Nur noch kurz Mails checken So schnell verstößt Homeoffice gegen den Arbeitsschutz

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Vier goldene Grundsätze für Homeoffice und Arbeitsschutz

1. Vereinbarung zum Homeoffice
Homeoffice unterscheidet sich grundlegend von der regulären Tätigkeit im Unternehmen. Deshalb sollte die Heimarbeit in einer eigenen Vereinbarung einvernehmlich zwischen dem Beschäftigten und der Geschäftsführung geregelt werden – gerade auch mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz. Das Wort „einvernehmlich“ ist hierbei nach Ansicht von Experten entscheidend. „Arbeit im Homeoffice ist eine erweiterte Form der Vertrauensarbeitszeit und die setzt Vertrauen sowohl in die Zuverlässigkeit der Beschäftigten als auch in die Führungsqualitäten der Vorgesetzten voraus“, sagt Brenscheidt. In die Gespräche über eine Regelung oder Betriebsvereinbarung zum Homeoffice könne auch der Betriebs- oder Personalrat eingebunden werden.

Beim Digitalverband Bitkom sieht man das ähnlich. „Unternehmen sollten mit den Mitarbeitern in Dialog treten, sie für den rechtlichen Rahmen sensibilisieren und in Ergänzung zum Arbeitsvertrag eine konkrete Vereinbarung treffen“, rät Christoph Busch, Bereichsleiter Arbeit und Innovation. Sein Tipp: Die Absprache regelt bereits Fristen für das Ende der Heimarbeit.

2. Klare und realistische Regeln
Eine Vereinbarung zum Homeoffice hat den Vorteil, dass sich die Beteiligten vorab intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. „Auch Vorgesetzte müssen lernen, realistische Ziele zu vereinbaren“, mahnt Brenscheidt.

Eine Homeoffice-Regelung könnte ihm zufolge unter anderem diese Punkte enthalten, um bei der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu helfen:
• Auch für die Erreichbarkeit wird eine Kernarbeitszeit definiert.
• Mehrarbeit im Homeoffice wird ausgeschlossen.
• Volle Homeoffice-Tage sind zu bevorzugen, um lange Arbeitszeiten zu verhindern.
• Die Vertretung bei Urlaub und Krankheit muss geregelt werden.
• Fühlt sich der Arbeitnehmer im Homeoffice überlastet, gibt es Pläne, wie damit umgegangen wird. Es kann beispielsweise eine neutrale Schlichtungsstelle im Unternehmen eingerichtet werden.

3. Selbstverantwortung stärken
Im Homeoffice ist der Beschäftigte bei der Einteilung der Arbeitszeit häufig weitgehend sich selbst überlassen. Das ist zugleich Vorteil und auch Gefahr bei dieser Art des Arbeitens, beispielsweise, wenn wegen der Betreuung von Kindern am späten Abend noch nachgearbeitet wird. Bitkom unterstreicht die Eigenverantwortung des Einzelnen. „Mitarbeiter sollten selbst auf die Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten achten“, mahnt Busch.

„Arbeit im Homeoffice erfordert Selbstmanagement“, stimmt Arbeitszeitforscher Brenscheidt zu. Er fordert jedoch, die Betroffenen nicht damit allein zu lassen. Sie sollten regelmäßig in den Bereichen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement beraten und geschult werden. Der Experte rät zudem, die Arbeitszeiten im Homeoffice grundsätzlich zu dokumentieren.

4. Sicherer Arbeitsplatz
Arbeitszeit ist nur ein Aspekt des gesetzlichen Schutzes von Arbeitnehmern. „Wer einen Telearbeitsplatz einrichtet, hat die entsprechenden Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Die betrieblichen Akteure für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten einbezogen werden“, rät Brenscheidt. Bitkom-Experte Busch betont bei diesem Punkt, dass für die Arbeit in Privaträumen nicht exakt dieselben Bedingungen wie im Betrieb gelten. „Der Telearbeitsplatz muss lediglich sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit, sprich Bildschirmarbeit, sein. Die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gefährdet werden“, erklärt er. „Eine weitergehende Kontrolle der Sanitärräume, der Fluchtwege und so weiter muss nicht vorgenommen werden.“ Eine wiederholte Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes sei ebenfalls nicht erforderlich.

Klare Regeln zu den Abläufen im Homeoffice schützen Unternehmen auch ganz direkt. Stichwort: Datensicherheit. Die beginnt bereits damit, dass der technische Support bei Wartung, Notfall und Software-Updates klar geregelt ist. „Ebenfalls ratsam ist eine Klausel, nach der Mitarbeiter zum Daten- und Geheimnisschutz verpflichtet werden, um vertrauliche Dokumente vor unbefugtem Zugriff Dritter, etwa Familienmitglieder oder Freunde, zu schützen“, rät Busch.

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