Gründer Wer hat Angst vorm bösen Betriebsrat?

Valentin Stalf ist Gründer und Chef der Berliner Onlinebank N26. Quelle: dpa

Querelen bei N26 und Flaschenpost beleben einen alten Disput: Viele Gründer wehren sich gegen eine Mitarbeitervertretung. Nicht immer ohne Grund – aber meist ohne dauerhaften Erfolg.

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Seit dem vergangenen Sonntag ist der Betriebsratsvorsitzende seinen Job los. Über viele Monate hatten Mitarbeiter des Getränke-Lieferdienstes Flaschenpost versucht, eine Arbeitnehmervertretung am Standort Düsseldorf ins Leben zu rufen. Doch das schnell wachsende Unternehmen wehrte sich, berichtet Zayde Torun, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätte (NGG) in der Region. Es argumentierte, die Einladung zur vorbereitenden Betriebsversammlung im Januar habe wegen einer zu kurzen Frist und aufgrund des Schichtsystems zu wenig Mitarbeiter erreicht. Einen Eilantrag wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf Ende März in zweiter Instanz zurück, im April konnte ein elfköpfiger Betriebsrat gewählt werden.

Doch Flaschenpost gibt nicht auf – der Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Wahl geht in neuen Verfahren vor Gericht weiter. „Das Start-up möchte ganz klar keinen Betriebsrat haben und tut alles, um zu verhindern, dass sich ein solcher etabliert“, sagt Torun. Die Gewerkschafterin wirft dem Unternehmen vor, das bereits gewählte Gremium systematisch auszutrocknen: Von ursprünglich 22 Kandidaten, darunter Schicht- und Teamleiter, seien inzwischen nur noch acht bei der Firma angestellt. Vielen sei zwischenzeitlich wegen angeblichen Fehlverhaltens gekündigt worden. Zudem seien befristete Arbeitsverträge nicht verlängert worden – wie im Fall des freigestellten Betriebsratsvorsitzenden, der das Unternehmen nun vier Monate nach seiner Wahl verlassen musste. „Die Personalentscheidungen am Düsseldorfer Standort stehen in keinem Zusammenhang mit der Betriebsratswahl“, entgegnet das Start-up auf Anfrage. Von Entlassungen seien ausschließlich Führungskräfte betroffen gewesen – die Kündigungen seien in der „mehr als mangelhaften Führung des Standortes begründet.“

Während die letzten Arbeitstage des gewählten Vertreters in Düsseldorf anbrachen, kämpfte in Berlin ein anderes gefeiertes Start-up ebenfalls gegen einen Betriebsrat. Die Smartphone-Bank N26, mit viel Investorengeldern, großen Ansprüchen und zahlreichen Baustellen, wehrte sich gegen die Versuche, eine erste Wahl zu organisieren. Im Netz brach ein Sturm der Entrüstung los, einige Nutzer kündigten an, ihr Konto bei der Digitalbank aufzugeben. Ende der vergangenen Woche ruderte Gründer Valentin Stalf dann kleinlaut zurück: „Wir wollen uns für die letzten Tage entschuldigen“, hieß es in einem LinkedIn-Beitrag – natürlich unterstütze man die Idee, eine formale Arbeitnehmervertretung aufzubauen.

Widerstand gegen die Mitbestimmung

Flaschenpost und N26 sind nicht die ersten Fälle, bei denen die glitzernde Start-up-Welt mit den grauen Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes kollidiert. Für Negativschlagzeilen sorgten etwa 2018 bereits der Essenslieferant Delivery Hero und zwei Jahre zuvor der Spieleentwickler Goodgame Studios.

