Überstunden Betriebsrat darf Zeiterfassung erzwingen

Zeiterfassung Unternehmen Quelle: imago images

Dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm dürfte noch für Aufsehen sorgen: Wenn es der Betriebsrat verlangt, muss der Arbeitgeber eine elektronische Zeiterfassung einführen – und zwar für die gesamte Belegschaft.

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An der Zeiterfassung scheiden sich seit jeher die Geister. Die einen halten sie für die ultimative Methode, um die Ausbeutung der Arbeitnehmer zu stoppen, die anderen sehen darin das Ende von Freiheit, Vertrauen und Kreativität. Doch nun könnte der Glaubenskrieg von Gerichten entschieden werden. Gerade nämlich hat das Landesarbeitsgericht Hamm festgelegt, dass Betriebsräte vom Arbeitgeber verlangen dürfen, dass er ein elektronisches Zeiterfassungssystem für alle Mitarbeiter einführt. „Der Beschluss ist spektakulär und wird erhebliche Folgen für viele Unternehmen haben, wenn das Bundesarbeitsgericht ihn bestätigt“, sagt Sebastian Maiß, Arbeitsrechtler der Kanzlei Michels.pmks in Düsseldorf.

Überfällige Regelung der Zeiterfassung

Ohnehin haben die Freunde der Zeiterfassung derzeit Aufwind. So verlangte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor zwei Jahren, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten erfassen müssen. Eine gesetzliche Regelung dazu steht noch aus. Maiß schätzt, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Fall Mitte nächsten Jahres endgültig entscheidet. „Damit könnte das BAG den Gesetzgeber überholen“, sagt Maiß.

Was war im konkreten Fall im Raum Minden geschehen? Der Betriebsrat und eine Klinik als Arbeitgeber hatten sich bei Verhandlungen um ein Arbeitszeitmodell nicht über die Einführung von Arbeitszeitkonten einigen können. 

Ob dem Betriebsrat ein sogenanntes Initiativrecht zur Einrichtung elektronischer Arbeitszeiterfassung zusteht, wurde zur Kernfrage. Im Klartext: Können die Arbeitnehmervertreter den Arbeitgeber dazu zwingen? Der Streit ging erst vor eine Einigungsstelle, dann vor das Arbeitsgericht Minden und schließlich vors Landesarbeitsgericht Hamm (Aktenzeichen 7 TaBV 79/20) und endete mit diesem Beschluss zugunsten des Betriebsrats.

Die großen Konzerne setzen das EuGH-Urteil ohnehin bereits von sich aus um und haben Zeiterfassungssysteme installiert, beobachtet Arbeitsrechtlerin Andrea Panzer-Heemeier von der Kanzlei Arqis. Doch auf viele Unternehmen insbesondere im Mittelstand trifft das noch nicht zu. Wenngleich auch Maiß von Unternehmen berichtet, die schon jetzt an entsprechenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung für die ganze Belegschaft arbeiten. Allein schon, um nicht in Konflikt mit dem Arbeitsschutzgesetzen wegen möglicher Verstöße gegen die vorgeschriebene Ruhezeite von elf Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten zu geraten. Ebenso sind die Obergrenze von zehn Stunden Arbeitszeit pro Tag und die einzuhaltenden Pausen festgelegt. Verstöße gegen diese Vorschriften können hohe Geldbußen nach sich ziehen, wenn Unternehmen dabei erwischt werden. 

Arbeitsschutzbehörden verhängen Geldbußen

Zuweilen gehen Arbeitsschutzbehörden auch ohne konkreten Anlass wie durch Hinweise aus der Belegschaft vor: Arbeitsrechtler Maiß berichtet von einem überraschten Großunternehmen, dem die Behörde kürzlich einen Fragebogen mit 45 Fragen hierzu schickte - mit einer Antwortfrist von vier Wochen. Und das ohne erkennbaren Anlass, erzählt der Anwalt.

Arbeitsgericht: Geduldete Überstunden sind zu bezahlen

Für Aufregung sorgte Ende vergangenen Jahres bereits ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden, das ebenfalls beim BAG gelandet ist (Aktenzeichen 5AZR 359/21). Dabei entschieden die Arbeitsrichter zugunsten einer Angestellten, die 20.000 Euro für geleistete Überstunden von ihrem Arbeitgeber verlangte. Die Arbeitsrichter aus dem Norden sprachen ihr diese Summe zur allgemeinen Überraschung der Arbeitsrechtler landauf landab auch zu – obwohl sie nur von ihr selbst im elektronischen Zeiterfassungssystem dokumentiert, aber nicht von den Vorgesetzten angeordnet worden waren. Für die Angestellte galt Vertrauensarbeitszeit und, so urteilten die Richter, die eingetragenen Überstunden hätten die Vorgesetzten ja im firmeneigenen System erkennen können. Somit habe der Arbeitgeber sie geduldet. Das reichte den Richtern aus und sie verwiesen auf den EuGH mit seinem Urteil vor zwei Jahren, wonach die Unternehmen ja ohnedies zur Erfassung aller Arbeitsstunden verpflichtet seien. Das BAG wird auch diesen Fall Mitte nächsten Jahres entscheiden, erwartet Maiß.  

Mehr zum Thema: Viele Arbeitnehmer sammeln Überstunden und bauen nicht ab. Ein spektakulärer Gerichtsfall könnte das ändern – und für viele Firmen teuer werden. Naht das Ende der unbezahlten Überstunden?
 

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