Nur noch kurz Mails checken So schnell verstößt Homeoffice gegen den Arbeitsschutz

Homeoffice: So verstoßen Sie nicht gegen den Arbeitsschutz Quelle: imago images

Wer abends berufliche E-Mails liest, hat oft schon gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen – von der riesigen Grauzone im Homeoffice nicht zu reden. Mit diesen Tipps lassen sich Heimarbeit und Arbeitsschutz vereinbaren.

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Kann das bisschen Arbeit Sünde sein? Für viele Berufstätige ist es völlig normal, im Feierabend noch berufliche E-Mails zu lesen oder der Vorgesetzten per Chat eine Info nachzureichen. Was da so nebenbei erledigt ist, verletzt aber schnell ebenso beiläufig geltendes Recht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt generell einen Acht-Stunden-Tag und dazwischen elf Stunden Ruhezeit vor. Konkret heißt das: Wer um 23 Uhr noch E-Mails checkt und vor 10 Uhr am nächsten Tag wieder die Arbeit aufnimmt, verstößt gegen das Gesetz. Insbesondere das Homeoffice wird so schnell zum Tatort. Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Aber wie lassen sich Homeoffice und Arbeitsschutz am besten vereinbaren?

Der Streit um das Arbeitszeitgesetz tobt seit Jahren. Wirtschaftsverbände kritisieren das 1994 eingeführte Gesetz als veraltet, Homeoffice-Bremse und Gefahr für den Standort Deutschland. Laut einer Bitkom-Umfrage gibt jedes vierte Unternehmen (27 Prozent), das kein Homeoffice erlaubt, die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz als Grund an. Vor allem zwei Regelungen stehen im Fokus. So heißt es im Arbeitszeitgesetz: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“ und „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben“.

Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen. So gilt das Arbeitszeitgesetz zum Beispiel nicht für leitende Angestellte. Die Ausnahmen seien aber auf Unternehmen mit Tarifbindung beschränkt, lautet ein Kritikpunkt des Digitalverbands Bitkom. Dessen Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fordert deshalb immer wieder, das „aus der Zeit gefallene“ Arbeitszeitgesetz zu ändern – auch, weil es „Arbeitnehmer massenhaft ins Unrecht“ setze.

Verstoß gegen Arbeitszeit kann teuer werden

Nicht so schnell, meinen hingegen Arbeitsschutzexperten. „Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber verantwortlich“, betont Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf die Frage nach der Haftung bei Verstößen. Die können laut dem Bundesarbeitsministerium mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

„Das geltende Arbeitszeitrecht bietet in Sachen Flexibilisierung viele Möglichkeiten – teilweise mehr, als es aus Sicht von Sicherheit und Gesundheit wünschenswert wäre“, urteilt der BAuA-Experte. Mit Blick auf die Bitkom-Umfrage meint er deshalb: „Dass das Arbeitsschutzgesetz der Grund dafür ist, dass die Unternehmen kein Homeoffice anbieten, möchte ich doch stark bezweifeln.“ Brenscheidt verweist auf die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017. Demnach arbeiten 88 Prozent der Beschäftigten nicht im Homeoffice. Neun Prozent begründeten dies mit dem Nein des Arbeitgebers. Die überwiegende Mehrheit (69 Prozent) aber gab an, einfach nicht zu Hause arbeiten zu wollen. Die meisten Befragten wollen demnach Beruf und Privatleben sauber trennen.

In einem Punkt aber sind sich Verfechter und Kritiker des Arbeitszeitgesetzes einig. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten zum eigenen Schutz darauf achten, dass das Homeoffice nicht einfach so passiert. Die Arbeit im privaten Umfeld muss sorgfältig vorbereitet und begleitet werden. Nur so wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden und beide Seiten dauerhaft vom Homeoffice profitieren.

Vier goldene Grundsätze für Homeoffice und Arbeitsschutz

1. Vereinbarung zum Homeoffice
Homeoffice unterscheidet sich grundlegend von der regulären Tätigkeit im Unternehmen. Deshalb sollte die Heimarbeit in einer eigenen Vereinbarung einvernehmlich zwischen dem Beschäftigten und der Geschäftsführung geregelt werden – gerade auch mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz. Das Wort „einvernehmlich“ ist hierbei nach Ansicht von Experten entscheidend. „Arbeit im Homeoffice ist eine erweiterte Form der Vertrauensarbeitszeit und die setzt Vertrauen sowohl in die Zuverlässigkeit der Beschäftigten als auch in die Führungsqualitäten der Vorgesetzten voraus“, sagt Brenscheidt. In die Gespräche über eine Regelung oder Betriebsvereinbarung zum Homeoffice könne auch der Betriebs- oder Personalrat eingebunden werden.

Beim Digitalverband Bitkom sieht man das ähnlich. „Unternehmen sollten mit den Mitarbeitern in Dialog treten, sie für den rechtlichen Rahmen sensibilisieren und in Ergänzung zum Arbeitsvertrag eine konkrete Vereinbarung treffen“, rät Christoph Busch, Bereichsleiter Arbeit und Innovation. Sein Tipp: Die Absprache regelt bereits Fristen für das Ende der Heimarbeit.

2. Klare und realistische Regeln
Eine Vereinbarung zum Homeoffice hat den Vorteil, dass sich die Beteiligten vorab intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. „Auch Vorgesetzte müssen lernen, realistische Ziele zu vereinbaren“, mahnt Brenscheidt.

