Rechte und Pflichten So arbeitet ein Betriebsrat

Es kommt nicht oft vor, dass ein Gericht einen Betriebsrat auflöst. Doch genau das ist dem Reinigungsspezialisten Kärcher passiert. Die Liste der Rechte und Pflichten eines Betriebsrats ist nämlich lang.

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Das ist selten: Der Betriebsrat des Reinigungsspezialisten Kärcher wurde kurzerhand vom Gericht aufgelöst, weil er seine Pflichten nicht einhält. Quelle: dpa/dpaweb

Das Arbeitsgericht Stuttgart löst den Betriebsrat des Reinigungsspezialisten Kärcher am Standort Winnenden auf. Das Gremium habe seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt, stellte Richter Stefan Funk fest. Weder 2011 noch 2012 seien Betriebsversammlungen einberufen worden. „Es geht nicht nur um Informationsveranstaltungen, sondern um das Organ des Betriebsverfassungsrechts“, sagte er.

Die IG Metall hatte Klage gegen den Betriebsrat eingelegt, weil dieser zu wenige Betriebsversammlungen einberufe. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz muss das einmal im Vierteljahr geschehen. Auch die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft war dem Richter nicht eng genug. „Das Zusammenwirken mit der Gewerkschaft ist gesetzliche Pflicht“, sagte Funk. Die Kärcher-Anwälte kündigten an, den Gang durch alle Instanzen zu prüfen.

Was ein Betriebsrat darf und was nicht, welche Pflichten und Rechte er hat, regelt das 1972 einberufene Betriebsverfassungsgesetz. In Betrieben ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, kann ein Betriebsrat eingesetzt werden.  Jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf wählen. Hierzu zählen auch Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Wählbar ist jeder Mitarbeiter, der dem Betrieb länger als sechs Monate angehört.

Betriebsräte sind kein Muss

Die Wahlen, so schreibt es das Gesetz vor, finden alle vier Jahre zwischen dem 1. März und 31. Mai statt. Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Ein Betriebsrat ist jedoch nicht zwingend: Es liegt alleine an den Arbeitsnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ob ein Betriebsrat einberufen wird oder nicht.

Die Größe des Gremiums richtet sich nach der des Unternehmens. Bei bis zu 20 Mitarbeitern besteht er aus einer Person, bei 100 aus fünf, bei 1.000 aus 13 und bei 9.000 aus 25 Mitgliedern. Die Struktur des Betriebsrats soll sich möglichst der des Unternehmens ähneln. So muss zum Beispiel das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein.

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