Liebe am Arbeitsplatz „Eine normale Liebesbeziehung darf man haben“

Quelle: Dmitri Broido

Der McDonald's-Chef musste wegen einer Beziehung mit einer Mitarbeiterin gehen. In Deutschland wäre so eine Entlassung nicht möglich. Eine Anwältin warnt jedoch: Privates ist im Job tabu.

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Die einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer Angestellten hat McDonald's-Vorstandschef Steve Easterbrook den Job gekostet. Die Entlassung des US-Managers wirft die Frage auf: Wie sieht es bei Liebe am Arbeitsplatz rechtlich in Deutschland aus? Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Die Expertin gibt mit Blick auf den Fall Easterbrook grundsätzlich Entwarnung. Sie rät Paaren aber dringend zur Zurückhaltung – und sieht Frauen häufig in der schwächeren Position.

WirtschaftsWoche: McDonald's hat kürzlich seinen Vorstandschef entlassen, weil dessen Beziehung mit einer Mitarbeiterin bekanntgeworden ist. Der Konzern untersagt derartige Liebesverhältnisse zwischen Angestellten wegen möglicher Interessenskonflikte. Eine solche Entlassung wäre in Deutschland nicht möglich, korrekt?
Nathalie Oberthür: Nein, solche Vorgaben, die das Privatleben von Mitarbeitern betreffen, sind in Deutschland nicht zulässig.

Woran liegt das?
In Deutschland ist es so, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen darf. Diese Weisungen beziehen sich aber auf sein Dienstverhalten und nicht auf sein Privatverhalten. Das heißt, man kann ihn anweisen, sich im Betrieb neutral zu verhalten. Man darf sagen: Ihr dürft eure Liebesbeziehung im Betrieb nicht ausleben. Aber man darf nicht sagen: Ihr dürft keine Liebesbeziehung haben.

Geht den Arbeitgeber eine Affäre rein gar nichts an?
Wenn sich aus der Affäre Interessenskollisionen ergeben, darf man verlangen, dass diese offengelegt werden. Man darf also verlangen, dass eine Führungskraft öffentlich macht, dass sie eine Liebesbeziehung mit einer Mitarbeiterin hat, damit der Arbeitgeber mögliche Konflikte lösen kann. Bei Auszubildenden wird es ohnehin problematisch. Ich darf zum Beispiel einem strategischen Einkäufer vorschreiben, dass er mir mitteilt, wenn er eine Liebesbeziehung zu einem Lieferanten hat. Aber die Beziehung an sich zu untersagen, das geht nicht.

Sie hatten die Auszubildenden erwähnt...
Dass der Ausbilder eine Liebesbeziehung mit Auszubildenden anfängt, kann man untersagen. Das liegt zum einen am Alter. Unabhängig davon hat der Ausbilder eine besondere Fürsorgepflicht.

Das wäre der einzige Fall, der rein rechtlich klar geregelt ist?
Ja.

Ab welchem Zeitpunkt sollte eine Beziehung publik gemacht werden?
Man muss eine Beziehung grundsätzlich nicht ungefragt offenlegen. Ich meine, dass man einer Führungskraft eine solche Verpflichtung vielleicht auferlegen kann. Aber wenn diese nicht besteht – und die gibt es eigentlich nicht so oft in deutschen Unternehmen – dann muss man das nicht tun. Es sei denn, man erkennt als Arbeitnehmer: Ich habe hier einen Interessenkonflikt. Aber das wird nur in Ausnahmefällen der Fall sein. Die normale Liebesbeziehung am Arbeitsplatz darf man haben.

Ist das Anzeigen eines Interessenkonflikts im Arbeitsvertrag geregelt?
Nein. Das regelt man nicht in Arbeitsverträgen. Das wird möglicherweise in Betriebsordnungen geregelt. Man kann auch eine allgemeine Anweisung geben: Wenn eine Beziehung einen Interessenkonflikt darstellt oder begründen kann, muss sie offengelegt werden. Und man kann verlangen, dass private Beziehungen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit nicht ausgelebt werden. Das war's eigentlich. Man kann die Beteiligten auch räumlich trennen, wenn man das Gefühl hat, das beeinträchtigt die Arbeit.

Mal angenommen, ein Chef und seine Sekretärin fangen eine Affäre an. Zu welchem Verhalten würden Sie beiden Parteien aus arbeitsrechtlicher Sicht raten?
Ich würde empfehlen, sich im Betrieb neutral zu verhalten. Es kommt ja durchaus häufig vor, dass Menschen am Arbeitsplatz zusammenfinden. Aber man muss das ja nicht in den Betrieb tragen. Das ist Privatsache und das sollte man auch privat zu Hause lassen. Was man nicht tun darf und wo der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, ist zu sagen: Ich will den Betriebsfrieden nicht gestört wissen. Wenn man Streitereien von zu Hause mitbringt und im Büro weiter zankt, dann kann das natürlich irgendwann auch schwierig werden.

Also vor den Kollegen lieber erst einmal schweigen?
Das ist individuell verschieden. Wenn man eine verfestigte Beziehung hat oder heiratet, wird man das irgendwann auch mitteilen. Nicht wirklich gefestigte Beziehungen wird man demgegenüber vielleicht besser für sich behalten.

