Zeiterfassung „Viele Unternehmen unterschätzen die Risiken“

Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung wird in einem Betrieb im niederbayerischen Passau unter eine Stechuhr gelegt. Quelle: dpa

Arbeitsrechtler Bernd Sandmann erläutert, warum Arbeitnehmer dank eines EuGH-Urteils zur Zeiterfassung ihre Überstunden bald einfacher einklagen könnten und wie Bahnfahren dabei hilft, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten.

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Das Interview mit Bernd Sandmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Professor an der Universität Augsburg, wurde im März 2020 geführt.

WirtschaftsWoche: Herr Sandmann, nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfte es in Deutschland bald eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit von Angestellten geben. Sind die Arbeitsbedingungen hierzulande wirklich so schlimm, dass das nötig ist?
Bernd Sandmann: Natürlich gibt es Menschen, die sehr viel arbeiten, die sich vielleicht auch selbst ausbeuten und dadurch ihre Gesundheit gefährden. Insofern ist eine Arbeitszeiterfassung sinnvoll. Aber diese Dokumentationspflicht selbst dürfte nicht das größte Problem sein, das mit einer erweiterten Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung auf die Arbeitgeber zukommt.

Sondern?
Auswirkungen wird es im Bereich der Vergütung geben. Nach dem Europäischen Recht dient die Arbeitszeiterfassung dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Wenn aber künftig die gesamte Arbeitszeit einschließlich Pausen dokumentiert wird, kann auch die Bezahlung von Überstunden leichter eingefordert werden.

Aber Mitarbeiter können sich doch heute schon Überstunden auszahlen lassen oder dafür freie Tage einfordern.
Wenn sie nachweisen können, dass sie diese Überstunden tatsächlich geleistet haben, meist schon. Aber obwohl Unternehmen theoretisch auch heute schon dazu verpflichtet sind, Überstunden zu erfassen, passiert das längst nicht überall. Zudem hat der Arbeitnehmer bis auf wenige gesetzliche Ausnahmen aktuell kein Recht, in diese Aufzeichnungen des Arbeitgebers Einblick zu nehmen. Auch deshalb war und ist es für Arbeitnehmer schwierig, ihre Überstunden vor Gericht einzuklagen. Viele Arbeitnehmer haben dies deshalb auch gar nicht erst versucht. Ohne Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit könnte der Arbeitgeber zudem relativ leicht behaupten, die Aufzeichnungen des Arbeitnehmers zur Arbeitszeit stimmen nicht. So werden noch heute viele Ansprüche von Arbeitnehmern im Keim erstickt.

Und das ändert sich jetzt?
Es kommt jetzt auf die Umsetzung des EuGH-Urteils an. Dem Bundesarbeitsministerium liegt aktuell ein Gutachten des Passauer Rechtswissenschaftlers Frank Bayreuther vor, das in einen Gesetzesvorschlag mündet, nach dem die Arbeitnehmer künftig die Aufzeichnung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber auch einsehen dürfen.

Was ist daran so brisant?
Wenn dem Arbeitnehmer diese Einsicht erlaubt wird, kann er die Aufzeichnungen auch dazu verwenden, diese bei Gericht vorzulegen, um seine Überstunden einzuklagen. Dies unter Umständen trotz geltender Ausschlussfristen auch noch nach Jahren. Der Arbeitgeber wiederum wird sich schwertun, seine eigenen, vom ihm zu führenden Aufzeichnungen als falsch darzustellen. Er kann auch nicht mehr sagen, er habe nichts davon gewusst, dass sein Arbeitnehmer länger gearbeitet habe. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe wäre es eine erheblich veränderte Situation, wenn diese auf einmal tatsächlich jede Mehrarbeit bezahlen müssten. Deshalb diskutieren Juristen aktuell, ob diese Betriebe von der Regelung ausgenommen werden könnten.

Halten Sie das für sinnvoll?
Nein. Warum sollten Mitarbeiter in kleinen Betrieben in geringerem Maße vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit geschützt werden als andere? Aktuell dürften auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gut sein, dass sich die Unternehmen die Überstunden ihrer Arbeitnehmer leisten können.

Aber was bedeutet die Erfassung der Arbeitszeit für Branchen, bei denen eine weite Auslegung der Vertrauensarbeitszeit zum Geschäftsmodell gehört? Etwa Unternehmensberatungen?
Vergütungsrechtlich dürften Unternehmen mit ihren gutverdienenden Angestellten kein Problem haben, da ab einem gewissen Gehalt keine Erwartung mehr besteht, Überstunden auch vergütet zu bekommen.

Und arbeitsschutzrechtlich?
Schon heute dürfen Mitarbeiter nicht länger als zehn Stunden pro Tag arbeiten und müssen eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden einhalten. Dem ist aber nicht immer so schwer nachzukommen, wie man meint. Wer entsprechend geschult ist und sich an die Regeln hält, wird dem Arbeitgeber keine Probleme bereiten.

Zum Beispiel?
Reisezeit ist arbeitsschutzrechtlich keine Arbeitszeit, wenn Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und währenddessen nicht arbeiten. Wer mit dem Flugzeug von Frankfurt nach Tokio fliegt, kann sofort ins nächste Meeting, weil die Flugzeit arbeitsschutzrechtlich als Ruhezeit gilt. Wer selbst mit dem Auto von Frankfurt nach Berlin fährt, für den gilt das nicht. Der hat für diesen Tag auf der Fahrt auch ohne Stau schon fünf bis sechs Stunden seiner Arbeitszeit verbraucht.

Machen sich Unternehmen strafbar, die noch nicht damit angefangen haben, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig zu erfassen?
Nein, das derzeit geltende Recht besagt ja, dass im Moment nur die Überstunden erfasst werden müssen. Wer dem aber nicht nachkommt, dem drohen auch heute schon Bußgelder.

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Wird also schon heute reihenweise gegen die Regeln verstoßen ohne dass sich jemand beschwert?
Viele Unternehmen unterschätzen zumindest die Risiken, sich dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit auszusetzten. Etwa wenn man es duldet, dass Mitarbeiter spätabends noch einmal schnell die E-Mails checken. Das unterbricht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit und es kann sein, dass der Mitarbeiter am nächsten Morgen nicht mehr auf seine notwendigen elf Stunden durchgängige Ruhepause kommt. Dies kann aber leicht dadurch abgestellt werden, dass entsprechende sanktionierte Weisungen an Mitarbeiter herausgegeben werden, dies zu unterlassen oder dass der Server E-Mails nur innerhalb bestimmter Uhrzeiten weiterleitet.

Mehr zum Thema: Ein EuGH-Urteil hat die Zeiterfassung zur Pflicht gemacht, bald folgt das Gesetz. Leidet die Innovationskraft von Unternehmen unter der Umsetzung?

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