Entlassung Wie Arbeitnehmer die Kündigung bewältigen

Wer eine Kündigung in den Händen hält, sollte nicht vorschnell reagieren. Vielmehr gilt es, Ruhe zu bewahren und im Zweifel Profis zur Hilfe holen. Empfehlungen für den professionellen Umgang mit der Kündigung.

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Wenn eine Kündigung droht, Quelle: dpa-tmn

Arbeitszeugnis:

Das Arbeitszeugnis ist bei der Bewerbung um einen neuen Job das Aushängeschild. Aus diesem Grund ist nach einer Kündigung darauf besonders zu achten. Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen zwar oft durchweg positiv - doch zwischen den Zeilen steht manchmal genau das Gegenteil. Der Ausdruck des "stets gesuchten Gesprächpartners" etwa kann im Personaler-Latein schlichtweg heißen, "zu viele Privatgespräche während der Arbeit geführt". Solche geheimen "Codes" in Arbeitszeugnissen sind laut Gewerbeordnung (§109 Absatz 2 ) nicht zulässig. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1963. Demnach soll einem Mitarbeiter die Suche nach einem neuen Job nicht zusätzlich erschwert werden. Übrigens: Im Zweifel kann man Arbeitszeugnisse bei entsprechenden Dienstleistern prüfen lassen, z.B. unter www.zeugnisfragen.de.

Kontakte:

Rund ein Drittel aller Jobs werden über den sogenannten verdeckten Arbeitsmarkt besetzt, sprich: über Kontakte, „Vitamin B“. Aus diesem Grund kann sich nach einer Kündigung ein funktionierendes Kontaktnetz auszahlen. Dadurch bleibt man nicht nur über neue Entwicklungen in seiner Branche auf dem Laufenden, sondern eben auch über Jobalternativen. Soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder auch LinkedIn machen es dabei heute leicht, Bekanntschaften zu pflegen – oder auch zu knüpfen.Ansprüche: Anders als viele denken, besteht nach einer Kündigung kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Bevor man also einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man sich etwa bei Profis informieren und Verhandlungstipps einholen – zum Beispiel beim Betriebsrat. Bei Aufhebungsverträgen ist außerdem zu beachten, dass danach in der Regel eine Zahlungssperre der Arbeitsagentur von zwölf Wochen droht. Sonderzahlungen in Form von Abfindungen müssen zudem voll versteuert werden.

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