




1. Aus welchen Gründen kann mir mein Arbeitgeber kündigen?
Aziza Yakhloufi: Da muss man unterscheiden. Haben wir einen Betrieb mit unter zehn Mitarbeitern braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Bei Betrieben über zehn Mitarbeitern schon. Es gibt drei verschiedene Kündigungsgründe: personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte. Einer verhaltensbedingten Kündigung muss meist eine Abmahnung vorangehen, sonst hat der Arbeitnehmer vor Gericht gute Chancen gegen seine Entlassung vorzugehen.
2. Wann kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter abmahnen?
Aziza Yakhloufi: Die Gründe für die Abmahnung müssen auf jeden Fall im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Ein Grund, den die Arbeitgeber gerne anführen, ist Verschlafen oder Zuspätkommen. Hierbei ist eine Abmahnung nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Zum Beispiel, wenn jemand regelmäßig zu spät kommt. Andere Sachverhalte sind klarer. Mit einer Abmahnung oder gar mit einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitnehmer rechnen, wenn er Kollegen oder Vorgesetzte schwer beleidigt. Ein weiterer Abmahnungsgrund ist Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
3. Was sind Aufhebungsverträge und warum werden sie angeboten?
Aziza Yakhloufi: Die Zahl der Arbeitsverträge, die durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, steigt in Deutschland. Diese Verträge haben zur Folge, dass ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nicht kündigen muss, sondern sich beide Seiten darauf einigen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Vorteil des Arbeitgebers liegt darin, dass er eine Kündigung, die im schlimmsten Fall unwirksam ist, gar nicht aussprechen muss. In der Regel wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt. Dennoch hat dieser dadurch auch Nachteile. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erhält er eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Deshalb raten viele Arbeitnehmervertreter von Aufhebungsvereinbarungen ab.