Gibt es weitere eindeutige Sachen, die man unterlassen sollte, beispielsweise private Nachrichten im Firmen-Chat?
Ja, aber das bezieht sich nicht nur auf Liebesbeziehungen. Private Sachen sollte man allgemein auch privat halten. Alles, was nicht dienstlich ist, hat am Arbeitsplatz eigentlich nichts zu suchen. Egal, ob Sie ihre Liebesbeziehung oder Fußballergebnisse ausdiskutieren: Sie arbeiten nicht.

„Es gibt ein Machtgefälle zwischen Männern und Frauen“

Sind Beziehungen am Arbeitsplatz ein häufiger Grund für arbeitsrechtliche Konflikte in Deutschland?
Auf meine Erfahrung zurückgreifend: Das kommt nicht allzu oft vor. Es gibt Fälle von Belästigung, manchmal auch, wenn man mal eine Beziehung hatte und einer noch nicht versteht, dass sie vorbei ist. Der strategische Einkäufer, der mit einer Lieferantin zu tun hatte – den hatte ich tatsächlich mal selbst. Aber die Streitfälle sind nicht so häufig. Was es immer mal wieder gibt, sind Ehegatten-Arbeitsverhältnisse. Wenn dann die Ehe auseinandergeht, ist auch das Arbeitsverhältnis betroffen. Die klassische Weihnachtsfeier gibt es natürlich, anlässlich derer jemand über die Stränge schlägt. Aber sonst ist das kein wirklich arbeitsrechtliches Problem.

Was ist mit Kollegen, die vermuten, dass jemand wegen einer persönlichen Beziehung bevorzugt wird?
Das gibt es wahrscheinlich gefühlt Drei Millionen Mal am Tag. Aber daraus ergeben sich in der Regel keine rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern es beeinträchtigt das soziale Miteinander am Arbeitsplatz.

Aber Flurfunk beeinflusst ja auch das Klima in einer Firma.
Natürlich.

Da sagt vielleicht die Geschäftsführung: Das wird uns zu viel, sogar wenn das Paar seine Beziehung gar nicht offensiv nach außen getragen hat. Gibt es da eine Handhabe?
Keine rechtliche. Dann ist man da, wo man immer ist als Arbeitgeber, wenn man keinen Kündigungsgrund findet – man versucht, es anders zu lösen.

Und wenn Betroffene das Gefühl haben, wegen einer Beziehung Repressalien ausgesetzt zu sein?
Subjektive Empfindungen lassen sich mit rechtlichen Mitteln nur selten bewältigen. Das ist beim Mobbing oft ähnlich. Wir können uns mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren, dass eine Versetzung vorgenommen wird, die nicht gerechtfertigt ist. Oder dass jemandem gekündigt wird, ohne dass ein Grund vorliegt. Aber wir können nicht mit Rechtsmitteln das Betriebsklima verbessern oder Meinungen über andere Menschen besser machen. In dem sozialen Bereich können Sie ein Coaching oder eine Mediation machen, wenn die Bereitschaft besteht. Aber das ist nichts, wo Sie mit Rechtsmitteln irgendetwas bewirken.

Aufgrund der Geschlechterverteilung sind Frauen immer noch tendenziell in der schwächeren Position. Können sie sich am Anfang einer Beziehung mit einem höhergestellten Kollegen trotz des Überschwangs der Gefühle irgendwie absichern?
Sie sprechen völlig zu Recht dieses Machtgefälle an. Das haben wir. Das haben wir nicht nur bei persönlichen Verhältnissen, sondern generell zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Wenn der Vorgesetzte den Mitarbeiter nicht mehr haben möchte – weil er keine Lust mehr hat, die Affäre fortzuführen, oder weil er ihn unsympathisch findet – dann wird in der Praxis häufig der Vorgesetzte gewinnen, Kündigungsgrund hin oder her. Wenn wir die klassische Situation haben „Junge Frau lässt sich mit erfolgreichem Kollegen ein, Affäre geht zu Ende“ – dann wird möglicherweise auch das Arbeitsverhältnis gefährdet sein.

Angenommen, man hat die Beziehung geheim gehalten. Ist es im Fall der Trennung dann vorsorglich vielleicht ratsam, den Fakt jemandem mitzuteilen, beispielsweise dem Betriebsrat, um sich gegen mögliche negative Folgen abzusichern?
Aber das hilft Ihnen ja nicht weiter. Dann kann man unterstellen „Er hat mich rausgeworfen, weil er mich nicht mehr sehen wollte“. Und dann sagt er „Das stimmt nicht. Ich habe sie rausgeworfen, weil die Leistung nachgelassen hat“. Da gibt es nichts, wovor man sich schützen kann.

Muss man sich also als Partner in der schwächeren Position bewusst sein, dass man mit einer Beziehung ein Risiko für die Karriere eingeht?
Man kann es jedenfalls nicht ausschließen. Mit Sicherheit gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen es gutgegangen ist. Aber die Möglichkeit besteht natürlich.

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