Auch abseits der Tech-Firmen ist betriebliche Mitbestimmung oft nicht erwünscht: Eine aktuelle Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass schätzungsweise jede sechste Neugründung von Betriebsräten behindert wird. Überproportional häufig, so die Erkenntnis der Forscher, kommt es zu Blockaden in inhabergeführten Unternehmen. Die Beteiligung von Beschäftigten stoße besonders da auf Widerstand, „wo Eigentümer ihr Geschäft persönlich führen und nur eine geringe Bereitschaft zeigen, die Macht im Betrieb mit einer weiteren Instanz zu teilen.“

Das gilt auch für frisch gegründete Unternehmen. In kleinen Teams ist der Draht zum Management häufig noch direkt: Der Gründer sitzt einen Schreibtisch weiter, die Hierarchien sind flach, die Mitarbeiter wissen, wie knapp das Geld ist. Viele Start-ups setzen mit ihrem Geschäftsmodell zudem auf Disruption. Sie mischen etablierte Technologien und Geschäftsmodelle auf. Die Regeln rund um die Betriebsverfassung, die 2020 ihr 100-jähriges Jubiläum feiern, werden als verstaubt angesehen: „Wir glauben, dass es eine modernere, digitalere und weltweit inklusivere Alternative zu einem traditionellen Betriebsrat geben könnte“, schreibt N26-Gründer Stalf in seiner LinkedIn-Stellungnahme.

Politik warnt vor der Betriebsrat-Blockade

Es gebe die Angst, dass man sich mit einem Betriebsrat direkt alte Strukturen ins Haus hole, weiß Ina Czyborra, die für die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt und stellvertretende Landesvorsitzende ist: „Aber man kann diese Strukturen ja auch modernisieren.“ Im Januar hatte sie für Aufsehen gesorgt, als sie die Idee ins Spiel brachte, staatliche Förderungen für Start-ups an „Kriterien guter Arbeit“ zu knüpfen – etwa einen Tarifvertrag oder einen Betriebsrat. Das brachte ihr viel Kritik ein. Bei Fällen wie N26 gehe es dagegen um grundsätzliche Widerstände, sagt Czyborra: „Hier wird das gute Recht der Belegschaft beschnitten. Da muss ich nicht mit dem Entzug von Fördergeldern drohen, sondern den Rechtsstaat stark machen.“

Auch Danyal Bayaz, Bundestagsabgeordneter und Start-up-Beauftragter der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, unterstreicht das: „Wichtig ist, dass die Beschäftigten ungehindert ihre Rechte geltend machen können“, so Bayaz gegenüber der WirtschaftsWoche. „Sollte es hier systematisch Schwierigkeiten geben, ist die Politik in der Pflicht.“

Von Start-up-Seite wird die Arbeitnehmervertretung dennoch oft als Blockadeinstrument wahrgenommen. Zahlreiche Mitarbeiter, so argumentieren Gründer, wünschten sich einen vollkommen flexiblen Arbeitsplatz – und keine Betriebsvereinbarung, die dienstliche Mails nach Feierabend verbietet. Doch wenn die Start-ups – häufig dank Investorengeldern – schnell größer werden, wachsen die Mitbestimmungsmöglichkeiten nicht immer mit. Viele Gründer setzen langfristig lieber auf einen Feel-Good-Manager als auf gesetzlich verankerte Mitbestimmung.

Das Problem: Diese Strategie geht nur solange gut, bis es zum Streit kommt. Je größer die Belegschaft, desto wahrscheinlicher sind Widerstände gegen Überstunden, Arbeitsbedingungen oder niedrige Gehälter. N26 beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit mehr als 1500, Flaschenpost mittlerweile deutschlandweit 6000 Mitarbeiter. Nur weniger davon sind hochqualifizierte Entwicklerjobs. Bei der Smartphone-Bank müssen Kunden per Chat oder Hotline im Akkord betreut werden, bei Flaschenpost schleppen Fahrer in Minijobs Getränkekisten aus dem Lieferwagen in den dritten Stock und Lagerarbeiter klagen über Personalmangel. „Von uns wird stets ein überdurchschnittlicher Einsatz erwartet – das Unternehmen hält bei Gehältern, Urlaubszeiten und Pausenregelungen aber gerade mal das gesetzliche Minimum ein“, sagt ein Flaschenpost-Mitarbeiter, der anonym bleiben will.