Eine Homeoffice-Regelung könnte ihm zufolge unter anderem diese Punkte enthalten, um bei der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu helfen:
• Auch für die Erreichbarkeit wird eine Kernarbeitszeit definiert.
• Mehrarbeit im Homeoffice wird ausgeschlossen.
• Volle Homeoffice-Tage sind zu bevorzugen, um lange Arbeitszeiten zu verhindern.
• Die Vertretung bei Urlaub und Krankheit muss geregelt werden.
• Fühlt sich der Arbeitnehmer im Homeoffice überlastet, gibt es Pläne, wie damit umgegangen wird. Es kann beispielsweise eine neutrale Schlichtungsstelle im Unternehmen eingerichtet werden.

3. Selbstverantwortung stärken
Im Homeoffice ist der Beschäftigte bei der Einteilung der Arbeitszeit häufig weitgehend sich selbst überlassen. Das ist zugleich Vorteil und auch Gefahr bei dieser Art des Arbeitens, beispielsweise, wenn wegen der Betreuung von Kindern am späten Abend noch nachgearbeitet wird. Bitkom unterstreicht die Eigenverantwortung des Einzelnen. „Mitarbeiter sollten selbst auf die Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten achten“, mahnt Busch.

„Arbeit im Homeoffice erfordert Selbstmanagement“, stimmt Arbeitszeitforscher Brenscheidt zu. Er fordert jedoch, die Betroffenen nicht damit allein zu lassen. Sie sollten regelmäßig in den Bereichen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement beraten und geschult werden. Der Experte rät zudem, die Arbeitszeiten im Homeoffice grundsätzlich zu dokumentieren.

4. Sicherer Arbeitsplatz
Arbeitszeit ist nur ein Aspekt des gesetzlichen Schutzes von Arbeitnehmern. „Wer einen Telearbeitsplatz einrichtet, hat die entsprechenden Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Die betrieblichen Akteure für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten einbezogen werden“, rät Brenscheidt. Bitkom-Experte Busch betont bei diesem Punkt, dass für die Arbeit in Privaträumen nicht exakt dieselben Bedingungen wie im Betrieb gelten. „Der Telearbeitsplatz muss lediglich sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit, sprich Bildschirmarbeit, sein. Die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden“, erklärt er. „Eine weitergehende Kontrolle der Sanitärräume, der Fluchtwege und so weiter muss nicht vorgenommen werden.“ Eine wiederholte Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes sei ebenfalls nicht erforderlich.

Klare Regeln zu den Abläufen im Homeoffice schützen Unternehmen auch ganz direkt. Stichwort: Datensicherheit. Die beginnt bereits damit, dass der technische Support bei Wartung, Notfall und Software-Updates klar geregelt ist. „Ebenfalls ratsam ist eine Klausel, nach der Mitarbeiter zum Daten- und Geheimnisschutz verpflichtet werden, um vertrauliche Dokumente vor unbefugtem Zugriff Dritter, etwa Familienmitglieder oder Freunde, zu schützen“, rät Busch.

Homeoffice & Arbeitszeit: Viele Widersprüche

Was aber kann ein Arbeitnehmer tun, wenn die Einführung des Homeoffice nicht ideal verlief? „Als Erstes sollte er sich mit seinem Vorgesetzten darüber unterhalten, wie die Arbeitszeiten besser zu gestalten sind“, rät Brenscheidt. Wenn vorhanden, sei der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner, denn Arbeitszeitgestaltung sei mitbestimmungspflichtig. Sollte dies nicht zum gewünschten Ziel führen, könne Anzeige bei den Aufsichtsämtern der Länder erstattet werden. Die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen obliegt den Bundesländern.

Wie oft in Deutschland tatsächlich Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geahndet werden, dazu lagen dem BAuA-Experten Brenscheidt keine Zahlen vor. Er verwies auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Arbeitsschutz im Januar 2019. Demnach wurden 2017 bundesweit (mit Ausnahme von Baden-Württemberg) rund 352.000 Beanstandungen der Arbeitsschutzbehörden der Länder registriert. Das waren fast halb so viel wie noch 2007. Im Durchschnitt lagen knapp 23 Jahre zwischen zwei Kontrollen in einer Betriebsstätte.

Wie zukunftsträchtig ist Homeoffice wirklich?

Bei der Bedeutung von Homeoffice für den Arbeitsmarkt von morgen gehen die Meinungen auseinander. Laut Bitkom erlauben mittlerweile vier von zehn Unternehmen (39 Prozent) die Arbeit jenseits der Büroräume. 2014 hätte lediglich jede fünfte Firma Homeoffice gestattet. Der Trend werde sich vermutlich fortsetzen. „46 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass der Anteil ihrer Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, in den kommenden fünf Jahren steigen wird“, teilte der Digitalverband nach der jährlichen Befragung von mehr als 800 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen mit. Die Erhebung war den Angaben zufolge repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.

Im Gegensatz dazu stehen Studien wie die BAuA-Arbeitszeitbefragung, laut denen Homeoffice trotz der öffentlichen Aufmerksamkeit eher ein Randthema bleibt. Anfang des Jahres ergab eine Umfrage im Auftrag von Xing E-Recruiting, dass Heimarbeit für die meisten Arbeitnehmer nebensächlich ist, wenn es um die Attraktivität einer Stelle geht.

Aber egal, ob die Mehrheit der Beschäftigten künftig morgens aus dem Haus geht oder nicht: Nur wer seine Rechte und Pflichten beim Arbeitsschutz kennt, kann das beste Arbeitszeitmodell wählen.

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