Mitarbeiterrechte Was Chefs dürfen – und was nicht

Dürfen Chefs Drogentests anordnen? Müssen Mitarbeiter im Urlaub erreichbar sein – und darf der Vorgesetzte Handys am Arbeitsplatz verbieten? Antworten auf diese und weitere Fragen.

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Quelle: PR

Darf ich mir private Pakete ins Büro liefern lassen?

Der Volksmund sagt, Arbeit ist das halbe Leben. Und so ganz unrecht hat er nicht. Abzüglich der Zeit, die man für private Aktivitäten verwendet, verbringen die Deutschen ein Drittel ihrer Zeit bei der Arbeit. Und weil deshalb wenig Zeit für Shoppen bleibt, bestellen viele ihre Sachen bequem von der Couch aus und lassen sich die Ware nach Hause liefern.

Zu Hause ist tagsüber in der Regel aber niemand, der dem Paketboten die Ware abnimmt. Daher ist es für viele Mitarbeiter normal, sich private Pakete ins Büro schicken zu lassen. Ist ja auch herrlich bequem: Viele Arbeitgeber verfügen über einen Empfang, der die Pakete annehmen kann.

Glück haben Mitarbeiter, wenn ihr Arbeitgeber das toleriert. Verständlich ist aber auch, wenn Arbeitgebern in Zeiten des boomenden Online-Handels die enormen Paketmengen auf Dauer zu viel werden. Schließlich sind dann die Mitarbeiter am Empfang oder in der Poststelle des Unternehmens mit den privaten Angelegenheiten der Kollegen beschäftigt. Daher haben Mitarbeiter kein Recht auf die Zusendung von privater Post an den Arbeitsplatz.

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Ist Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten?

Verschiedene Studien belegen, dass bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz durch Alkoholeinfluss passieren. Denn Alkohol vermindert die Aufmerksamkeit und senkt das Reaktionsvermögen.

Daher ist in vielen Unternehmen Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Die meisten Firmen haben das strikte Alkoholverbot sogar in ihren Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen stehen. Der Grund ist simpel: So möchten Unternehmen die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Arbeitsleistung der Mitarbeiter gewährleisten.

Und auch wenn es kein ausdrückliches Verbot im Unternehmen gibt: Mitarbeiter dürfen sich weder vor noch während der Arbeit in einen Zustand versetzen, in dem sie ihre Aufgaben nicht mehr korrekt erfüllen können. So nämlich verletzen sie ihre Arbeitspflichten, was eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung zur Folge haben kann.

Wichtig: Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen alkoholabhängigen Mitarbeitern und Arbeitnehmern, die nur ab und zu über die Strenge schlagen.

So ist dem alkoholabhängigen Mitarbeiter nur personenbedingt (krankheitsbedingt) zu kündigen. Alle anderen erhalten die verhaltensbedingte Kündigung. Bei einem krankhaften Alkoholismus müssen für eine Kündigung nämlich folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die betrieblichen Interessen müssen beeinträchtigt sein und eine negative Zukunftsprognose muss vorliegen. Ferner muss der Arbeitgeber abgewogen haben, welches Interesse er selbst an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat und wie schwer dagegen das Interesse des Mitarbeiters wiegt, seinen Job zu behalten. Daher spielen bei der Kündigung auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter des Mitarbeiters sowie Unterhaltsverpflichtungen eine Rolle.

Wer Führungskräfte sucht, soll sich am besten intern umsehen, raten Experten. Deshalb befördert so mancher Chef seine besten Fachleute. Das geht leider oft schief.
von Kerstin Dämon

Und letztlich wird auch die Frage wesentlich sein, ob der Süchtige schon eine Entziehungskur absolviert hat. Schlechte Karten haben demnach Mitarbeiter, die nach einer Entziehungskur wieder rückfällig wurden oder eine solche von vornherein ablehnten. Denn dann wird eine negative Zukunftsprognose unterstellt, die Arbeitgebern eine Kündigung erleichtert.

Wichtig Wird am Arbeitsplatz bei Ereignissen wie der Fußball-WM oder Jubiläen Alkohol ausgeschenkt, kann es für Arbeitgeber kritisch werden. Wird anschließend weitergearbeitet und hat ein Mitarbeiter aufgrund seines hohen Promillepegels einen Unfall, müssen Arbeitgeber voll haften.

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