Probezeit So vermeiden Sie das schnelle Job-Aus

In der Probezeit auf jeden Fall keine gute Idee: Es zu locker anzugehen. Quelle: imago images

Für eine neue Stelle nimmt mancher Arbeitnehmer große Veränderungen auf sich – und Unwägbarkeiten: Die alte Stelle ist weg, die neue beginnt mit einer Probezeit. Was, wenn es schiefgeht?

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Auf die Freude über einen neuen Job folgt bei vielen Arbeitnehmern ein kleiner Dämpfer: Sie müssen ja noch die Probezeit überstehen. In der Regel sechs Monate, während denen der Arbeitgeber den Vertrag binnen zwei Wochen wieder auflösen kann. Einige empfinden die Probezeit wie ein Damoklesschwert, das über ihnen schweben wird.

Bei aller Ernsthaftigkeit, mit der man in die erste Phase des neuen Jobs gehen sollte, liegt darin schon der erste Fehler, findet die Münchner Karriereberaterin Heike Anne Dietzel. „Damit macht man es sich nur schwer. Es ist eine Zeit des gegenseitigen Prüfens. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt ja auch für den Arbeitnehmer.“

Statistisch gesehen endet aber auch etwa jedes vierte Arbeitsverhältnis schon während der Probezeit wieder. Grundsätzlich muss keine Seite es begründen, wenn das Arbeitsverhältnis während der ersten Monate vorzeitig endet.

Dass Arbeitgeber leichtfertig den Neuzugang feuern oder gar die Probezeit als eine Art Kurzzeitbeschäftigung missbrauchen, sieht Dietzel trotzdem nicht als Gefahr, zumindest nicht in hochqualifizierten Berufen: „Neues Personal einzustellen, ist für Arbeitgeber aufwendig und teuer. Deshalb muss schon ein triftiger Grund vorliegen, damit das passiert.“

Auch Arbeitsrechtsexperte Christoph Abeln gibt Entwarnung: „Willkürlich oder auf sachfremden Gründen beruhend, insbesondere also diskriminierend im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, darf die Kündigung auch während der Probezeit nicht sein. Die Kündigung darf auch keine unzulässige Maßregelung darstellen“, erklärt der Rechtsanwalt.

Es gibt kein Fallnetz

Empfehlenswert ist natürlich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Beide Seiten sollten sich absichern, indem sie ihre Entscheidungen gut durchdenken. Der Bewerber sollte sich nach dem Vorstellungsgespräch überlegen, ob er mit diesem Vorgesetzten arbeiten will und ob es auch auf persönlicher Ebene voraussichtlich harmoniert. Ebenso sollten Arbeitgeber den Auswahlprozess so gestalten, dass sie sich schon im Vorfeld mit ihrer Entscheidung weitgehend sicher sind.

So gelingt der Arbeitgeberwechsel
Kündigungsfristen-beachten Quelle: Fotolia
Schriftliche-Formulierung-der-Kündigung Quelle: Fotolia
Möglichen-Aufhebungsvertrag-prüfen Quelle: Fotolia
Meldung-bei-der-Agentur-für-Arbeit Quelle: dpa
Im-Kollegium-bekannt-machen Quelle: Fotolia
Leistung-bis-zum-letzten-Tag Quelle: Fotolia
Übergabe-vorbereiten Quelle: Fotolia

Unwägbarkeiten bleiben aber immer – eine Absicherung dagegen gibt es nicht. Wer sich in das Abenteuer eines neuen Jobs stürzt, nutzt eine Chance, aber geht eben auch ein Risiko ein. Wer in eine neue Stadt zieht und sein Leben umkrempelt und umorganisiert, hat keinen Anspruch darauf, von einer Probezeit verschont zu bleiben. So hart es klingt: Das ist alles die Entscheidung des Jobwechslers.

Deshalb gibt es auch keinen Schadenersatzanspruch. „Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer – zulässigen – Probezeitkündigung besteht nicht. Auch hier besteht die theoretische Möglichkeit, vorab eine Kompensationszahlung für den Fall einer Kündigung während der Probezeit mit dem künftigen Arbeitgeber zu vereinbaren“, sagt Rechtsexperte Abeln. Aber: In der Praxis dürfte dies in den seltensten Fällen vorkommen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%