht nahe, dass sich Betriebsräte ihre Zustimmung zu Kündigungen durch anderweitiges Nachgeben des Arbeitgebers erkaufen," sagt Stefan Kursawe, Arbeitsrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds. "Deutlich wird aber auch, dass die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen allgemein überschätzt wird. Tatsächliche Möglichkeiten, die Kündigung zu verhindern, hat der Betriebsrat nämlich nur, wenn Betriebsratsmitglieder gekündigt werden," so Kursawe weiter.

So lange dauern Kündigungsschutzprozesse

Wie lange dauern Kündigungsschutzprozesse?

"Interessant ist, dass Verfahren nach verhaltensbedingten Kündigungen entweder sehr schnell über die Bühne gehen – nämlich weniger als zwei Monate dauern – oder aber sehr lange – mehr als sechs Monate,"  so Kursawe. Der Grund: Entweder ließen sich die Arbeitnehmer wirklich etwas zu schulde kommen - wie Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl. Und dann wird das Verfahren meist schnell und außergerichtlich beigelegt – ohne eine Abfindung, aber auch ohne Erstattung einer Strafanzeige.

Oder eine Klage dauert sehr lange, da bei verhaltensbedingten Kündigungsschutzverfahren lange Beweisaufnahmen notwendig werden.

Die lange Verfahrensdauer können Arbeitnehmer dann sogar für sich nutzen, wie Kursawe erklärt, denn der Arbeitgeber muss währenddessen mit dem Risiko leben, dass er für viele Monate das Gehalt nachzahlen muss.

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