Regelwirrwarr dank Corona Diese drei Punkte sind jetzt für Dienstreisen in Deutschland wichtig

Quelle: imago images

Das Virus hat Deutschland wieder im Griff. Tourismus-Reisende aus innerdeutschen Hotspots dürfen nur mit negativem Corona-Test in Hotels übernachten. Dienstreisende sind davon ausgenommen. Aber auch für sie lohnt ein genauer Blick auf die Beschränkungen.

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Wahrscheinlich wollten der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lothar Wiehler und Jens Spahn mit ihrer Pressekonferenz zur Corona-Lage in der vergangenen Woche für mehr Klarheit sorgen. Sie erklärten also, dass Tourismus-Reisende aus innerdeutschen Hotspots nicht mehr in Hotels und Pensionen beherbergt werden dürfen, es sei denn, sie legen einen negativen Corona-Test vor, der nicht älter ist als 48 Stunden. Doch das bisschen Klarheit an der einen Stelle sorgte bei vielen Unternehmen für neue Unklarheit an einer anderen Stelle: Was ist denn nun mit Dienstreisen? 

Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des RKI, dass die Regeln dazu den Ländern überlassen bleiben. Damit gilt weiterhin: Klar ist erstmal gar nichts – auch Tage später nicht. Zudem wird die Kritik an den sogenannten Beherbergungsverboten immer lauter.

Das Problem: Immer mehr deutsche Städte werden zu Corona-Hotspots. Am Wochenende meldeten unter anderem Köln, Stuttgart, Essen und Mainz das Überschreiten der wichtigen Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt, Bremen, Hamm, Remscheid und Vechta waren schon zuvor über diese Marke gestiegen.

1. Kein Beherbergungsverbot in Berlin

Einige Länder tragen den Beschluss des Bundes nicht mit. Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet betonte etwa nach einer Sondersitzung seines Kabinetts am Sonntag: „Wir haben das Beherbergungsverbot nicht aktiviert. Wir werden das nicht scharf stellen.“ Wenn viele Orte Risikogebiete seien, sei die Frage, wer von wo wohin reisen dürfe, zweitrangig. Deshalb appellierte Laschet an die Bevölkerung, Reisen in den Herbstferien auch innerhalb Deutschlands zu unterlassen und möglichst zu Hause zu bleiben. Anders sieht es bei den bei Touristen beliebten Bundesländer wie Bayern und Schleswig-Holstein aus. Sie belegen ihre Besucher aus bestimmten Risikogebieten mit hohen Neuinfektionszahlen mit Quarantäneauflagen oder dem Beherbergungsverbot, wenn sie keinen Negativtest vorweisen können.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) verteidigte das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots. „Das Beherbergungsverbot für Niedersachsen war eine Reaktion darauf, dass fast alle anderen Länder für sich diese Maßnahme vorgesehen haben und wir eine besondere Anziehungskraft von Niedersachsen auf Menschen aus besonders belasteten Gebieten vermeiden mussten“, sagte Weil.

Berlin plant offenbar kein Beherbergungsverbot. Eine Sprecherin des Senats erklärte: „Jedes Bundesland muss für sich selbst die Entscheidung treffen, wie es die Pandemie eindämmen kann. Der Berliner Senat hat hier in den letzten Wochen weitreichende Maßnahmen verabschiedet, oft weitreichender als andere Bundesländer.“

Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller kündigte zudem an, dass die Beherbergungsverbote bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch noch einmal beraten werden. „Beherbergungsverbote zum Beispiel zwischen Berlin und Brandenburg machen doch gar keinen Sinn“, sagte der SPD-Politiker. „Wir haben Hunderttausende Pendler jeden Tag. Die begegnen sich im Einzelhandel, im Nahverkehr, auf der Arbeit. Und dann darf ein Berliner aber zwei Tage nicht im Spreewald übernachten. Das macht alles keinen Sinn.“
Im Gegenzug für das Beherbergungsverbot müssen Reisende aus Corona-Hotspots allerdings nicht mehr in Quarantäne. Zuvor forderten die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung weniger Ausnahmen eine unverzügliche Isolation nach der Einreise.

2. Dienstreisen weiterhin möglich

Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär von Nordrhein-Westfalen, äußerte auf Twitter, dass sich das Beherbergungsverbot lediglich auf touristische Reisen beziehe und alle Geschäftsreisen von der Regel ausgenommen sind. „Alle diejenigen, die beruflich bedingt reisen müssen oder Reisen geplant habe, müssen wissen, dass sie sich auf absehbare Zeit weiterhin innerdeutsch frei bewegen können,“ erklärt er.

Bereits zuvor haben einige Bundesländer Ausnahmen von der Quarantänepflicht unter anderem für Dienstreisende gemacht. In Schleswig-Holstein etwa mussten Menschen, die auf der Durchreise sind, sowie Verkehrsangestellte, die sich zeitweise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nicht in Isolation. Ebenfalls von der Regel freigestellt waren Personen, die für bis zu 48 Stunden aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen einreisen sowie jene, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

3. Jedes Bundesland erklärt andere Gebiete zu Hotspots

Gelöst ist das Reiseproblem weder für Touristen noch Dienstreisende mit dem neuen Beschluss nicht. Denn jedes Bundesland hat eigene Regeln, welche Gebiete als Corona-Hotspots gelten.

Die meisten Länder stimmen zwar mit den bundesweiten Bestimmungen des RKI überein. Doch es gibt Ausnahmen. In Bayern entscheidet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, in welchen Landkreisen, Gemeinden oder abgegrenzten Gemeindeteilen innerhalb Deutschlands ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. In Berlin ist die für Gesundheit verantwortliche Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der Senatskanzlei entscheidungsbefugt, in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Mecklenburg-Vorpommern betrachtet das Infektionsgeschehen in Landkreisen oder kreisfreien Städte als Ganzes.


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In Schleswig-Holstein prüft das Gesundheitsministerium, ob sich die Ausbrüche regional klar begrenzen lassen. Trotz unterschiedlicher Regeln in allen Bundesländern gilt ganz grundsätzlich: Reisende mit negativem Corona-Test in der Tasche können sich bundesweit frei bewegen und überall übernachten.

Mehr zum Thema: Wenn die Dienstreise im Quarantäne-Chaos endet

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