Konstruktive Zusammenarbeit statt Konflikt

Im vergangenen Sommer wandten sich erschöpfte Mitarbeiter in einem offenen Brief an die Geschäftsführer des Start-ups, das da gerade 50 Millionen Euro von Investoren eingesammelt hatte. Sie monierten etwa überhitzte Transporter ohne Klimaanlage oder verdreckte Toiletten in den Logistiklagern. Einen Betriebsrat gebe es dagegen nicht, so die anonymen Verfasser: „Soweit wir das in Erfahrung bringen konnten, liegt dies u.a. auch an der bewusst gewählten Betriebsform und sonstigen hierfür ungünstigen Rahmenbedingungen“, heißt es in dem Brief.

Flaschenpost verweist darauf, dass bei der Muttergesellschaft in Münster sehr wohl einen Betriebsrat gebe, mit dem man sehr konstruktiv zusammenarbeite. Betriebsratswahlen an weiteren Standorten stehe man offen gegenüber, „sofern das Gründungsverfahren transparent, rechtskonform und fair abläuft.“ Das Start-up nennt zudem Alternativen: „Mit regelmäßigen Town Hall Meetings, Mitarbeiterumfragen, Mitarbeiterversammlungen, Lagerrunden und Feedbackgesprächen bieten wir vielfältige Kanäle des Austauschs und der Mitbestimmung an.“

Der Rückgriff auf die Arbeitnehmerrechte ist häufig die gesetzlich garantierte Notbremse, die Mitarbeiter ziehen. Gründer fürchten dann einen erbitterten Gegner – und fühlen sich daher immer wieder auch persönlich angegriffen: Ein Betriebsrat verstoße „gegen fast alle Werte, an die wir bei N26 glauben“, soll der Vorstand der Bank laut Medienberichten in einer ersten Reaktion geschrieben haben – bevor dann einige Tage später die Blockade vorerst aufgegeben wurde.


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Dabei könne eine Mitarbeitervertretung durchaus Vorteile mit sich bringen, argumentiert etwa SPD-Landtagsabgeordnete Czyborra: „Je größer ein Betrieb wird, desto hilfreicher ist ein Betriebsrat auch für die Arbeitgeberseite – weil der die Stimmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kanalisiert.“ Und Grünen-Bundestagsabgeordneter Bayaz verweist auf Untersuchungen, die zeigen, dass Unternehmen mit Betriebsrat langfristig erfolgreicher und innovativer sind.

Die Initiative Fair Work, die eng mit der Internationalen Arbeitsorganisation zusammenarbeitet, benennt etwa den Mitfahrdienst Clevershuttle als Positivbeispiel. Einen Betriebsrat gibt es Unternehmensangaben zwar nur an einem der aktuell noch drei Standorte. Die Studie lobt aber, dass Clevershuttle immerhin empirische Belege für die Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung vorlegen konnte. „Betriebliche Mitbestimmung ist eine Errungenschaft der sozialen Marktwirtschaft“, so Bayaz, „ich sehe da keinen Widerspruch zu Start-ups mit ihren flachen Hierarchien.“

Die Beschäftigten von Flaschenpost wollen nun gemeinsam mit der NGG weiter für ihre Mitbestimmungsrechte kämpfen: Gegen ein im Juli gefälltes Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf, wonach die Betriebsratswahl unwirksam war, wurde Berufung eingelegt. Und der frisch ausgeschiedene bisherige Vorsitzende des Arbeitnehmer-Gremiums klagt laut Gewerkschafterin Torun auf die Entfristung seines Vertrags. „Es ist schade, dass das alles vor Gericht ausgetragen werden muss“, sagt einer der Betriebsrats-Initiatoren. „Bei einem Start-up freut mich man sich erst einmal über die lockere Arbeitsatmosphäre – das wahre Gesicht des Unternehmens erkennt man leider erst später.“

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